Die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer beim Kauf einer Eigentumswohnung wird nicht durch die Instandhaltungsrücklage beeinflusst. Die Wohnungseigentümer können laut Bundesfinanzhof nicht über diese verfügen. Der Kaufpreis beinhaltet daher keine Gegenleistung für die Übertragung der Rücklage.
Mehr lesenBloße Schwierigkeiten bei der Ermittlung der Gegenleistung, die behoben werden können, reichen nicht, um nach § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 GrEStG den Wert der Gegenleistung nach § 8 Abs. 1 GrEStG durch den Grundstückswert zu ersetzen. Dies hat das Finanzgericht Berlin-Brandenburg mit Urteil vom 05.12.2019 im zweiten Rechtsgang entschieden. Im Streitfall sind die Kläger einer Planungs-GbR beigetreten, die zuvor ein unbebautes Grundstück erworben hatte.
Mehr lesenDie Übertragung eines Mobilheims ist grunderwerbsteuerpflichtig, wenn es die für die Gebäudeeigenschaft erforderliche feste Verbindung zur Grundfläche sowie die nötige Ortsfestigkeit und Beständigkeit aufweist. Das entschied das Finanzgericht Münster mit Urteil vom 18.06.2020 in Bezug auf ein "Kleinwochenendhaus", das auf einem Pachtgrundstück steht.
Mehr lesenDie für die Grunderwerbsteuer geltende Steuerbegünstigung bei Umstrukturierungen im Konzern nach § 6a GrEStG stellt keine unionsrechtlich verbotene Beihilfe dar. Danach ist auch der Fall begünstigt, dass eine abhängige Gesellschaft auf ein herrschendes Unternehmen verschmolzen wird, wie der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 22.08.2019 entschieden hat (Az.: II R 18/19).
Mehr lesenWerden Weihnachtsbaumkulturen zusammen mit dem Grundstück erworben, unterliegt nur der das Grundstück betreffende Teil des Kaufvertrags der Grunderwerbsteuer. Der Kauf der Weihnachtsbäume sei grunderwerbsteuerfrei, weil die Weihnachtsbäume kein wesentlicher Bestandteil des Grundstücks, sondern nur Scheinbestandteile seien. Dies hat das Finanzgericht Münster mit Urteil vom 14.11.2019 entschieden (Az. 8 K 168/19 GrE).
Mehr lesenDie Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft haben in einer Anhörung des Finanzausschusses im Bundestag am 14.10.2019 kritisiert, dass die geplante Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes (BT-Drs. 19/13437) die Umgehung von Grunderwerbsteuer durch Share-Deals nicht effektiv verhindern, sondern vielmehr zu erheblichen "Kollateralschäden" für sämtliche Branchen führen wird. Dies teilte der parlamentarische Pressedienst am 14.10.2019 mit. Vor "Kollateralschäden" hätten auch mehrere andere Sachverständige gewarnt.
Mehr lesenImmobilieninvestoren sollen die Grunderwerbsteuer künftig nicht mehr so leicht umgehen können. Wie die Bundesregierung am 31.07.2019 mitteilte, hat sie eine entsprechende Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes auf den Weg gebracht. Neu sei vor allem die Senkung der Beteiligungsgrenze von 95 auf 90%. Außerdem werde die geltende Haltefrist der Anteile von fünf auf zehn Jahre erhöht. Die Regelungen sollen künftig auch für Kapitalgesellschaften gelten, statt wie bisher nur für grundbesitzende Personengesellschaften.
Mehr lesenWerden zusammen mit einer Immobilie gebrauchte bewegliche Gegenstände verkauft, wird hierfür keine Grunderwerbsteuer fällig. Dies gilt auch für Gegenstände, die werthaltig sind. Allerdings nur, wenn keine Anhaltspunkte für unrealistisch angesetzte Kaufpreise bestehen, entschied das Finanzgericht Köln (Urteil vom 08.11.2017, Az.: 5 K 2938/16, rechtskräftig).
Mehr lesenMit einem hohen Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer will die FDP-Fraktion die Bautätigkeit in Deutschland ankurbeln und die Eigentumsquote erhöhen. In einem Antrag (BT-Drs. 19/1606), der am 20.04.2018 auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages steht, wird gefordert, den Ländern im Grunderwerbsteuergesetz die Möglichkeit einzuräumen, einen Freibetrag bis zu einem Höchstwert von 500.000 Euro pro Person zu bestimmen. Begründet wird dies mit der relativ geringen Wohneigentumsquote, wie die Bundestagspressestelle am 18.04.2018 mitteilte.
Mehr lesenDer Bund der Steuerzahler (BdSt) hat das von der großen Koalition geplante Baukindergeld als zu teuer für den Steuerzahler krititisiert. Denn die neue Subvention, die Familien beim Erwerb von Wohneigentum unterstützen soll, werde anfangs mit jährlich 400 Millionen Euro zu Buche schlagen – Tendenz steigend. Auch würde die Förderung durch die hohe Grunderwerbsteuer verpuffen. Eine Senkung der Grunderwerbsteuer würde Familien mehr helfen, erklärte der der BdSt am 04.04.2018.
Mehr lesenDer Bund der Steuerzahler (BdSt) begrüßt die beiden Bundesratsinitiativen der Länder Nordrhein-Westfalen (BR-Drs. 622/17) und Schleswig-Holstein (BR-Drs. 627/17) zur Einführung von Freibeträgen bei der Grunderwerbsteuer, fordert allerdings in einer Pressemitteilung vom 22.09.2017 konkrete Maßnahmen. So solle der Ersterwerb von selbstgenutztem Wohneigentum bis zu einer Wohnfläche von 200 Quadratmetern komplett steuerfrei gestellt werden. Außerdem sollten die Steuersätze deutlich abgesenkt werden.
Mehr lesenGeht eine zunächst im Rahmen einer Vereinbarungstreuhand gehaltene Beteiligung an einer grundbesitzenden Personengesellschaft auf den bisherigen Treugeber über, sodass er mindestens 95% der Anteile am Gesellschaftsvermögen hält, besteht keine Grunderwerbsteuerpflicht. In einem solchen Fall kann aufgrund der bisherigen Beteiligung der Treuhand bereits von einer dinglichen Mitberechtigung am Grundstück ausgegangen werden. Das hat das Finanzgericht Hamburg mit Gerichtsbescheid vom 23.12.2016 entschieden (Az.: 3 K 172/16).
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