Auswirkungen einer erst nach dem 31.12.2024 erfolgenden Umsetzung der CSRD in deutsches Recht
Die notwendige Umsetzung der Europäischen Richtlinie für Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, kurz: CSRD) in deutsches Recht steht aktuell noch aus. Aufgrund des Bruchs der Regierungskoalition ist es höchst unsicher, wann dies nun erfolgen wird. Nach der CSRD müssen einige Gesellschaften allerdings bereits für 2024 einen CSRD-konformen Nachhaltigkeitsbericht erstellen und diesen prüfen lassen. Für diese stellt sich eine Reihe von Fragen für den höchstwahrscheinlichen Fall, dass ein CSRD-Umsetzungsgesetz erst nach dem 31.12.2024 verabschiedet und in Kraft treten wird. Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) hat sich hierzu geäußert.