Freitag, 30.6.2017
BAG: Gerichte für Arbeitssachen werden bei maßgeblichen kartellrechtlichen Vorfragen unzuständig
Stellen sich in einem Verfahren vor den Gerichten für Arbeitssachen kartellrechtliche Vorfragen im Sinn von § 87 Satz 2 GWB und kann der Rechtsstreit ohne Beantwortung dieser Fragen nicht entschieden werden, sind die Gerichte für Arbeitssachen für die Entscheidung des Rechtsstreits nicht (mehr) zuständig. Dies hat das Bundesarbeitsgericht mit am 29.06.2017 entschieden. Nach dem Urteil sind die bei den ordentlichen Gerichten gebildeten Kartellspruchkörper ausschließlich zuständig (Az.: 8 AZR 189/15). Mehr lesen
60 Jahre Kartellrecht – Kartellamt möchte Verbraucher besser schützen
Als vor 60 Jahren, Anfang Juli 1957, das deutsche Kartellrecht verabschiedet wurde, hatten die Macher die Zwangskartelle des NS-Staats noch in frischer Erinnerung. Auch auf Druck der Besatzungsmächte ging es um die Entflechtung deutscher Industrie-Schlüsselbranchen wie Stahl, Zement und Papier. Heute ist die Arbeit des Bundeskartellamtes oft kleinteiliger und näher an die Verbraucher herangerückt: Die Behörde hilft mit einer Transparenzstelle beim Benzin-Preisvergleich, nimmt Bier-, Zucker- und Kaffeepreise unter die Lupe, überprüft den Lebensmittelhandel, Milchpreise und die Fernwärmeversorgung und kämpft gegen illegale Wurstkartelle. Mehr lesen
Bundestag stimmt Ehe für alle zu
In einer historischen Entscheidung hat der Bundestag Ja zur Ehe für alle gesagt. Bei 623 abgegebenen Stimmen sprach sich eine Mehrheit von 393 Abgeordneten am 30.06.2017 für eine völlige rechtliche Gleichstellung homosexueller Paare aus. 226 Parlamentarier stimmten mit Nein, vier enthielten sich. Mehr lesen
BGH: Niedrige tatsächliche Voraussetzungen bei der Annahme des banden- und gewerbsmäßigen Betrugs

StGB § 263 III Nr. 1, V; StPO § 264

Ein Bandenbetrug liegt vor, wenn sich mindestens drei Personen dazu verbunden haben, für eine gewisse Dauer mehrere selbständige Betrugstaten zu begehen. Unschädlich ist, wenn diese Taten für einzelne Tatbeteiligte aufgrund eines einheitlichen Organisationsbeitrages in Tateinheit zueinander stehen. (Leitsatz des Verfassers)

BGH, Urteil vom 19.04.2017 - 2 StR 290/16, BeckRS 2017, 112019

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BVerwG: Journalist darf Gutachten über NS-Vergangenheit ehemaliger verstorbener Ministeriumsmitarbeiter einsehen
Ein Journalist hat Anspruch auf Einsicht in ein Gutachten über die politische Belastung ehemaliger Mitarbeiter des Bundeslandwirtschaftsministeriums in der NS-Zeit, wenn die Mitarbeiter bereits verstorben sind. Dies geht aus einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29.06.2017 hervor. Einsicht bezüglich noch lebender Personen muss hingegen nicht gewährt werden, urteilte das Gericht (Az.: 7 C 24.15). Mehr lesen
Donnerstag, 29.6.2017
BGH verweist Designstreit um Ikea-Bettgestell "Malm" an Vorinstanz zurück

Der Streit um das Ikea-Bettgestell "Malm" geht weiter. Dies hat ein Designer aus Frankfurt erreicht, der wegen weitgehender Übereinstimmungen des "Malm"-Designs mit einem eingetragenen Design seiner Möbelmarke e15 gegen Ikea geklagt hatte. Dabei ging es insbesondere um die Frage, ob Ikea sich auf ein Vorbenutzungsrecht aus § 41 Abs. 1 GeschmMG/DesignG stützen kann, was die Vorinstanz bejaht hatte. Der BGH sieht dies anders und hat das Urteil der Vorinstanz aufgehoben und die Sache zurückverwiesen. Die Annahme eines auf die Vornahme von Vorbereitungshandlungen gestützten Vorbenutzungsrechts setze, anders als das Oberlandesgericht Düsseldorf angenommen habe (vgl. GRUR-RS 2016, 17791), voraus, dass die Vorbereitungshandlungen im Inland stattgefunden haben (Urteil vom 29.06.2017, Az.: I ZR 9/16).

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Kriegsverbrechertribunal im Kosovo vor dem Start
Ein Sondertribunal zur Aufarbeitung von Gräueltaten im Kosovo-Krieg kann seine Arbeit aufnehmen. Der Verfassungsgerichtshof des Balkanlandes machte am 28.06.2017 den Weg für die Verfolgung von Kriegsverbrechen durch Rebellen der inzwischen aufgelösten Kosovo-Befreiungsarmee (UCK) frei. Mehr lesen
Wissenschafts-Urheberrecht nach Koalitionseinigung am Freitag im Bundestag

Das Urheberrecht für die Wissenschaft wird im Bereich der Online-Nutzung von Lehrmaterialien gelockert und modernisiert. Nach einem Kompromiss von Union und SPD kann der von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) vorgelegte Gesetzentwurf nach der zweiten und dritten Lesung am 30.06.2017 vom Bundestag verabschiedet werden. Kritik kam vom Börsenverein des Deutschen Buchhandels, der am 28.06.2017 von einem "schweren Rückschlag für Bildung und Wissenschaft in Deutschland" und einem "Armutszeugnis für die deutsche Bildungspolitik" sprach. Der Verein kündigte an, alle rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen, um gegen das Gesetz vorzugehen.

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Österreichs Verfassungsgerichtshof hebt Urteil gegen Ausbau des Flughafens Wien auf

Der Flughafen Wien kann nach einem Urteil von grundsätzlicher Bedeutung wieder auf den Bau einer dritten Landebahn hoffen. Der österreichische Verfassungsgerichtshof hat am 29.06.2017 ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts des Landes (BVwG) kassiert. Dieses habe in seiner Ablehnung der Ausbau-Pläne vor allem den Klimaschutz und den Bodenverbrauch in einer verfassungswidrigen Weise in seine Interessensabwägung einbezogen, entschieden die Richter. Die Rechtssache geht nun zurück an das BVwG, das eine neuerliche Entscheidung treffen muss.

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Bundestag verabschiedet Gesetz: Illegale Straßenrennen künftig Straftat

Der Bundestag hat am 29.06.2017 ein Gesetz zur Ahndung illegaler Straßenrennen verabschiedet. Danach gelten iIllegale Straßenrennen künftig als Straftat – nicht mehr nur als Ordnungswidrigkeit. Es drohen bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe und der Verlust der Fahrerlaubnis oder des Fahrzeugs. Auch der Versuch wird unter Strafe gestellt.

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VG Hamburg verbietet Pro-Erdogan-Mahnwache zu G20

Das Verwaltungsgericht Hamburg hat am 29.06.2017 eine Mahnwache von Unterstützern des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan während des G20-Gipfels verboten. Ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz des Veranstalters gegen die Demonstrationsverbotszone wurde abgelehnt, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte (Az.: 3 E 6431/17).

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BSG: Kein höheres Elterngeld aufgrund Einmalzahlung von Urlaubs- oder Weihnachtsgeld

Ein jährlich einmal gezahltes Urlaubs- oder Weihnachtsgeld erhöht nicht das Elterngeld. Vielmehr bleiben diese Gelder bei der Bemessung des Elterngeldes als sonstige Bezüge außer Betracht, wie das Bundessozialgericht am 29.06.2017 entschieden hat (Az.: B 10 EG 5/16 R).

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BSG sieht begrenzten Korrekturbedarf bei Vergütung für Psychotherapeuten

Psychotherapeuten haben für das Jahr 2008 keinen Anspruch auf höhere Vergütung. Für das Jahr 2007 ist ihnen jedoch ein zu niedriges Honorar gezahlt worden, weil bei der Bemessung der Praxiskosten von veralteten Daten ausgegangen worden ist. Dies hat das Bundessozialgericht in zwei Musterverfahren entschieden (Az.: B 6 KA 36/16 R und B 6 KA 29/17 R).

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BAG: Tätigkeiten im Beamtenverhältnis nicht als Beschäftigungszeiten im Sinne des TV-L anzurechnen
Es verstößt nicht gegen höherrangiges Recht, dass Beamtenverhältnisse nicht in die Beschäftigungszeit des § 34 Abs. 3 TV-L einbezogen werden. Dies stellt das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 29.06.2017 klar (Az.: 6 AZR 364/16). Mehr lesen
Neuregelungen zum Juni/Juli 2017

Zum 01.07.2017 steigen die Altersbezüge in den neuen Bundesländern um 3,59%, in den alten um 1,9%. Seit Juni 2017 haben Frauen, die ein behindertes Kind zur Welt bringen, Anspruch auf zwölf Wochen Mutterschutz. Über diese und andere Neureglungen informiert die Bundesregierung.

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Finanzausschuss: Grünen-Antrag zur Bekämpfung von Umsatzsteuerbetrug auf Online-Handelsplattformen abgelehnt

Der Finanzausschuss des Bundestags hat am 28.06.2017 einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drs. 18/12556) zur wirksamen Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs auf Online-Handelsplattformen abgelehnt. Bundesregierung und Länder würden sich des Problems bereits annehmen, so die Unionsfraktion. Ein Antrag sei daher nicht notwendig.

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BVerwG: Klagen gegen Ausbau der Dresdner Bahn in Berlin-Lichtenrade erfolglos

Der Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes vom 13.11.2015 für den Abschnitt 2 des Vorhabens "Ausbau Knoten Berlin, Berlin Südkreuz – Blankenfelde" hat Bestand. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht am 29.06.2017 in erster und letzter Instanz entschieden und damit die Klagen von Anwohnern und einem Umweltverband abgewiesen. Die Anwohner würden ausreichend vor Schienenverkehrslärm geschützt. Unter anderem vor diesem Hintergrund habe das Eisenbahn-Bundesamt die mit höheren Kosten verbundene Verlegung der Strecke in einen Tunnel verwerfen dürfen (Az.: 3 A 1.16).

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Unionsabgeordnete prüfen Normenkontrollantrag gegen Homosexuellen-Ehe

Eine Gruppe von Unionsabgeordneten prüft rechtliche Schritte gegen das wahrscheinlich kommende Gesetz zur Ehe für alle. "Wir prüfen, ob ein Antrag auf abstrakte Normenkontrolle beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wegen Unvereinbarkeit des Gesetzes zur Ehe für alle mit Artikel 6 des Grundgesetzes eingereicht wird", sagte der Justiziar der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hans-Peter Uhl (CSU), dem "Tagesspiegel" (Ausgabe vom 30.06.2017).

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BVerfG: Hamburg muss über G20-Protestcamp neu entscheiden

Die Freie und Hansestadt Hamburg muss über die Duldung des im Stadtpark geplanten Protestcamps gegen den G20-Gipfel versammlungsrechtlich entscheiden. Dies hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 28.06.2017 im Eilverfahren nach Vornahme einer Folgenabwägung entschieden. Das Protestcamp müsse vorsorglich den Regeln des Versammlungsrechts unterstellt werden, könne aber mit Auflagen versehen oder an einen anderen Ort verlegt werden. Unbenommen bleibe den Behörden eine Beschränkung oder ein Verbot des Protestcamps unter sicherheitsrelevanten Aspekten, da diese nicht Gegenstand des Eilverfahrens gewesen seien (Az.: 1 BvR 1387/17).

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VG Neustadt wertet Amfetamin-Aufnahme über Appetitzügler als Schutzbehauptung gegen Fahrerlaubnisentzug

Die Entziehung der Fahrerlaubnis wegen der im Blut nachgewiesenen Droge Amfetamin ist auch dann rechtmäßig, wenn sich der Betroffene darauf beruft, er habe das Amfetamin über einen Appetitzügler aufgenommen, den er zuvor einmalig eingenommen habe. Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße wertete diese Einlassung in einem Eilverfahren als Schutzbehauptung (Beschluss vom 20. 06.2017, 1 L 636/17.NW).

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