Der Bund der Steuerzahler (BdSt) begrüßt die beiden Bundesratsinitiativen der Länder Nordrhein-Westfalen (BR-Drs. 622/17) und Schleswig-Holstein (BR-Drs. 627/17) zur Einführung von Freibeträgen bei der Grunderwerbsteuer, fordert allerdings in einer Pressemitteilung vom 22.09.2017 konkrete Maßnahmen. So solle der Ersterwerb von selbstgenutztem Wohneigentum bis zu einer Wohnfläche von 200 Quadratmetern komplett steuerfrei gestellt werden. Außerdem sollten die Steuersätze deutlich abgesenkt werden.
Grunderwerbsteuer ist Wohneigentumsbremse
Seit die Länder die Steuersätze bei der Grunderwerbsteuer selbst bestimmen könnten, also seit 2006, lieferten sie sich einen Wettlauf um den höchsten Steuersatz, kritisiert BdSt-Präsident Reiner Holznagel. Mit Steuersätzen von bis zu 6,5 Prozent habe sich die Grunderwerbsteuer zu einer Wohneigentumsbremse entwickelt. Die Grunderwerbsteuer hindere vor allem Familien und Bezieher mittlerer Einkommen daran, ein Eigenheim zu erwerben, und belaste damit eine wichtige Säule der privaten Altersvorsorge. Denn die Steuer könne nicht kreditfinanziert werden, sondern müsse aus dem Eigenkapital aufgebracht werden und mache zudem den größten Teil der Erwerbsnebenkosten aus. Auch wegen der Grunderwerbsteuer hinke Deutschland im internationalen Vergleich beim Wohneigentum weit hinterher: Denn trotz Niedrigzinspolitik stagniere die Wohneigentumsquote seit Jahren auf einem niedrigen Niveau von rund 45 Prozent.
Redaktion beck-aktuell, 25. September 2017.
Zum Thema im Internet
Die Entschließungsanträge der Länder Nordrhein-Westfalen (BR-Drs. 622/17) und Schleswig-Holstein (BR-Drs. 627/17) finden Sie als pdf-Dokumente auf der Website des Bundesrats.
Aus der Datenbank beck-online
IW Köln: Neue Grunderwerbsteuer muss her, FD-MietR 2017, 387395
Wälzholz, Aktuelle Fragen der Grunderwerbsteuer in der notariellen Gestaltungspraxis, MittBayNot 2017, 9
Gottwald, Aktuelle Entwicklungen im Grunderwerbsteuerrecht 2014/2015, MittBayNot 2016, 1