Die Daimler AG muss dem Käufer eines Mercedes-Benz GLK 220 CDI mit einem Dieselmotor des Typs OM 651 (Euro 5) wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung Schadensersatz in Form der Rückabwicklung des Kaufvertrages leisten. Dies hat das Oberlandesgericht Naumburg mit Urteil vom 18.09.2020 entschieden, worauf die Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte am 29.09.2020 hinwies.
OLG erachtete Vortrag des Käufers für ausreichend substantiiert
Erstmals habe ein Oberlandesgericht die Daimler AG zu Schadensersatz verurteilt, so die Kanzlei. Das OLG habe den Vortrag des Klägers zum Vorhandensein einer Abschalteinrichtung für ausreichend substantiiert erachtet. Der Stuttgarter Autobauer habe demgegenüber pauschal das Vorhandensein einer unzulässigen Abschalteinrichtung dementiert. Mehr sei nicht zu den Anschuldigungen vorgetragen worden. "Tauglichen Vortrag zur Funktionsweise der Abgasreinigung gab es von Daimler nicht, obwohl der Senat unter anderem die Vorlage eines Schreibens des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) und des entsprechenden Bescheids explizit angeordnet hatte." Die Daimler AG sei damit der ihr obliegenden sogenannten sekundären Darlegungslast nicht nachgekommen und daher verurteilt worden, erläutert Hoffmann.
OLG Naumburg, Urteil vom 18.09.2020 - 8 U 8/20
Redaktion beck-aktuell, 30. September 2020.
Weiterführende Links
Aus der Datenbank beck-online
OLG Naumburg, Sittenwidrigkeit, BeckRS 2020, 23552 (ausführliche Gründe)
OLG Koblenz, Keine sittenwidrige Schädigung durch Inverkehrbringen eines Fahrzeugs mit Motorsteuerungssoftware "Thermofenster" (hier: Mercedes C 220 CDI BlueEFFICIENCY T-mod), BeckRS 2020, 21725
Bendig, Der Abgasskandal und seine rechtlichen Folgen, ZFS 2017, 8
Aus dem Nachrichtenarchiv
Milliarden-Vergleich: Daimler legt Diesel-Verfahren in USA bei, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 15.09.2020, becklink 2017460
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