Donnerstag, 17.12.2020
EuGH erklärt Abgas-Software in Dieselwagen für illegal

Ein Pkw-Hersteller darf keine Abschalteinrichtung einbauen, die bei Zulassungsverfahren systematisch die Leistung des Systems zur Kontrolle der Emissionen von Fahrzeugen verbessert, um ihre Zulassung zu erreichen. Auch die Tatsache, dass eine solche Abschalteinrichtung dazu beiträgt, den Verschleiß oder die Verschmutzung des Motors zu verhindern, könne ihr Vorhandensein nicht rechtfertigen, entschied der Gerichtshof der Europäischen Union.

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Montag, 14.12.2020
Diesel-Klagen nach 2018 wahrscheinlich verjährt

Diesel-Besitzer, denen schon 2015 klar war, dass ihr Auto vom VW-Abgasskandal betroffen ist, konnten ab 2019 wohl nicht mehr gegen Volkswagen klagen. Der Bundesgerichtshof geht davon aus, dass in diesen Fällen Ende 2018 Verjährung eingetreten ist, wie sich am 14.12.2020 in der Verhandlung eines Musterfalls in Karlsruhe abzeichnete. Das Urteil wird am Donnerstag, den 17.12.2020 verkündet.

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Mittwoch, 9.12.2020
Kein Schadenersatz bei Pkw-Kauf nach Bekanntwerden des Abgasskandals

Keinen Erfolg mit seiner Schadenersatzklage in einem sogenannten Dieselfall hatte der Käufer eines gebrauchten Audi mit unzulässiger Abschaltvorrichtung. Der Bundesgerichtshof wies am 08.12.2020 seine Klage ab, weil der Kauf nach Bekanntwerden des Dieselskandals erfolgt war. Der BGH verneinte hier ein sittenwidriges Verhalten des VW-Konzerns im Sinne des § 826 BGB.

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Mittwoch, 18.11.2020
Rückschlag für Myright

Der Inkassodienstleister Myright darf nach Ansicht des Landgerichts Augsburg keine Schadenersatzforderungen aus abgetretenem Recht in Dieselfällen gerichtlich geltend machen. Das Geschäftsmodell überschreite die Grenzen des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) und damit fehle – auch vor dem Hintergrund der Entscheidung des Bundesgerichtshofs im Fall "Lexfox" – die Aktivlegitimation. Eine Reform des RDG steht allerdings auf der Agenda der Großen Koalition.

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Mittwoch, 7.10.2020
Kraftfahrtbundesamt muss Umwelthilfe Einsicht in Akten zu VW-Abgasskandal gewähren

Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) muss der Deutschen Umwelthilfe Einsicht in den zwischen ihm und der Volkswagen AG im Herbst 2015 geführten Schriftverkehr zur Rückrufanordnung von VW-Dieselfahrzeugmodellen der Motorbaureihe EA 189 EU5 gewähren. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Schleswig am 02.10.2020 bestätigt und Anträge des KBA und von Volkswagen auf Zulassung der Berufung abgelehnt.

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Mittwoch, 30.9.2020
Abgasskandal: Daimler zu Schadensersatz verurteilt

Die Daimler AG muss dem Käufer eines Mercedes-Benz GLK 220 CDI mit einem Dieselmotor des Typs OM 651 (Euro 5) wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung Schadensersatz in Form der Rückabwicklung des Kaufvertrages leisten. Dies hat das Oberlandesgericht Naumburg mit Urteil vom 18.09.2020 entschieden, worauf die Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte am 29.09.2020 hinwies.

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Dieselskandal: Prozess gegen Ex-Audi-Chef Stadler beginnt

Fünf Jahre nach der Aufdeckung des Dieselskandals hat am 30.09.2020 die strafrechtliche Aufarbeitung vor Gericht begonnen. Vor dem Landgericht München muss sich Ex-Audi-Chef Rupert Stadler verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm unter anderem Betrug vor. Mit angeklagt sind drei frühere leitende Audi-Ingenieure.

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Freitag, 25.9.2020
Ablehnung eines „Diesel-Richters“

Die (Selbst-)Ablehnung eines Richters wegen Befangenheit kann begründet sein, wenn der zu entscheidende Sachverhalt ihn selbst betrifft. Bei Fällen der Abgasmanipulation ist dies so, wenn er ein betroffenes Fahrzeug besitzt und möglicherweise Ansprüche gegenüber einer Partei bestehen. Das hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 28.07.2020 entschieden.

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Donnerstag, 3.9.2020
Abgasskandal: Auch Audi muss Schadensersatz zahlen

Die Audi AG und die Volkswagen AG müssen dem Käufer eines gebrauchten Audi A1 wegen einer sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung als Schadensersatz den Kaufpreis unter Abzug einer Nutzungsentschädigung gegen Rückgabe des Fahrzeugs zahlen. Audis Argument, der Motor sei von VW hergestellt worden, weswegen Audi keine Kenntnis von der "Schummelsoftware" gehabt habe, überzeugte das Oberlandesgericht Hamm nicht.

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Freitag, 14.8.2020
Daimler will Diesel-Verfahren in den USA mit Vergleichen beilegen

Mit zwei Vergleichen in Milliardenhöhe will der Autobauer Daimler die wesentlichen Verfahren in der Dieselaffäre in den USA beilegen. Es seien Grundsatzeinigungen mit Behörden sowie mit den Vertretern einer großen Verbraucher-Sammelklage erzielt worden, die den Konzern umgerechnet rund 1,9 Milliarden Euro kosten würden, teilte Daimler am 13.08.2020 mit.

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Mittwoch, 15.7.2020
Bei 2020 in Abgasaffäre eingereichten Klagen Ansprüche verjährt

Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren grundsätzlich innerhalb von drei Jahren. Die Frist beginnt mit Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entsteht und der Inhaber des Anspruchs erstmals erfährt, dass er einen Anspruch hat und gegen wen dieser sich richtet. In zwei Verfahren hat nun das Landgericht Osnabrück entschieden, dass diese Voraussetzungen bei der sogenannten Abgasaffäre jedenfalls in bestimmten Fällen spätestens im Jahr 2016 eintraten, sodass die Ansprüche betroffener Autokäufer Ende 2019 verjährt seien. 

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Dienstag, 2.6.2020
Diesel-Entscheidung des BGH: 43 Seiten Praxis- und Prüfungswissen
Der Bundesgerichtshof hat jetzt die Gründe seiner am 25. Mai verkündeten Diesel-Entscheidung veröffentlicht. Das Urteil ist ein Leckerbissen für jeden Juristen. Unabhängig davon, dass es Signalwirkung für Zehntausende anhängige Diesel-Verfahren hat, finden sich darin grundsätzliche Ausführungen zu zentralen zivilrechtlichen Fragen, etwa zur mittelbaren Schädigung, zum Vermögensschaden, zur Zurechnung und zum Vorteilsausgleich. Es bekommt daher das Prädikat: Besonders praxis- und prüfungsrelevant. Mehr lesen
Montag, 25.5.2020
BGH bejaht Schadensersatz für Diesel-Käufer

Der Bundesgerichtshof hat in einem ersten Grundsatzurteil Volkswagen dazu verurteilt, dem Käufer eines Fahrzeugs mit illegaler Abschalteinrichtung den Kaufpreis gegen Rückgabe des Pkw zu erstatten. Der VW-Kunde muss sich aber die gefahrenen Kilometer als Nutzungsvorteil anrechnen lassen.

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Mittwoch, 20.5.2020
Prozess um Manipulations-Vorwurf gegen VW-Spitze soll gegen Millionenbetrag eingestellt werden

Neun Millionen Euro für die Einstellung des Verfahrens: Mit dieser Summe soll nach Angaben von Volkswagen ein Prozess gegen Vorstandschef Herbert Diess und Chefaufseher Hans Dieter Pötsch im Verfahren um mögliche Marktmanipulation in der Diesel-Affäre vermieden werden. Wie es am 19.05.2020 aus dem Konzern hieß, habe man sich mit dem Landgericht Braunschweig auf diese Auflage geeinigt. Landgericht und Staatsanwaltschaft Braunschweig ließen dies zunächst unkommentiert.

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Freitag, 8.5.2020
Erste Kunden erhalten Zahlungen aus Diesel-Vergleich mit VW

Der VW-Konzern hat damit begonnen, die Vergleichssummen aus dem Diesel-Vergleich auszubezahlen. Die ersten 15.000 Kunden hätten ihr Geld bereits auf dem Konto, teilte Volkswagen am 07.05.2020 mit. Bis Ende der kommenden Wochen sollen alle rund 200.000 Verbraucher Geld erhalten, deren Vergleichsabschluss Volkswagen am 20.04.2020 mit Ablauf der regulären Frist bestätigt hatte. Je nach Alter und Typ des Fahrzeugs sollen sie nun Zahlungen zwischen 1.350 und 6.250 Euro erhalten. VW zahlt insgesamt über 750 Millionen Euro aus.

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Dienstag, 5.5.2020
Abgasskandal: BGH sieht Möglichkeit für Schadenersatz für VW-Dieselkäufer

Viele Fahrer eines Skandal-Diesels von VW können im Streit um Schadenersatz auf Rückendeckung der Richter aus Karlsruhe hoffen. In einer ersten, wenn zunächst auch nur vorläufigen Einschätzung stellte sich der Bundesgerichtshof am 05.05.2020 weitgehend auf die Seite der Kunden, die das Geld für ihr Fahrzeug zurückhaben wollen, weil darin eine illegale Technik zum Einsatz kam. Nach Auffassung der Richter dürfte ihnen schon mit dem Kauf ein Schaden entstanden sein, den VW ersetzen müsste - allerdings mit Abzug einer Nutzungsentschädigung für die Zeit, in der sie mit dem Wagen gefahren sind (Az. VI ZR 252/19).

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LG Braunschweig: Dieselklage deutschen Inkassodienstleisters für Schweizer Autokäufer unzulässig

Ein nur in Deutschland als Rechtsdienstleister zugelassenes Inkassounternehmen (hier: Financialright GmbH) kann nicht die Schadensersatzforderungen eines Schweizer Dieselkäufers gegen VW geltend machen. Es handele sich dabei um eine schwerwiegende Überschreitung der Befugnis für Inkassodienstleistungen. Daher sei von der Nichtigkeit der Abtretung und infolgedessen vom Fehlen der Aktivlegitimation für die Prozessführung auszugehen, entschied das Landgericht Braunschweig mit Urteil vom 30.04.2020 (Az.: 11 O 3092/19).

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