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  • Deutsche Bundesbank senkt den Basiszins nach § 247 BGB auf 2,27% zum 1.1.2025

    Prof. Dr. Christian Zwirner

    Auswirkungen auf Verzugszinsen nach § 288 BGB sowie mögliche steuerliche Folgen und handelsrechtliche Berichtspflichten

     

    Die Deutsche Bundesbank hat den Basiszins gemäß § 247 Abs. 1 BGB – nach den deutlichen Erhöhungen im Jahr 2023 und zum 1.1.2024 – Mitte des Jahres 2024 bereits das erste Mal und nun zum 1.1.2025 erneut um 1,10%-Punkte von 3,37% auf nun 2,27% zum 1.1.2025 gesenkt. Der Basiszinssatz wirkt sich u.a. auf die Höhe der Verzugszinsen nach § 288 BGB aus und kann sich ggf. auch auf die Beurteilung der Angemessenheit der Verzinsung von Gesellschafterdarlehen in steuerlicher Hinsicht sowie vor dem Hintergrund handelsrechtlicher Berichtspflichten auswirken.


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  • Zum Begriff des „Unternehmens in Schwierigkeiten“

    Christian Thurow

    BFH Urt. v. 7.12.2024 – VII R 14/21

     

    Im EU-Recht gibt es sowohl eine Verordnung für staatliche Beihilfen als auch eine Verordnung für staatliche Beihilfen für Unternehmen in Schwierigkeiten. Schwierig ist, dass die beiden Verordnungen „Schwierigkeit“ unterschiedlich definieren. Steuerpflichtige stehen somit vor der schwierigen Aufgabe, die richtige Verordnung für ihre Schwierigkeit zu finden.


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  • Prozessdokumentation für das ESG-Reporting

    Daniel Scheffbuch

    Empfehlungen zur Erfüllung der Berichts- und Prüfungserfordernisse

     

    Aufgrund regulatorischer Verpflichtungen oder auf freiwilliger Basis werden viele Unternehmen erstmals für 2025 einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen. Dabei reicht es jedoch nicht, den Bericht aufzustellen und Daten zu den Bereichen Environmental, Social und Governance (ESG – Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) offenzulegen. Vielmehr ist der Prozess zur Auswahl der Daten ausführlich und vor allem nachvollziehbar zu dokumentieren.


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  • Fallstricke beim Factoring im Falle der Insolvenz des Schuldners

    Christian Thurow

    BGH Urt. v. 19.12.2024 – IX ZR 114/23

     

    Beim Factoring werden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an einen Finanzdienstleister verkauft. Ein aktuelles Urteil des BGH zeigt, dass im Rahmen eines solchen Kaufs auch geregelt sein sollte, wie im Falle einer Zahlungsstörung durch den Schuldner verfahren werden sollte.


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  • Heft 1/2025

    BC-Redaktion
    Top-Thema: Nachhaltigkeit im Mittelstand: Best Practices
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  • Werthaltigkeitsbeurteilung von aktiven latenten Steuern

    Prof. Dr. Christian Zwirner und Anna Günther

    Praxisfragen zur Prüfung der Werthaltigkeit aktiver latenter Steuern nach IAS 12

     

    Die Beurteilung der Werthaltigkeit aktiver latenter Steuern gehört im Bereich der Bilanzierung seit jeher zu den Themen mit höchster praktischer Relevanz. Da die Bilanzierung aktiver latenter Steuern häufig mit Ermessensentscheidungen und Schätzunsicherheiten verbunden ist, erfordern ihr Ansatz sowie die Herleitung und Konsistenz (Widerspruchsfreiheit) der Datengrundlagen daher ein hohes Maß an Aufmerksamkeit und eine fundierte fachliche Beurteilung. Die Kriterien und Rahmenbedingungen für die Werthaltigkeit aktiver latenter Steuern gemäß IAS/IFRS werden nachfolgend dargestellt.


     


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  • Familienstiftung als Finanzunternehmen

    Dr. Hans-Jürgen Hillmer

    BFH Urt. v. 3.7.2024, I R 46/20: Klarstellungen des BFH

     

    Für die Qualifikation als Finanzunternehmen im Sinne des § 8b Abs. 7 S. 2 KStG 2011 ist die Rechtsform unerheblich. Auch eine privatrechtliche Familienstiftung kann grundsätzlich ein Finanzunternehmen sein. Ob sie eine finanzunternehmerische Haupttätigkeit ausübt, richtet sich nach einer Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls.


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  • Versagung der Steuerbegünstigung bei Übertragung von inländischem Betriebsvermögen

    Prof. Dr. Christian Zwirner und Michael Vodermeier

    FG München Urt. v. 14.6.2023 – 4 K 1481/22 (Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt, Az. BFH: II R 18/24):

    Zeitlich vorgelagerte Übertragung des Betriebsgrundstücks vor der Betriebsübergabe ist steuerschädlich

     

    Das Finanzgericht (FG) München hat entschieden, dass die zeitlich vorgelagerte Übertragung von Betriebsgrundstücken vor der Übertragung des Gewerbebetriebs zur Versagung der Steuerbegünstigungen nach den §§ 13a ff. ErbStG führt. Im vorliegenden Sachverhalt waren sowohl die Übertragung der Grundstücke als auch die Übertragung des Gewerbebetriebs in einem Vertrag geregelt. Allerdings fielen die Zeitpunkte der Übertragung auseinander, weshalb die Steuerbegünstigung verwehrt wurde und letztendlich Schenkungsteuer angefallen ist.


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  • IDW veröffentlicht umfassende Fragen und Antworten zur verspäteten Umsetzung der CSRD

    Prof. Dr. Christian Zwirner und Dr. Corinna Boecker

    IDW gibt Hilfestellung für das Berichtsjahr 2024

     

    Die Umsetzung der Europäischen Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) in Deutschland verzögert sich weiter. Vor dem Hintergrund der mangels gesetzlicher Regelung bestehenden Unsicherheiten hat das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) ein erweitertes Papier mit Antworten auf zentrale Fragen veröffentlicht (Stand: 16.12.2024). Unternehmen, Berater und Prüfer erhalten beispielsweise Unterstützung zum Berichtsrahmen, zu Prüfungsanforderungen und Befreiungsregelungen mit Blick auf das Berichtsjahr 2024.


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  • Nachhaltigkeitsberichterstattung: Begrenzung von Berichtspflichten dringend erforderlich

    Dr. Hans-Jürgen Hillmer

    Initiativen der EU und der Bundesregierung

     

    Die wachsenden Berichtspflichten rufen immer mehr Appelle nach Eingrenzung hervor. Die Praxis ist schlicht überfordert. Wie dramatisch die Lage ist, zeigen Ergebnisse einer aktuellen KfW-Auswertung, wonach lediglich 30% der mittelständischen Unternehmen ihren Stromverbrauch und nur 26% ihren Wasserverbrauch angeben können. Notwendig ist eine gute Balance zwischen höherer Transparenz und der Leistbarkeit des Zusatzaufwands!


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  • Weihnachtsfeier im arbeitsrechtlichen Rückblick

    Dr. Hans-Jürgen Hillmer

    Übermut tut selten gut

     

    Mit dem nahenden vierten Advent sind die meisten Weihnachtsfeiern bereits vorüber. Diese bzw. die noch folgenden werden aber nicht selten zu Beginn des neuen Jahres im arbeits- und sozialrechtlichen Kontext wieder aufleben. Die insoweit aufzuarbeitenden Tatbestände reichen vom Anspruch auf Anrechnung von Arbeitszeit während der Feier und Ausfallzeiten aufgrund übermäßigen Alkoholgenusses bis hin zu Unfallfolgen und sexuellen Belästigungen.


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  • Corona-Pandemie als „wichtiger Grund” zur Kündigung eines Gewinnabführungsvertrags?

    Christian Thurow

    FG Düsseldorf, Urt. v. 20.11.2024 – 7 K 2466/22 F

     

    Ein Gewinnabführungsvertrag kann steuerlich innerhalb der Fünfjahresfrist nur aus einem wichtigen Grund gekündigt werden. Doch was genau ist ein wichtiger Grund im Sinne des § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 S. 2 KStG, und wie detailliert muss er dargelegt werden? Und ist die Aufhebung eines Gewinnabführungsvertrags einer Kündigung gleichzusetzen? Mit diesen Fragen hat sich nun das Finanzgericht (FG) Düsseldorf auseinandergesetzt.


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  • Reinvestitionsrücklage bei Personengesellschaften mittels Ergänzungsbilanzen

    Dr. Martin Weiss

    FG Schleswig-Holstein Urt. v. 10.7.2024 – 2 K 14/23 (Revision nicht zugelassen)

     

    Ist der Gewinn aus der Veräußerung eines Wirtschaftsguts einer Personengesellschaft in der Gesamthandsbilanz durch Bildung einer Rücklage nach § 6b Abs. 3 EStG neutralisiert worden, so können die Mitunternehmer von ihrem Wahlrecht auf Auflösung oder Übertragung der Rücklage in Ergänzungsbilanzen unterschiedlich Gebrauch machen. Das Wahlrecht wird noch nicht dadurch ausgeübt, dass in einzelnen Konten der Buchführung oder anderen Unterlagen für die Bilanzaufstellung eine Rücklage ausgewiesen wird.


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  • Aussetzung des Ordnungsgeldverfahrens bis zum 1.4.2025 für verspätete Offenlegungen

    Prof. Dr. Christian Zwirner

    Verlängerte Offenlegungsfrist für Rechnungslegungsunterlagen betreffend das kalenderjahrgleiche Geschäftsjahr 2023

     

    Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat bekannt gegeben, dass gegen Unternehmen, deren gesetzliche Frist zur Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen für das kalenderjahrgleiche Geschäftsjahr zum 31.12.2023 ein Jahr später am 31.12.2024 endet, bei unterlassener Offenlegung vor dem 1.4.2025 vorerst kein Ordnungsgeldverfahren eingeleitet werden wird. Diese Entscheidung soll die nach wie vor anhaltenden Nachwirkungen der Corona-Pandemie berücksichtigen und den Bilanzierenden eine gewisse Flexibilität ermöglichen. Zu einer Verlängerung der Offenlegungsfrist kommt es jedoch nicht.

     


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  • Aktuelles zum Jahresende 2024

    Dr. Stefanie Becker,

     

    Das Jahressteuergesetz 2024 brachte weitreichende Änderungen, die mehrheitlich zum 1.1.2025 wirksam werden. Daneben entfalten die Neuregelungen zur elektronischen Rechnung ihre Wirkung bereits ab 1.1.2025, auch wenn hier umfassende Übergangsregelungen greifen werden. Die wesentlichen gesetzlichen Neuerungen ab 1.1.2025 sowie aktuelle Urteile und BMF-Schreiben werden nachfolgend zusammengefasst.


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  • Erschütterung des Anscheinsbeweises für eine private Fahrzeugnutzung

    Christian Thurow

    BFH Urt. v. 22.10.2024 – VIII R 12/21

     

    „Die Welt urteilt nach dem Scheine“, bemerkte schon Goethe in seinem Clavigo-Trauerspiel. Auch so mancher Finanzgerichtsprozess gleicht einem Trauerspiel in mehreren Akten. Im Gegensatz zu Goethe weist der BFH in einem aktuellen Urteil allerdings darauf hin, dass das Finanzamt nicht ausschließlich dem (An)Scheine nach über eine private Fahrzeugnutzung entscheiden kann.
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  • Problemlösung mithilfe von ChatGPT – ein weihnachtliches Anwendungsbeispiel

    Christian Thurow

     

    Am 11.12.2024 hat der britische Inlandsgeheimdienst GCHQ sein Weihnachtsrätsel veröffentlicht, welches aus sieben verschiedenen Aufgaben besteht. Das Rätsel richtet sich vor allem an Schüler und soll zum kritischen Denken animieren. Wem dazu die Zeit fehlt, der kann sich Hilfe bei der Künstlichen Intelligenz suchen, wie das folgende Beispiel mit der kostenlosen ChatGPT-Version zeigt.


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  • Anwendungsschreiben zu den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM)

    Mitarbeiter der BC-Redaktion

    BMF 13.12.2024, IV C 5 – S 2363/19/10007 :004, DOK 2024/1101857

     

    Die Finanzverwaltung hat ihr 30-seitiges (!) Anwendungsschreiben zu den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) überarbeitet. Es handelt sich in erster Linie um ein technisches Schreiben zu den zu beachtenden Besonderheiten bei der Anmeldung der Arbeitnehmer zur ELStAM-Datenbank. Außerdem sind die bisher in einem eigenen Schreiben ausgeführten Regelungen für beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer in dieses Schreiben integriert worden.


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  • Wurzeltheorie im Kontext der bilanziellen Wertaufhellung

    Dominik Römer

     

    Die Unterscheidung zwischen wertbegründenden bzw. wertbeeinflussenden und wertaufhellenden Ereignissen stellt in der Bilanzierungspraxis oft ein Abgrenzungsproblem dar. Besonders schwierig ist die Frage, welche Vorgänge des abgelaufenen Jahres noch in die Bilanz des aktuellen Jahres einfließen, wenn die Auswirkungen dieser Ereignisse erst im neuen Jahr konkret erkennbar werden. Um eine klare Trennung zwischen Wertaufhellung und Wertbegründung zu ermöglichen, wird in diesem Beitrag auf die bereits seit Langem in der Unternehmensbewertung etablierte Wurzeltheorie zurückgegriffen. Hiermit lassen sich die meisten Bilanzierungsfälle in der Praxis relativ einfach einordnen.


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  • Steuerfortentwicklungsgesetz verabschiedet

    BC-Redaktion

    Beschluss des Bundestags vom 19.12.2024; Zustimmung des Bundesrats am 20.12.2024

     

    Nach dem Bruch der Ampelkoalition wurde nunmehr eine Rumpfversion des „Gesetzes zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs (Steuerfortentwicklungsgesetz – SteFeG)“ im Bundestag beschlossen. Angestrebt wird damit insbesondere, zusätzliche steuerliche Belastungen aufgrund einer gestiegenen Inflation zu vermeiden (z.B. Erhöhung des Grundfreibetrags, des Kindergelds sowie des Kinderfreibetrags, Anhebung der Freigrenzen beim Solidaritätszuschlag). Dies bewirkt zum Teil auch einen Ausgleich der Kaufkraftverluste. Nachstehend werden die wesentlichen Änderungen vorgestellt. Ebenfalls werden die für das Rechnungswesen bedeutsamen Neuregelungen aufgeführt, die gegenüber dem Regierungsentwurf vom 9.9.2024 weggefallen sind.

     


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