Das Einkaufen wird auch im Bundesland Bremen wieder unkomplizierter: Der Senat beschloss heute, die im Einzelhandel geltende 2G-Regelung aufzuheben. Damit müssen Kunden künftig keine Nachweise mehr über ihren Impf- oder Genesenenstatus vorzeigen. Die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske zum Schutz vor Corona-Infektionen bleibt aber bestehen, wie die Gesundheitsbehörden mitteilten.
Kontakterfassung entfällt
Der Senat beschloss zudem, die Kontakterfassung beispielsweise in der Gastronomie oder bei Veranstaltungen abzuschaffen. Am 09.02.2022 befasst sich der zuständige Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschuss der Bremischen Bürgerschaft mit dem Beschluss. Stimmt das Gremium zu, kann die Änderung in Kraft treten.
Wechsel von Warnstufe vier auf Warnstufe drei
In Niedersachsen hatte das Oberverwaltungsgericht die 2G-Regelung für den Einzelhandel bereits Mitte Dezember 2021 kassiert. Der Bremische Senat stellte zugleich für die Stadtgemeinde Bremen die Warnstufe 3 fest, die voraussichtlich vom 11.02.2022 an Warnstufe vier ablöst. Damit entfällt die 2G-Plus-Regel unter anderem in der Gastronomie sowie in Kultur- und Freizeiteinrichtungen, nach der 2-fach beziehungsweise ungeboosterte vollständig Geimpfte und Genesene zusätzlich einen Negativtest vorzeigen müssen. Mit dem Wechsel von Warnstufe vier auf Warnstufe drei gilt die 2G-Regelung, das heißt, dass nur Geimpfte und Genesene Zutritt haben.
Redaktion beck-aktuell, 8. Februar 2022 (dpa).
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Warg, 2G und Verhältnismäßigkeit - ein empirisches Problem, NJOZ 2022, 65
Kruse/Langner, Covid-19 vor Gericht: Eine quantitative Auswertung der verwaltungsgerichtlichen Judikatur, NJW 2021, 3707
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