BFH-Beschluss vom 16.4.2018, X B 13/18 (NV)
Die im BMF-Schreiben vom 27.4.2017 (BStBl. I 2017, 741) vorgesehene weitere Anwendung des sog. Sanierungserlasses auf Altfälle ist aufgrund des Fehlens einer entsprechenden gesetzlichen Übergangsregelung mit dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung nicht vereinbar (Bestätigung der bisherigen BFH-Rechtsprechung).
Die Wiederholung der Verwaltungsauffassung durch das BMF-Schreiben vom 29.3.2018 (BStBl. I 2018, 588) ändert daran nichts.