Diesel-Klagen nach 2018 wahrscheinlich verjährt

Diesel-Besitzer, denen schon 2015 klar war, dass ihr Auto vom VW-Abgasskandal betroffen ist, konnten ab 2019 wohl nicht mehr gegen Volkswagen klagen. Der Bundesgerichtshof geht davon aus, dass in diesen Fällen Ende 2018 Verjährung eingetreten ist, wie sich am 14.12.2020 in der Verhandlung eines Musterfalls in Karlsruhe abzeichnete. Das Urteil wird am Donnerstag, den 17.12.2020 verkündet.

Erst 2019 Schadenersatzklage erhoben

Der klagende Autokäufer, der grundsätzlich die Voraussetzungen für einen Schadenersatzanspruch gegen Volkswagen erfüllen würde, hatte erst 2019 beim Stuttgarter Landgericht Klage eingereicht. Der Dieselskandal war im Herbst 2015 aufgeflogen. Die gesetzliche Verjährungsfrist läuft drei Jahre ab Jahresende, Ausnahmen sind nur selten möglich.

Kläger wusste schon 2015 von Skandal

Laut VW sind noch rund 9.000 Verfahren offen, in denen erst 2019 oder 2020 geklagt wurde. Nicht in allen diesen Fällen ist aber – wie hier – unstreitig, dass die Kläger 2015 schon wussten, dass ihr Auto betroffen ist. Der Vorsitzende Richter Stephan Seiters kündigte deshalb am 14.12.2020 ein weiteres Verfahren an, das dann für die anderen Konstellationen maßgeblich sein soll.

Redaktion beck-aktuell, 14. Dezember 2020 (dpa).

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