Bayerisches Landesamt für Steuern, Verfügung vom 11.2.2019, S 2334.1.1 – 43/7 St36
In der Februar-Ausgabe der BC 2019, 57 f., haben wir Sie über das neue BMF-Schreiben zu den arbeitstäglichen Mahlzeitenzuschüssen informiert. Für eine Bewertung mit dem amtlichen Sachbezugswert und eine etwaige Pauschalbesteuerung mit 25% darf der Zuschuss den amtlichen Sachbezugswert der Mahlzeit um nicht mehr als 3,10 € übersteigen. Nunmehr hat die Finanzverwaltung zu weiteren Zweifelsfragen wie folgt Stellung genommen: