Das Einkaufen wird auch im Bundesland Bremen wieder unkomplizierter: Der Senat beschloss heute, die im Einzelhandel geltende 2G-Regelung aufzuheben. Damit müssen Kunden künftig keine Nachweise mehr über ihren Impf- oder Genesenenstatus vorzeigen. Die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske zum Schutz vor Corona-Infektionen bleibt aber bestehen, wie die Gesundheitsbehörden mitteilten.
Mehr lesenDas "Einfrieren der Alarmstufe II" durch die Corona-Verordnung der baden-württembergischen Landesregierung ist voraussichtlich rechtswidrig. Mit dieser Begründung hat der Verwaltungsgerichtshof des Landes in Mannheim gestern die bislang in Baden-Württemberg geltende 2G-Regel für den Einzelhandel gekippt. Zuvor hatte er bereits die 2G-Regel an Hochschulen außer Vollzug gesetzt. Damit gilt nunmehr die 3G-Regel.
Mehr lesenAuch im Saarland ist die 2G-Regelung im Einzelhandel bis auf Weiteres nicht mehr anzuwenden. Nach der beanstandeten Bestimmung war nicht-immunisierten Personen der Zutritt zu Einzelhandelsgeschäften verwehrt. Ladenlokale, deren Angebot der Deckung des täglichen Bedarfes dient, waren ausgenommen. Das OVG hält diese Regelung für zu unbestimmt und gab dem Eilantrag mehrerer saarländischer Fachmärkte für Elektronikartikel auf vorläufige Außervollzugsetzung statt.
Mehr lesenDer Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München hat am Mittwoch die grundsätzliche Beschränkung des Zugangs zu Einzelhandelsgeschäften auf Geimpfte und Genesene ("2G") vorläufig außer Vollzug gesetzt. Dem Eilantrag der Inhaberin eines Beleuchtungsgeschäfts wurde damit stattgegeben. Der Regelung lasse sich nicht mit hinreichender Gewissheit entnehmen, welche Ladengeschäfte von der Zugangsbeschränkung erfasst würden, so der VGH. Dies sei aber erforderlich.
Mehr lesenDer Eilantrag eines Mannheimer Schuhgeschäftes gegen die 2G-Regelung für den Einzelhandel in der Corona-Verordnung der baden-württembergischen Landesregierung ist erfolglos geblieben. Der Verwaltungsgerichtshof des Landes in Mannheim verweist auf die derzeit stark ansteigenden Infektionszahlen. Der Gleichbehandlungsgrundsatz werde nicht dadurch verletzt, dass der Schuhhandel nicht zur Grundversorgung gezählt werde.
Mehr lesenIn Thüringen bleibt es vorerst bei der 2G-Regel im Einzelhandel. Das Oberverwaltungsgericht Weimar hat den Eilantrag eines bundesweit tätigen Einzelhandelsunternehmens mit Filialen in Thüringen gegen die 2G-Zugangsbeschränkung in der Landes-Corona-Verordnung (ThürSARS-CoV-2-IFS-MaßnVO) für Einzelhandelsgeschäfte abgelehnt. Die Gerichtsentscheidungen zu 2G-Regelungen im Einzelhandel bleiben damit weiter uneinheitlich.
Mehr lesenDas Verwaltungsgericht Hamburg hat gestern einen Eilantrag einer Einzelhandelskette abgelehnt, mit dem sich diese gegen das verpflichtende 2G-Zugangsmodell in Hamburg gewandt hatte. Die Einschränkung des Rechts zum Betreten von Innenräumen von Verkaufsstellen des Einzelhandels auf Personen, die geimpft oder genesen seien, verletze die Antragstellerin nicht in ihrer Berufsfreiheit, heißt es im Beschluss.
Mehr lesenDie in der "Corona-Musterallgemeinverfügung" des Landes Rheinland-Pfalz enthaltene Regelung, wonach nur Personen eines Hausstandes zur selben Zeit nach vorheriger Terminvergabe die Verkaufsräume gewerblicher Einrichtungen betreten durften, war rechtmäßig. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz. Insbesondere habe sich die Regelung in das schlüssige Gesamtkonzept des Landes eingefügt.
Mehr lesenDie in der Corona-Verordnung des Landes Berlin vorgesehene Begrenzung der Kundenanzahl in Geschäften auf eine Person pro 40 qm Verkaufsfläche ist unverhältnismäßig. Das Verwaltungsgericht Berlin hat am 01.04.2021 mehreren Eilanträgen von Einzelhändlern insoweit teilweise stattgegeben. Nicht zu beanstanden sind nach Ansicht des VG dagegen voraussichtlich die Testpflicht für Kunden und das Erfordernis der elektronischen Kontaktnachverfolgung.
Mehr lesenIn Nordrhein-Westfalen gelten für den gesamten Einzelhandel vorerst keine Zugangsbeschränkungen (Kundenzahl, Terminbuchung) mehr. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat auf Eilantrag eines Media-Marktes sämtliche Beschränkungen vorläufig außer Vollzug gesetzt. Sie verstießen in ihrer derzeitigen Ausgestaltung gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Grundsätzlich seien Einschränkungen aber weiterhin möglich. Das Land reagierte umgehend.
Mehr lesenDas Oberverwaltungsgericht Saarlouis hat Beschränkungen des Einzelhandels teilweise außer Vollzug gesetzt. Eine Rechtfertigung dafür, bestimmte Geschäfte wie den Computerladen der Antragstellerin in Bezug auf Terminshopping und Kunden pro Quadratmeter gegenüber anderen Geschäften wie Buchhandlungen und Blumengeschäften strenger zu behandeln, ist nach Ansicht des OVG nicht zu erkennen.
Mehr lesenEin Einzelhandelsunternehmen aus dem Textilbereich ist mit seinem Eilantrag gegen die Untersagung seines Betriebs durch die Corona-Verordnung der baden-württembergischen Landesregierung gescheitert. Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim verweist unter anderem darauf, dass Baden-Württemberg mit den Schließungen eine bundesweit abgestimmte Strategie umsetze. Regionale Öffnungen schieden wegen dann zu erwartender, dem Infektionsschutz zuwiderlaufender Kundenströme aus.
Mehr lesenDas Oberverwaltungsgericht Münster hat einem Eilantrag gegen die Bestimmung der Coronaschutzverordnung stattgegeben, wonach unabhängig von der Einhaltung eines Mindestabstands im unmittelbaren Umfeld von Einzelhandelsgeschäften auf dem Grundstück, den Parkplatzflächen und auf den Zuwegungen zum Geschäft eine Alltagsmaske zu tragen ist. Die allgemeine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske hat das Gericht jedoch bestätigt.
Mehr lesenDas Verwaltungsgericht Göttingen hat dem Antrag eines Autogroßhändlers stattgegeben, der sich gegen eine aufgrund der Niedersächsischen Corona-Verordnung verfügte Betriebsschließung gewendet hatte. Der Antragsteller sei als Großhändler anzusehen und als solcher nicht von der Verordnung betroffen. Für die Abgrenzung des Groß- vom Einzelhandel sei nicht maßgeblich, von wem der Händler die Ware beziehe, sondern an wen er sie veräußere.
Mehr lesenDer Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat am 05.06.2020 die Bestimmung der Corona-Verordnung Einzelhandel in Baden-Württemberg zur Richtgröße für eine angemessene Anzahl von Kunden in Ladengeschäften vorläufig außer Vollzug gesetzt. Ein Eilantrag der Tchibo GmbH gegen die Regelung, nur einen Kunden pro 20 Quadratmeter Verkaufsfläche zuzulassen, hatte damit Erfolg. Die Vorschrift genüge nicht dem rechtsstaatlichen Bestimmtheitsgebot.
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