Wem hilft das Völkerrecht, wenn sich die Starken einfach nehmen, was sie wollen? Und wann ist die Welt eigentlich so geworden? Auf diese Fragen versuchen Juristinnen wie Politiker derzeit Antworten zu finden. Manche Erkenntnisse sind erhellend, andere lassen die Welt noch etwas dunkler erscheinen.
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Es sei ihm ein "Herzensanliegen, Kinder vor Gefahren zu schützen" – ein Richter aus Weimar hob in der Corona-Pandemie die Maskenpflicht an zwei Schulen auf und wurde deswegen verurteilt. Nun musste das BVerfG entscheiden.
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Dem BVerfG droht ein Kulturkampf bei der Nominierung einer Professorin und ein Polizeibeamter aus Bayern hetzt gegen Juden, darf aber im Dienst bleiben. Außerdem geht es um Digitalisierung der Justiz, Neuigkeiten vom Supreme Court und verbotene Süßigkeiten.
Mehr lesenWollen Kinder nicht in die Schule gehen, müssen die Eltern dafür sorgen, dass sie trotzdem im Unterricht erscheinen. Sie können sich nicht damit herausreden, im Rahmen einer an den Bedürfnissen der Kinder orientierten gewaltfreien Erziehung sei ihnen das nicht möglich.
Am höchsten deutschen Gericht sind absehbar drei Richterstellen zu besetzen. Nötig ist eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag mit Hilfe der Opposition. Aber Schwarz-Rot scheint schon unter sich uneins.
Um ihren Tagesablauf zu strukturieren, wollte eine Empfängerin von Eingliederungshilfe den Besuch eines Fitnessstudios und einer Kampfsportschule finanziert haben. Das SG Hannover sah für diese zusätzlichen Leistungen keinen Grund.
Jahr für Jahr zahlt Bayern das meiste Geld in den Länderfinanzausgleich ein. Der Bund will die Lasten der Geberländer abfedern. Das ändert aber nichts an der grundlegenden Strategie im Süden.
Die Summe ist auch für Deutschlands größtes Geldhaus nicht gerade Peanuts: Ein ehemaliger Mitarbeiter fordert einen dreistelligen Millionenbetrag. Der Anlass der Klage liegt Jahre zurück.
Um auf den Klimawandel aufmerksam zu machen, entwendeten Umweltaktivisten in Frankreich aus Rathäusern das offizielle Porträt des französischen Präsidenten. Allesamt wurden wegen Diebstahls verurteilt. Ihr Recht auf freie Meinungsäußerung verletzt das nicht, entschied der EGMR.
Gemäß § 313 II ZPO sollen im Tatbestand die erhobenen Ansprüche und die dazu vorgebrachten Angriffs- und Verteidigungsmittel unter Hervorhebung der gestellten Anträge nur ihrem wesentlichen Inhalt nach knapp dargestellt werden. Dies gelingt in zivilgerichtlichen Urteilen oft, aber nicht immer – typisch sind „kopflastige“ Entscheidungen, in denen der Tatbestand deutlich länger ist als die Gründe. Erforderlich ist dies schon von Gesetzes wegen nicht.
Mehr lesenNur einen Bruchteil des Schadens durch die Abgasaffäre hat VW sich von ehemaligen Top-Managern erstatten lassen. Zu wenig, finden Aktionärsschützer und klagen vor dem BGH gegen den geschlossenen Vergleich. Über eine Entschädigung im Zuge der Katastrophe mit dem Schlafmittel Contergan urteilt das BVerwG. Vor dem EuGH geht es um die Kündigung einer Arbeitnehmerin wegen ihres Austritts aus der Katholischen Kirche, am BFH um eine Ausschlussfrist.
Mehr lesenDas Verbot des Compact-Magazins ist vom Tisch - warum, erklärt Marc Liesching. In Berlin streitet man derweil über eine amerikanische Polizei-Software. Was davon zu halten ist, beantwortet Johann Justus Vasel. Für Amtsgerichte könnte es zudem bald mehr Arbeit geben - und für Anwälte weniger?
Mehr lesenDie 2023 beschlossene Entgelttransparenzrichtlinie wird für Unternehmen aller Größen im öffentlichen und privaten Sektor gravierende Veränderungen bewirken. Insbesondere werden Verstöße gegen Transparenz- und Gleichbehandlungspflichten konsequent sanktioniert.
Mehr lesenDie Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hat der Vodafone GmbH zwei Geldbußen von insgesamt 45 Mio. EUR auferlegt. Ein Rekord – mehr gab es in Deutschland bislang nicht.
Mehr lesenIm Mai hat Nordrhein-Westfalens Justizminister Dr. Benjamin Limbach den jüngsten Band der Schriftenreihe „Juristische Zeitgeschichte“ vorgestellt, der sich mit der Wehrmachtjustiz während der NS-Zeit beschäftigt. In insgesamt neun Beiträgen werden Struktur und Wirken der Militärgerichtsbarkeit kritisch beleuchtet und damit eine der dunkelsten Phasen deutscher Justizgeschichte. Über die daraus gewonnenen Erkenntnisse haben wir uns mit dem Vorsitzenden Richter am LG und Leiter der Dokumentations- und Forschungsstelle „Justiz und Nationalsozialismus“ an der Justizakademie des Landes Nordrhein-Westfalen Dirk Reitzig unterhalten.
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