Donnerstag, 18.5.2017
LG Hamburg: AfD-Politikerin Alice Weidel muss satirische Bezeichnung als "Nazi-Schlampe" hinnehmen

Das Landgericht Hamburg hat einen Antrag der AfD-Politikerin Alice Weidel auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Norddeutschen Rundfunk zurückgewiesen. Der Antrag richtet sich gegen eine Äußerung des Moderators der NDR-Sendung "extra 3" vom 27.04.2017, in der die Antragstellerin als "Nazi-Schlampe" bezeichnet wurde. Nach der Entscheidung des Gerichts handelt es sich dabei um Satire, die im konkreten Kontext der Äußerung von der Meinungsfreiheit gedeckt ist. Als Spitzenkandidatin der AfD stehe die Antragstellerin im Blickpunkt der Öffentlichkeit und müsse auch überspitzte Kritik hinnehmen (Beschluss vom 11.05.2017, Az.: 324 O 217/17, nicht rechtskräftig).

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IGH untersagt Hinrichtung eines Inders in Pakistan

Der Internationale Gerichtshof in Den Haag hat Pakistan die Hinrichtung eines zum Tode verurteilten Inders vorerst untersagt. Das höchste UN-Gericht gab damit am 18.05.2017 einer Klage Indiens statt, das eine einstweilige Verfügung gegen das Nachbarland gefordert hatte. Pakistan hatte dem Angeklagten Kulbhushan Jadhav (46) nach Darstellung Indiens im Prozess den konsularischen Beistand seiner Heimat verweigert. Der Fall belastet die ohnehin angespannten Beziehungen beider Länder und löste erheblichen Wirbel in der Region aus. Der Spruch sei "eine große Erleichterung für die Familie von Kulbhushan Jadhav und das indische Volk", erklärte die indische Außenministerin Sushma Swaraj auf Twitter.

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VG Bremen: DFL muss keine Gebühren für zusätzliche Polizeikräfte beim Spiel Werder Bremen gegen Hamburger SV zahlen

Die Freie Hansestadt Bremen durfte der Deutschen Fußball Liga GmbH keine Gebühren für den Einsatz zusätzlicher Polizeikräfte für das Bundesligaspiel SV Werder Bremen gegen Hamburger SV am 19.04.2015 auferlegen. Diese Entscheidung hat das Verwaltungsgericht Bremen darauf gestützt, dass die Kosten aufgrund der zu unbestimmten Gebührenberechnungsmethode für den Veranstalter nicht kalkulierbar seien. Konkret war es geforderte um 425.718,11 Euro gegangen (Az.: 2 K 1191/16).

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USA: Früherer FBI-Chef Robert Mueller soll als Sonderermittler Russland-Affäre aufklären

Das US-Justizministerium hat Robert Mueller beauftragt, mögliche Absprachen zwischen dem Wahlkampfteam von US-Präsident Donald Trump und Russland zu untersuchen. Als Sonderermittler hat der frühere FBI-Chef alle Befugnisse eines US-Staatsanwalts. Er kann in Zusammenarbeit mit der US-Bundespolizei und den Gerichten Unterlagen anfordern, Zeugen befragen und auch Anklage erheben.

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USA: Richter stimmt Vergleich in VW-Diesel-Skandal abschließend zu

Der VW-Konzern ist bei der Abarbeitung des Diesel-Skandals in den USA zumindest auf rechtlicher Seite einen Schritt weiter. Wie bereits angekündigt, stimmte Richter Charles Breyer dem zuvor ausgehandelten Vergleich für rund 80.000 Dieselautos mit größeren Drei-Liter-Motoren nun abschließend zu. Dies teilte Volkswagen am Abend des 17.05.2017 mit.

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OLG Oldenburg: Hürden für Stiefkindadoption hoch

Eine sogenannte Stiefkindadoption, mit der die rechtlichen Bande zu einem Elternteil durchtrennt werden, ist nur ausnahmsweise zulässig. So muss die Adoption erhebliche Vorteile für das Kind mit sich bringen. Das Argument der sorgeberechtigten leiblichen Mutter des Kindes, ihr neuer Mann müsse Entscheidungs- und Informationsrechte, zum Beispiel bei Krankenhausaufenthalten oder Arztbesuchen des Kindes, haben, ist nicht ausreichend. Dies hat das Oberlandesgericht Oldenburg entschieden (Beschluss vom 26.03.2017, Az.: 4 UF 33/17, rechtskräftig).

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EuG bestätigt Einfrieren der Gelder von Rami Makhlouf

Das Gericht der Europäischen Union hat am 18.05.2017 die Aufrechterhaltung des Einfrierens der Gelder von Rami Makhlouf, einem Cousin von Bachar al-Assad, für den Zeitraum 2016/2017 bestätigt. Hierfür sei bereits ausreichend, dass Rami Makhlouf ein einflussreiches Mitglied der Makhlouf-Familie und eng mit der Assad-Familie verbunden sei und keine Anhaltspunkte für eine Distanzierung vom herrschenden syrischen System vorlägen (Urteil vom 18.05.2017, Az.: T-410/16).

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Rechtsausschuss: Nichtigkeitslösung bei Kinderehen von unter 16-Jährigen zum Teil scharf kritisiert

In einer Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestags zum Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen "zur Bekämpfung von Kinderehen" (BT-Drs. 18/12086) zeigten sich die Experten uneinig, wie der parlamentarische Pressedienst am 18.05.2017 berichtet. Danach habe die Nichtigkeitslösung bei Eheschließungen vor der Vollendung des 16. Lebensjahres im Fokus der Debatte gestanden. Ein Teil der Experten lehne diese Lösung ab, da sie nach ihrer Ansicht gegen die UN-Kinderrechtskonvention verstoße und unverhältnismäßig sei.

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BVerwG: Allein Umsatzinteresse kann Sonntagsöffnung von Geschäften nicht rechtfertigen

Das Bundesverwaltungsgericht hat am 17.05.2017 auf den Normenkontrollantrag einer Gewerkschaft entschieden, dass die Rechtsverordnung der Stadt Worms zur Freigabe der Ladenöffnung an einem Sonntag unwirksam war. Die Verordnung sah vor, dass am 29.12.2013 sämtliche Verkaufsstellen im Gemeindegebiet von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein durften, ohne hierfür einen sachlichen Grund zu nennen (Az.: 8 CN 1.16).

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BGH legt EuGH Fragen zur Zulässigkeit der Mietwagen-App "UBER Black" vor

Die Vermittlung von Mietwagen über die App "UBER Black" widerspricht deutschem Recht. Dies stellte der Bundesgerichtshof klar. Einem Verbot entgegenstehen könnte aber europäisches Recht, genauer gesagt die Dienstleistungsfreiheit. Ob dies der Fall ist, soll der Gerichtshof der Europäischen Union klären. Hierum bittet ihn der BGH in einem Vorabentscheidungsersuchen vom 18.05.2017 (Az.: I ZR 3/16 – Mietwagen-App).

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Grüne wollen Bundestagsabstimmung über Homo-Ehe vor BVerfG erzwingen

Die Grünen wollen eine Bundestagsabstimmung über die Ehe für homosexuelle Paare vor dem Bundesverfassungsgericht erzwingen. Das kündigte Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt am 18.05.2017 im ARD-"Morgenmagazin" an. Das BVerfG soll den Rechtsausschuss verpflichten, eine Abstimmung spätestens in der planmäßig letzten Sitzung vor der Sommerpause und damit vor der Bundestagswahl zu ermöglichen.

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OLG Hamm: Kontrolle ausgeschalteten Handys durch Betätigung des «Home-Buttons» ist Nutzung

StVO § 23 Ia; OWiG §§ 80 I Nr. 1, II Nr. 1, 80a III

Es ist obergerichtlich hinreichend geklärt, dass sowohl das Einschalten als auch das Ausschalten eines Mobiltelefons als Benutzung im Sinne des § 23 Abs. 1a StVO anzusehen sind. Ergänzend hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden, dass es sich auch bei dem Antippen des Home-Buttons des in der Hand gehaltenen Mobiltelefons, um dadurch zu kontrollieren, ob das Gerät ausgeschaltet ist, um eine solche Benutzung des Mobiltelefons handelt.

OLG Hamm, Beschluss vom 29.12.2016 - 1 RBs 170/16 (AG Hamm), BeckRS 2016, 118730

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BVerfG: Richter nicht wegen Vorbeteiligung an angegriffener Verfassungsbeschwerdeentscheidung von Verfahren auszuschließen

Bei einer (unmittelbaren) Verfassungsbeschwerde gegen eine Verfassungsbeschwerdeentscheidung ist ein Bundesverfassungsrichter, der an letzterer beteiligt war, nicht wegen richterlicher Vorbefassung gesetzlich von der Mitwirkung am Verfahren ausgeschlossen. Dies hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 13.04.2017 entschieden und eine Verfassungsbeschwerde zur Frage der Beitragserhebung auf Kapitalleistungen der betrieblichen Altersversorgung nicht zur Entscheidung angenommen (Az.: 1 BvR 610/17).

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OLG Hamm: 250.000 Euro Schmerzensgeld für Kind nach ärztlichen Behandlungsfehlern bei Geburt

Das Oberlandesgericht Hamm hat einem Kind ein Schmerzensgeld in Höhe von 250.000 Euro zugesprochen, das 2007 nach einer aufgrund grober ärztlicher Behandlungsfehler verspätet durchgeführten Sectio (Kaiserschnitt) mit schweren hypoxischen Hirnschäden geboren wurde und deswegen dauerhaft unter schweren Entwicklungsstörungen zu leiden hat (Urteil vom 04.04.2017, Az.: 26 U 88/16, BeckRS 2017, 108821).

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VG Berlin verneint Eignung für Polizeidienst nach Trunkenheitsfahrt mit Fahrrad

In den Vorbereitungsdienst für die Laufbahn des gehobenen Dienstes der Polizei darf nur eingestellt werden, wer hierfür nach seiner Persönlichkeit geeignet ist. Das Verwaltungsgericht Berlin hat in zwei Eilverfahren entschieden, dass es an dieser Voraussetzung fehlt, wenn ein Bewerber betrunken Fahrrad gefahren ist oder mit illegalen Feuerwerkskörpern die Gesundheit Dritter gefährdet hat (Beschlüsse vom 05.05.2017, Az.: VG 26 L 151.17; VG 26 L 331.17).

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VG Berlin: Lehrer darf Handy eines Schülers über das Wochenende einziehen

Zieht ein Lehrer das Mobiltelefon eines Schülers wegen einer Unterrichtsstörung ein und wird das Gerät über ein Wochenende einbehalten, verletzt dies den Schüler nicht gravierend in seinen Grundrechten. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden. Im vorliegenden Fall war die Klage auf die begehrte Feststellung aufgrund der konkreten Umstände bereits unzulässig (Urteil vom 04.04.2017, Az.: VG 3 K 797.15).

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Ungarn: Holocaustleugner Horst Mahler in Abschiebehaft

Das Budapester Stadtgericht hat am 17.05.2017 den aus Deutschland geflüchteten Holocaustleugner Horst Mahler in vorläufige Abschiebehaft genommen. Zugleich stellte die Richterin fest, dass der von der Staatsanwaltschaft in München ausgestellte Europäische Haftbefehl gegen Mahler kleinere Unstimmigkeiten enthält. Zu deren Klärung setzte sie der deutschen Justiz eine Frist von 40 Tagen. Mahler nahm die Entscheidung des Gerichts zur Kenntnis. Diese erlangte damit Rechtskraft.

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Anhörung: Finanz-TÜV unter Experten umstritten

Die von der Fraktion der Linken vorgeschlagene Einführung eines Finanz-TÜV (BT-Drs. 18/9709), der neue Finanzprodukte vor deren Einführung überprüfen könnte, ist von Banken und Investmentverbänden strikt abgelehnt worden. In einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am 17.05.2017 warnte unter anderen auch der Fondsverband BVI vor einer "Doppelregulierung" und erklärte, die Einführung einer solchen Einrichtung würde in der Fondsbranche "zu inadäquaten Doppelbelastungen und einer Überregulierung führen, ohne einen nennenswerten Mehrwert für Kleinanleger und die Finanzmarktstabilität zu entfalten".

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Mittwoch, 17.5.2017
EU-Parlament fordert Prüfung der Rechtsstaatlichkeit Ungarns in Verfahren
Die gegenwärtige Situation in Ungarn rechtfertigt nach Auffassung des EU-Parlaments die Auslösung des Rechtsstaatsverfahrens nach Art. 7 EU-Vertrag, an dessen Ende Sanktionen für Ungarn stehen könnten. Dies geht aus einer Entschließung vom 17.05.2017 hervor, für die eine Mehrheit der Abgeordneten gestimmt hat. Zur Begründung verwiesen sie auf die aktuelle Lage der Grundrechte in Ungarn. Ziel des Verfahrens ist es festzustellen, ob eine "eindeutige Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung der Grundsätze der Union durch einen Mitgliedstaat" besteht. Mehr lesen
Fahrzeugemissionen: EU-Kommission eröffnet Vertragsverletzungsverfahren gegen Italien
Nach Auffassung der Europäischen Kommission hat Italien seine Verpflichtungen im Rahmen der EU-Typgenehmigungsvorschriften für Kraftfahrzeuge im Fall von Fiat Chrysler Automobiles nicht eingehalten. Sie hat deshalb am 17.05.2017 ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Der Hersteller hat nach Auffassung der Kommission die technische Notwendigkeit – und damit die Rechtmäßigkeit – der verwendeten Abschalteinrichtung nicht ausreichend begründet. Italien soll sich nun dazu äußern, ob es gegen seine Verpflichtung verstoßen hat, hinsichtlich des betreffenden FCA-Typs Abhilfemaßnahmen zu ergreifen und Sanktionen gegen den Fahrzeughersteller zu verhängen. Mehr lesen