Bayerisches Landesamt für Steuern, Verfügung vom 22.11.2017, S 2371.1.1-3/1 St32
Zu den Aufwendungen eines Unternehmers für eine (Betriebs-)Veranstaltung gehört eine Vielzahl verschiedener Einzelpositionen, z.B. Speisen, Getränke, Übernachtungs- und Fahrtkosten, Geschenke oder das Rahmenprogramm. Die steuerliche Behandlung dieser Aufwendungen beim zuwendenden Unternehmer sowie bei den Empfängern ist komplex und hat in der Vergangenheit zu einer Vielzahl von Zweifelsfragen geführt. Das Bayerische Landesamt für Steuern hat hierzu eine schematische Arbeitshilfe erstellt. Diese wird im Folgenden redaktionell leicht abgeändert wiedergegeben.