Mittwoch, 6.3.2019
BGH: Massezugehörigkeit der Ansprüche auf die Versicherungsleistung einer Lebensversicherung

InsO § 35, § 203 I 3; BetrAVG § 2 II 4

1. Ist der Schuldner Versicherungsnehmer einer Lebensversicherung und ist ihm ein unwiderrufliches Bezugsrecht eingeräumt worden, so gehören Ansprüche auf die Versicherungsleistung bereits vor dem Eintritt des Versicherungsfalls zur Insolvenzmasse.

2. Ansprüche des Schuldners auf die Todesfall- oder Erlebensfallleistung aus einer für die betriebliche Altersversorgung durch den Arbeitgeber abgeschlossenen Direktversicherung unterliegen der Nachtragsverteilung, soweit die Ansprüche in die Insolvenzmasse fallen. (von der Verfasserin bearbeitete Leitsätze des Gerichts)

BGH, Beschluss vom 20.12.2018 - IX ZB 8/17 (LG Lüneburg), BeckRS 2018, 36262

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Montag, 18.2.2019
BGH: Durch zinslose Überlassung eines Darlehens eingeräumte Kapitalnutzung stellt eine unentgeltliche Leistung dar

InsO §§ 129 I, 134 I

1. Gewährt der Schuldner ein Darlehen, führt die dem Darlehensnehmer verschaffte Kapitalnutzung nur zu einer Gläubigerbenachteiligung, wenn die Nutzungsüberlassung das Aktivvermögen des Schuldners verkürzt.

2. Sind die dem Anfechtungsgegner zur Nutzung überlassenen Gegenstände der geschäftlichen Tätigkeit des Schuldners zuzuordnen, genügt in der Regel die Feststellung, dass dem Schuldner eine wirtschaftliche Nutzung des Gegenstandes zum Vorteil der Gläubiger rechtlich und tatsächlich möglich war.

3. Die mit der zinslosen Überlassung eines Darlehens eingeräumte Kapitalnutzung stellt eine unentgeltliche Leistung des Schuldners dar.

4. Bei einem Grundurteil über den Anfechtungsanspruch ist der Einwand des Anfechtungsgegners, er sei durch die unentgeltliche Leistung nicht (mehr) bereichert, nur insoweit zu prüfen, als nach dem Sach- und Streitstand zumindest wahrscheinlich ist, dass der Anfechtungsanspruch in irgendeiner Höhe besteht. (Leitsätze des Gerichts)

BGH, Urteil vom 15.11.2018 - IX ZR 229/17 (OLG Dresden), BeckRS 2018, 35959

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Freitag, 8.2.2019
BAG: Rückgewähr von zwangsweise durchgesetztem Arbeitsentgelt bei Insolvenzanfechtung

GG Art. 3 I; InsO §§ 129 I, 131 I Nr. 2, 140 I, 141, 143 I; ZPO § 829 III

Die Erfüllung der Entgeltforderung eines Arbeitnehmers mittels Forderungspfändung kann gem. § 131 I InsO anfechtbar sein. Erhält ein Arbeitnehmer durch die anfechtbare Handlung das Bruttoentgelt, muss er dieses gem. § 143 I InsO an die Insolvenzmasse erstatten.

BAG, Urteil vom 18.10.2018 - 6 AZR 506/17 (LAG Hessen), BeckRS 2018, 34157

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Montag, 4.2.2019
Früher schuldenfrei – EU will Dauer von Privatinsolvenzen verkürzen

Verbraucher in der Schuldenfalle können hoffen: Sie sollen nach einer Pleite künftig schneller die Chance auf einen schuldenfreien Neuanfang bekommen. Die EU will die Laufzeit von Privatinsolvenzen auf drei Jahre verkürzen. Dies ist in bestimmten Fällen in Deutschland zwar schon jetzt möglich. Allerdings schaffen dies bislang nur die wenigsten Betroffenen. Zuletzt waren es nach Daten der Wirtschaftsberatung Crif Bürgel 5,8%. Aus Sicht von Insolvenzrechtsexperten sind die Hürden für die meisten zu hoch.

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Freitag, 1.2.2019
BGH: Auch die nur mittelbare Beteiligung eines an Schuldnerin und Darlehensgeber beteiligten Gesellschafters kann zur Annahme eines Gesellschafterdarlehens führen

InsO §§ 135 I Nr. 2, 39 I Nr. 5

Die Darlehensforderung eines Unternehmens kann einem Gesellschafterdarlehen auch dann gleichzustellen sein, wenn ein an der darlehensnehmenden Gesellschaft lediglich mittelbar beteiligter Gesellschafter an der darlehensgewährenden Gesellschaft maßgeblich beteiligt ist. (Leitsatz des Gerichts)

BGH, Urteil vom 15.11.2018 - IX ZR 39/18 (OLG Oldenburg), BeckRS 2018, 35149

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Freitag, 18.1.2019
BFH: Insolvenzplan regelt keine Masseverbindlichkeiten

InsO §§ 227 I, 248 I, 258 I, 259; AO § 37 II

Einkommensteuerschulden als (ehemalige) Masseverbindlichkeiten werden von den Wirkungen eines Insolvenzplanverfahrens grundsätzlich nicht erfasst (Leitsatz des Gerichts)

BFH, Urteil vom 23.10.2018 - VII R 13/17 (FG Niedersachsen), BeckRS 2018, 33264

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Dienstag, 8.1.2019
BGH: Begründung von Masseschulden in der vorläufigen Eigenverwaltung nur mit Genehmigung des Insolvenzgerichts

InsO §§ 270a, 55 II und IV, 270 I 2, 21 I 1

1. Der Schuldner begründet im vorläufigen Eigenverwaltungsverfahren auch außerhalb des Schutzschirmverfahrens nach § 270b InsO nur insoweit Masseverbindlichkeiten, als er vom Insolvenzgericht hierzu ermächtigt worden ist.

2. Im vorläufigen Eigenverwaltungsverfahren ist die Bestimmung des § 55 IV InsO nicht entsprechend anwendbar. (Leitsätze des Gerichts)

BGH, Urteil vom 22.11.2018 - IX ZR 167/16 (OLG Jena), BeckRS 2018, 31252

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LG Düsseldorf: Erlös aus Versteigerung der "Immendorff-Affen" steht Schweizer Galerie zu

Im Streit um 70 Affen-Skulpturen des Künstlers Jörg Immendorff (1945 bis 2007) muss der Insolvenzverwalter des Kunstberaters Helge Achenbach den Versteigerungserlös in Höhe von 1,6 Millionen Euro an eine Schweizer Galerie herausgeben. Die Skulpturen haben der Galerie als Lizenznehmerin gehört, wie das Landgericht Düsseldorf mit Urteil vom 08.01.2019 entschieden hat (Az.: 2b O 152/17).

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Dienstag, 18.12.2018
OLG Zweibrücken: Insolvenzverwalter nicht prorogationsbefugt nach § 38 I ZPO

ZPO § 38; InsO §§ 56, 80; HGB § 1; BGB §§ 13, 14

Ein Insolvenzverwalter ist kein Kaufmann und deshalb nicht befugt, eine Gerichtsstandsvereinbarung nach § 38 I ZPO zu treffen. (Leitsatz des Gerichts)

OLG Zweibrücken, Urteil vom 16.11.2018 - 2 U 68/17 (LG Kaiserslautern), BeckRS 2018, 29544

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Mittwoch, 5.12.2018
BFH: Forderungsvereinnahmung in der Insolvenz bei Eigenverwaltung

UStG § 17 II Nr. 1; InsO §§ 55, 270; MwStSystRL Art. 90

Vereinnahmt der Insolvenzschuldner im Rahmen der Eigenverwaltung das Entgelt für eine vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens ausgeführte Leistung, begründet dies eine Masseverbindlichkeit i.S.v. § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO (Fortführung des BFH-Urteils vom 9. Dezember 2010 V R 22/10, BStBl. II 2011, 996). (Leitsatz des Gerichts)

BFH, Urteil vom 27.09.2018 - V R 45/16 (FG Baden-Württemberg), BeckRS 2018, 27436

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Montag, 26.11.2018
VG Berlin: Air Berlin erhält für Klage gegen Rücknahme von Emissionshandelsberechtigungen keine Prozesskostenhilfe

Air Berlin erhält im Streit um die Rücknahme ihr zugeteilter Emissionshandelsberechtigungen keine Prozesskostenhilfe. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden, weil es der Klage keine Aussicht auf Erfolg zuschreibt. Air Berlin hatte unter anderem geltend gemacht, einen Teil der Berechtigungen im Vertrauen auf ihren Bestand bereits verkauft zu haben. Die in Streit stehenden Berechtigungen sind etwa 77 Millionen Euro wert (Beschluss vom 20.11.2018, Az.: VG 10 K 265.18, nicht rechtskräftig, BeckRS 2018, 29579).

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Dienstag, 20.11.2018
BGH: Unpfändbarkeit der Zuschläge für Sonntags- und Feiertagsarbeit

InsO § 36 I; ZPO § 850a 3

Zuschläge für Sonntags- und Feiertagsarbeit unterliegen in den Grenzen des § 3b EStG als Erschwerniszulagen nicht der Zwangsvollstreckung. Keine Erschwerniszulagen sind Zuschläge für Samstagsarbeit (Anschluss an BAG, NJW 2017, 3675). (Leitsatz des Gerichts)

BGH, Beschluss vom 20.9.2018 - IX ZB 41/16, BeckRS 2018, 25401

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Donnerstag, 15.11.2018
FG Münster: Tätigkeitsvergütung eines Insolvenzverwalters ist keine außergewöhnliche Belastung

Die zugunsten des Insolvenzverwalters festgesetzte Tätigkeitsvergütung führt beim Insolvenzschuldner nicht zu einer außergewöhnlichen Belastung. Dies stellt das Finanzgericht Münster klar (Urteil vom 04.09.2018, Az.: 11 K 1108/17 E).

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Freitag, 9.11.2018
AG Göttingen: Beiordnung eines Rechtsanwalts in Versagungsfällen

InsO §§ 4a II, 290

1. Stellt ein Insolvenzgläubiger einen Versagungsantrag gem. § 290 ff. InsO, kommt in Stundungsfällen regelmäßig die Beiordnung eines Rechtsanwaltes gem. § 4a II InsO in Betracht.

2. Zur Ermöglichung einer zügigen Entscheidung kann die Beiordnung auch dann erfolgen, wenn noch kein Schlusstermin bzw. ein den Schlusstermin ersetzendes schriftliches Verfahren angeordnet worden ist. (Leitsätze des Gerichts)

AG Göttingen, Beschluss vom 04.07.2018 - 74 IK 194/16, BeckRS 2018, 18960

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Mittwoch, 24.10.2018
EuGH: Zuständigkeitsbestimmung nach Art. 7 Nr. 1a EuGVVO bei Gläubigeranfechtungsklagen

EuGVVO Art. 7 Nr. 1a; ZGB Art. 527 ff. (Polnisches Zivilgesetzbuch)

Eine Gläubigeranfechtungsklage, mit der der Inhaber einer auf einem Vertrag beruhenden Forderung in einer Situation wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden beantragt, ihm gegenüber eine für seine Ansprüche angeblich nachteilige Handlung für unwirksam zu erklären, mit der sein Schuldner ein Rechtsgut an einen Dritten übertragen hat, fällt unter die in Art. 7 Nr. 1 Buchst. a der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12.12.2012 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung in Zivil- und Handelssachen vorgesehene Regelung der internationalen Zuständigkeit. (Leitsatz des Gerichts)

EuGH, Urteil vom 04.10.2018 - C-337/17, BeckRS 2018, 23559

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Dienstag, 16.10.2018
Regierungsbericht zieht positive Bilanz zum ESUG

Die Bundesregierung hat den vom Bundestag angeforderten Bericht (BT-Drs.:19/4880) über die Erfahrungen mit der Anwendung des Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) vorgelegt. Darin heißt es, die durch das Gesetz eingeführten Änderungen seien in den vergangenen fünf Jahren in der Praxis weitgehend positiv angenommen worden.

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Dienstag, 9.10.2018
FG München: Ernstliche verfassungsrechtliche Zweifel an der Erhebung von Säumniszuschlägen bei Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit des Steuerpflichtigen ab 2015

FGO §§ 69 II 2, III 1, 102 S.1; GG Art. 14, 100 I; AO §§ 5, 34 I 1, 69, 191 I, 163, 227, 240 I 1, 233a, 238 I

1. Nach dem Zweck der Ermächtigung zur Inanspruchnahme des Haftenden durch einen Haftungsbescheid nach § 191 Abs. 1 AO hat die Finanzbehörde bei der Ausübung des Entschließungsermessens auch zu berücksichtigen, ob die Steuer, für die gehaftet wird, in Zukunft erlassen werden kann oder muss.

2. Wird die Geschäftsführerin einer GmbH nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der GmbH für Umsatzsteuerverbindlichkeiten der GmbH und darauf entfallende Säumniszuschläge durch einen Haftungsbescheid in Anspruch genommen, so bestehen ernstliche verfassungsrechtliche Zweifel an der Inanspruchnahme für den Teil der Säumniszuschläge, die nach der Stellung des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden sind und vom FA nicht erlassen worden sind.

3. Ein Säumniszuschlag in Höhe von 1 % des abgerundeten rückständigen Steuerbetrags (§ 240 Abs. 1 S. 1 AO) ist grundsätzlich verfassungsgemäß; daran hat sich auch dadurch nichts geändert, dass inzwischen gegen die Höhe des Zinssatzes bei den sog. Nachzahlungszinsen gem. § 233a AO jedenfalls ab dem Verzinsungszeitraum 2015 schwerwiegende verfassungsrechtliche Zweifel bestehen (zu Letzterem BFH, NJW 2018, 2349). Die Anwendung des § 240 AO begegnet jedoch dann schwerwiegenden verfassungsrechtlichen Zweifeln, wenn die Säumniszuschläge wegen Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit des Steuerpflichtigen teilweise zu erlassen sind; in diesem Fall sind sie sowohl ihrem verbleibenden Zweck nach als auch der Höhe nach mit einer Verzinsung vergleichbar. (amtl. Leitsätze)

FG München, Beschluss vom 13.08.2018 - 14 V 736/18, BeckRS 2018, 19590

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Montag, 24.9.2018
BGH: Anforderung an ein Sanierungskonzept zur Vermeidung der späteren Insolvenzanfechtung

InsO § 133

Zur Anfechtung von Zahlungen, die der Schuldner nach Einräumung seiner Zahlungsunfähigkeit auf der Grundlage eines von ihm behaupteten Sanierungskonzepts geleistet hat. (Leitsatz des Gerichts)

BGH, Urteil vom 14.07.2018 - IX ZR 22/15 (OLG München), BeckRS 2018, 19548

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Donnerstag, 6.9.2018
FG Düsseldorf: Insolvenzbedingter Ausfall privater Darlehensforderung kann ab Masseunzulänglichkeit steuerlich berücksichtigt werden

Der Ausfall einer privaten Darlehensforderung kann mit Anzeige der Masseunzulänglichkeit steuerlich berücksichtigt werden. Dies hat das Finanzgericht Düsseldorf mit Urteil vom 18.07.2018 klargestellt. Eine zuvor ergangene Entscheidung des FG, wonach der Darlehensverlust nicht bei den Einkünften aus Kapitalvermögen berücksichtigt werden könne, hatte der Bundesfinanzhof im Revisionsverfahren aufgehoben. Die Revision wurde erneut zugelassen (Az.: 7 K 3302/17 E).

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Freitag, 24.8.2018
LSG Nordrhein-Westfalen: Freiwillige Beiträge zur Krankenversicherung nach Insolvenz des Arbeitgebers

SGB IV § 28e; SGB V §§ 223, 250, 252; SGB XI § 59, 60; InsO §§ 130, 133

Hat die Kasse Kenntnis von Umständen, die auf eine Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens schließen lassen, ist sie gem. § 130 InsO verpflichtet, dem Insolvenzverwalter aufgrund Anfechtung auch die Beiträge zu erstatten, die seitens des Arbeitgebers für den Arbeitnehmer als dessen Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung überwiesen wurden. (Leitsatz des Verfassers)

LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22.03.2018 - L 16 KR 520/17, BeckRS 2018, 14659

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