BFH Urt. v. 29.7.2025 – X R 23-24/21

Ein formeller Buchführungsmangel, der eine Schätzungsbefugnis nach § 162 AO begründet, kann auch dann vorliegen, wenn ein Kassensystem Stornierungen zulässt und diese systembedingt in den Tagesabschlüssen oder in den Z-Bons nicht ausgewiesen werden.
Auch wenn die Finanzämter bei der Wahl ihrer Schätzungsmethoden grundsätzlich frei sind, sind vorrangig genauere Schätzungsmethoden zu nutzen. In der Regel ist der innere Betriebsvergleich im Verhältnis zum äußeren Betriebsvergleich als die zuverlässigere Schätzungsmethode anzusehen [Leitsatzzusammenfassung d. Red.].