FG Münster Urt. v. 29.10.2025 – 9 K 1180/22 Kap (Revision zugelassen)

„Ich weiß, dass ich hing am windigen Baum
Neun lange Nächte,
Vom Speer verwundet, dem Odin geweiht,
Mir selber, ich selbst,
Am Ast des Baums, dem man nicht ansehn kann,
Aus welcher Wurzel er spross.“
Eindringlich beschreibt der nordische Gott Odin in der Hávamál-Sammlung, wie er sich selbst an sich selbst opfert, um Weisheit und Runenmagie zu erlangen. In diesem Fall scheint die Opferung an sich selbst einen Gewinn gebracht zu haben. Doch wie sieht es aus, wenn eine GmbH eigene Anteile an ihren Alleingesellschafter auskehrt? Führt diese Selbstbeschenkung des Alleingesellschafters zu einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA)? Falls ja, wie ist diese zu bewerten? Das Finanzgericht (FG) Münster hat sich der Frage ganz unpoetisch angenommen.