BMF wendet bisherige Vereinfachungsregelung weiter an
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Der BFH hatte mit Urteil vom 30.3.2017 (Az. IV R 13/14, vgl. Plenker,BC 2017, 297, Heft 7) entschieden, dass die Übernahme der Pauschalsteuer nach § 37b EStG bei der Freigrenze von 35 € (netto, d.h. ohne Umsatzsteuer) zu berücksichtigen ist. Die Rechtsprechung des BFH ist wesentlichstrenger als die bisherige Auffassung der Finanzverwaltung, welche aus Vereinfachungsgründen auf die Berücksichtigung der Pauschalsteuer bei der Ermittlung der 35 €-Freigrenze verzichtet (siehe BMF-Schreiben vom 19.5.2015, BStBl. I 2015, 468, Rdnr. 25).
Das Urteil hat insofern eine wertmäßig geringere Abzugsfähigkeit von Kundengeschenken zur Folge.