Erst 2019 Schadenersatzklage erhoben
Der klagende Autokäufer, der grundsätzlich die Voraussetzungen für einen Schadenersatzanspruch gegen Volkswagen erfüllen würde, hatte erst 2019 beim Stuttgarter Landgericht Klage eingereicht. Der Dieselskandal war im Herbst 2015 aufgeflogen. Die gesetzliche Verjährungsfrist läuft drei Jahre ab Jahresende, Ausnahmen sind nur selten möglich.
Kläger wusste schon 2015 von Skandal
Laut VW sind noch rund 9.000 Verfahren offen, in denen erst 2019 oder 2020 geklagt wurde. Nicht in allen diesen Fällen ist aber – wie hier – unstreitig, dass die Kläger 2015 schon wussten, dass ihr Auto betroffen ist. Der Vorsitzende Richter Stephan Seiters kündigte deshalb am 14.12.2020 ein weiteres Verfahren an, das dann für die anderen Konstellationen maßgeblich sein soll.