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  • Lagebericht und Berichtsanforderungen der ESRS

    Prof. Dr. Christian Zwirner und Dr. Julia Busch

    Geltung des Anwendungshinweises AH 5 zu DRS 20 verlängert

     

    Das DRSC hatte Ende Januar 2026 einen Konsultationsentwurf zum Anwendungshinweis DRSC AH 5 zu DRS 20 veröffentlicht, mit dem die Geltungsdauer des Anwendungshinweises um ein Jahr verlängert werden soll. Die Änderung dieses Anwendungshinweises wurde Mitte März 2026 vom Gemeinsamen Fachausschuss des DRSC verabschiedet.


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  • Anforderung einer Einkommensteuererklärung: Ausübung und Begründung des Ermessens bei einer Vorabanforderung

    Christian Thurow

    FG Köln, Gerichtsbescheid v. 15.1.2026 – 11 K 2249/25

     

    Bei der Abgabe von Steuererklärungen gelten grundsätzlich die in § 149 Abs. 2 und 3 AO genannten Fristen. In bestimmten Fällen kann das Finanzamt jedoch mittels einer Vorabanforderung nach § 149 Abs. 4 AO eine frühere Abgabe anfordern. Doch wann genau liegt ein solcher Fall vor?


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  • Teilwertberechnung von Pensionsrückstellungen: Rechnungszinsfuß

    Dr. Hans-Jürgen Hillmer

    FinMin, Allgemeinverfügung vom 18.3.2026

     

    Wer sich mit Einsprüchen und Änderungsanträgen zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des Rechnungszinsfußes von 6% bei der Teilwertberechnung von Pensionsrückstellungen an sein Finanzamt gewendet hat, muss nun mit Zurückweisungen rechnen.

     


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  • Praxis der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD/ESRS – Eine Analyse börsennotierter Unternehmen für das Geschäftsjahr 2025

    Christian Thurow

     

    Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte und das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee e.V. (DRSC) haben ein erstes Update zu ihrer Studie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung börsennotierter Unternehmen für das Geschäftsjahr 2025 veröffentlicht. Bei dem Update der Studie wurden 69 Unternehmen berücksichtigt, deren Unternehmensberichte bis zum 13.3.2026 vorlagen.


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  • Rückstellungen für Zuwendungen anlässlich eines Dienstjubiläums

    Kai Peter Künkele und Sanja Mitrovic

    Landesamt für Steuern Niedersachsen, Vfg. v. 8.1.2026 – S 2137-St 224a/St 222-3637/2025

     

    Das Landesamt für Steuern Niedersachsen hat eine Verfügung betreffend Rückstellungen für Zuwendungen anlässlich eines Dienstjubiläums erlassen.


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  • BC-Quiz 11/2025

    Christian Thurow
    Wissen Sie's? (BC 11/2025, S. 513)
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  • Antrag auf umfassende Auskunft nach Art. 15 DS-GVO: Zulässigkeit

    BC-Redaktion

    BFH-Urt. v. 9.12.2025 – IX R 19/22

     

    Steuerpflichtige können einen umfassenden Auskunftsantrag über alle ihre gespeicherten personenbezogenen Daten stellen, ohne diesen Antrag zeitlich (z.B. auf bestimmte Jahre) oder inhaltlich (z.B. auf bestimmte Vorgänge) eingrenzen zu müssen. Ein solcher Antrag ist allein wegen seines Umfangs oder fehlender Beschränkung noch nicht als exzessiv (übertrieben) anzusehen.

    [Leitsatz d. Red.]


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  • FED legt zum zweiten Mal in Folge eine Zinspause ein

    Prof. Dr. Christian Zwirner und Sebastian Schöffel

    FED belässt aufgrund wirtschaftlicher Unsicherheiten ihren Leitzins in einer Bandbreite von 3,50% bis 3,75%

     

    Nach mehreren Zinssenkungen in der zweiten Jahreshälfte 2025 legt die US-Notenbank FED (Federal Reserve) nun zum zweiten Mal in Folge eine Zinspause ein. Die FED begründet die Zinspause mit ungewissen Auswirkungen der Entwicklungen im Nahen Osten auf die US-Wirtschaft.

    Der Leitzins der FED bleibt daher unverändert zwischen 3,50% und 3,75%.



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  • Aufdeckung von Risiken in Lieferketten

    Dr. Hans-Jürgen Hillmer

    Checkliste zu Problemfeldern mit Handlungsempfehlungen

     

    Zwar haben viele Unternehmen unter dem Eindruck der schon seit einigen Jahren aktuellen Krisenlagen ihre Lieferketten angepasst, aber oft noch nicht grundlegend verbessert. Eine einfach gehaltene Checkliste kann ggf. dabei helfen, im Rahmen einer Selbstdiagnose Defizite aufzudecken und Problemlösungen auf den Weg zu bringen.

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  • Widerruf eines Bestätigungsvermerks

    Kai Peter Künkele und Sanja Mitrovic

     

    Stellt ein Abschlussprüfer nach Erteilung eines Bestätigungsvermerks nachträglich fest, dass der geprüfte Abschluss einen wesentlichen Fehler enthält, kann ein Widerruf erforderlich werden. Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) gibt Orientierung zu den maßgeblichen Voraussetzungen und Pflichten – von der Erörterung mit den gesetzlichen Vertretern über die schriftliche Widerrufserklärung bis hin zur Informationspflicht gegenüber den Abschlussadressaten.


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  • Steuerfreie Aktivrente von 2.000 € monatlich: Aufnahme, Wechsel und Beendigung des Arbeitsverhältnisses

    Mitarbeiter der BC-Redaktion

    Ergänzung der FAQ des Bundesfinanzministeriums zur Aktivrente vom 16.3.2026

     

    Wird im laufenden Kalendermonat eine neue Beschäftigung aufgenommen, wird der volle Freibetrag von bis zu 2.000 € monatlich berücksichtigt. Voraussetzung: Der Arbeitnehmer bestätigt dem Arbeitgeber schriftlich, dass er in diesem Kalendermonat noch keinen steuerfreien Betrag für die Aktivrente erhalten hat. Der Arbeitgeber hat diese Bestätigung zum Lohnkonto des Arbeitnehmers zu nehmen und den Arbeitslohn bis zu einem Betrag von 2.000 € steuerfrei zu stellen. Liegt dem Arbeitgeber keine entsprechende Bestätigung des Arbeitnehmers vor, erfolgt lediglich eine anteilige Berücksichtigung des Steuerfreibetrags wie bei einem Arbeitgeberwechsel.


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  • Nießbrauchsrecht: Vorsicht bei entgeltlicher Ablösung

    Dr. Hans-Jürgen Hillmer

    BFH Urt. v. 10.10.2025 – IX R 4/24

     

    Nießbrauchsrechte sind in der Vermögens- und Nachfolgeplanung weit verbreitet. Die steuerlichen Konsequenzen einer vorzeitigen Ablösung gegen Zahlung sind jedoch häufig risikobehaftet.


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  • Gewinngrenze bei Inanspruchnahme eines Investitionsabzugsbetrags nach § 7g EStG

    BC-Redaktion

    BFH Urt. v. 1.10.2025 – X R 16, 17/23

     

    1. Unter dem Begriff „Gewinn“ in § 7g Abs. 1 S. 2 Nr. 1 EStG ist der steuerliche Gewinn im Sinne von § 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG zu verstehen.
    2. Bei der Prüfung der 200.000 €-Gewinngrenze sind deshalb alle außerbilanziellen Korrekturen zu berücksichtigen. Das betrifft auch die nach § 4 Abs. 5b EStG hinzuzurechnende Gewerbesteuer.

      [Zweiter Leitsatz d. Red.]


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  • Auswirkungen des Nahost-Kriegs auf die Berichterstattung zum 31.12.2025

    Prof. Dr. Christian Zwirner

    Hinweise des IDW zu Auswirkungen auf die Rechnungslegung und Berichterstattung

     

    Der am 28.2.2026 ausgebrochene Krieg zwischen den USA und Israel einerseits und dem Iran andererseits sowie die sich hieraus in der Folgezeit ergebenden Auswirkungen betreffen die Wirtschaft und damit auch die Berichterstattung und Rechnungslegung der Unternehmen. Die Hinweise des Instituts der Wirtschaftsprüfer e.V. (IDW) geben eine wertvolle Hilfestellung zum Umgang mit der Situation hinsichtlich der Jahres- und Konzernabschlüsse zum 31.12.2025.


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  • Zur Ausübung des Vorsteuerabzugs

    BC-Redaktion

    BFH Beschl. v. 26.2.2026 – V B 11/25

     


    Zur Klärung der Rechtsfrage, ob der Vorsteuerabzug aus einer unvollständigen Rechnung bereits für den Besteuerungszeitraum des Leistungsbezugs geltend gemacht werden kann, wenn die Rechnungsberichtigung erst nach Ablauf des Voranmeldungs- und Besteuerungszeitraums des Leistungsbezugs zugeht, wird die Revision zugelassen.

    [Leitsatz d. Red.]


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  • Verdeckte Gewinnausschüttung: Anscheinsbeweis für Privatnutzung eines betrieblichen Pkw

    BC-Redaktion

    BFH Beschl. v. 17.12.2025, I B 17/24

    Mit Blick auf die mögliche Privatnutzung eines Firmenwagens durch einen Gesellschafter-Geschäftsführer werden strengere Maßstäbe als bei Arbeitnehmern angesetzt. Selbst wenn für den Gesellschafter-Geschäftsführer offiziell ein Nutzungsverbot ausgesprochen wurde, schließt dies nicht aus, dass er tatsächlich das Firmen-Kfz privat nutzt. Aufgrund der allgemeinen Lebenserfahrung spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass ein (Allein-)Gesellschafter-Geschäftsführer einen ihm zur Verfügung stehenden betrieblichen Pkw auch für private Fahrten nutzt.

    [Leitsatz d. Red.]


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  • Ertragsteuerrechtliche Organschaft: Gewinnabführungsvertrag muss gebucht und rechtzeitig umgesetzt werden

    BC-Redaktion

    BFH Urt. v. 5.11.2025, I R 37/22

     

    1. Für die Anerkennung einer steuerlichen Organschaft reicht es nicht aus, dass die Gewinnabführungsverpflichtungen nur tatsächlich erfüllt werden. Zusätzlich müssen diese Forderungen und Verbindlichkeiten auch in den Jahresabschlüssen der Unternehmen gebucht werden.
    2. Die Gewinnabführungsverpflichtungen müssen zeitnah erfüllt werden. Als Richtwert gilt eine Frist von zwölf Monaten nach Fälligkeit der Ansprüche. Eine Erfüllung erst Jahre später ist zu spät und führt zur Nichtanerkennung der Organschaft.

    [Leitsätze d. Red.]


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  • KI-Einsatz in Rechtsabteilungen: Erkenntnisse für Rechnungswesen und Controlling

    Christian Thurow

    Future Ready Lawyer Studie 2026

     

    Der Informationsdienstleister Wolters Kluwer hat in der Kalenderwoche 11 die Future Ready Lawyer Studie 2026 veröffentlicht. Diese befasst sich mit dem Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in Rechtsabteilungen und Kanzleien. Doch auch für Bilanzbuchhalter und Controller bietet die Studie einige interessante Erkenntnisse.


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  • GmbH-Beteiligung: Nur Kapitalbeteiligung oder Sonderbetriebsvermögen?

    Dr. Hans-Jürgen Hillmer

    BFH Urt. v. 25.9.2025 – IV R 12/23

     

    Eine Tochter-Kapitalgesellschaft erfüllt eine wesentliche wirtschaftliche Funktion ihrer Mutter-Personengesellschaft im Sinne der Rechtsprechung zur Qualifizierung von Kapitalbeteiligungen als notwendiges Sonderbetriebsvermögen II nicht bereits dadurch, dass sie der Muttergesellschaft allein aufgrund deren finanzieller Beteiligung die Teilhabe an den von ihr erzielten Vermögensmehrungen ermöglicht. Die Annahme von Sonderbetriebsvermögen II setzt neben der wirtschaftlichen Verflechtung zwischen der Personengesellschaft und der Kapitalgesellschaft kumulativ voraus, dass der Mitunternehmer die Kapitalgesellschaft beherrscht. Er muss seine bei der Kapitalgesellschaft bestehende Machtstellung in den Dienst des Unternehmens der Personengesellschaft stellen.


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  • Umgehung des Steuerberaterprivilegs mittels eines eingetragenen Vereins?

    Christian Thurow

    FG Köln Urt. v. 7.8.2025 – 13 K 1624/22 (Revision zugelassen)

     

    Im angloamerikanischen Raum ist die Rechts- und Steuerberatung durch Studierende im Rahmen von Law- oder Tax Clinics („Steuerrechtskliniken“ zur Förderung der Steuerrechtswissenschaft) seit Jahren verbreitet. Dabei erfolgt die kostenlose Beratung durch Studierende der jeweiligen Themengebiete und unter Aufsicht von erfahrenen Berufsträgern. Auch in Deutschland wurde nun der Versuch unternommen, eine solche studentische Tax Law Clinic in der Form eines gemeinnützigen Vereins zu betreiben. Und obwohl es in dem Urteil des Finanzgerichts (FG) Köln auf den ersten Blick um die Frage der Gemeinnützigkeit geht, ist das eigentliche Thema die Grenze der zulässigen Steuerberatung.


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