FG Köln, Urteil vom 19.6.2020, 15 K 609/18 (Revision zugelassen)
Der Auslandstätigkeitserlass ermächtigt die Finanzbehörden, in bestimmten Fällen unbeschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer, die im Ausland tätig sind, von der Besteuerung auszunehmen. Der Erlass beruht auf einem BMF-Schreiben aus dem Jahr 1983 (zuletzt geändert im März 2017). Entsprechend den damaligen Gegebenheiten ist der Erlass vor allem auf die Anlagen- und Maschinenbauindustrie zugeschnitten. Moderne IT-Dienstleistungen können hier durchs Raster fallen.