Al­li­anz-Ver­tre­te­rin ver­klagt ihren Ar­beit­ge­ber wegen Ren­ten­an­sprü­chen

Hat die Al­li­anz viele ihrer mehr als 8.000 Ver­si­che­rungs­ver­tre­ter seit Jah­ren um Teile ihrer Ren­ten­an­sprü­che ge­bracht? Die­sen Ver­dacht hat eine Al­li­anz-Ver­tre­te­rin, deren An­sprü­che wie­der­holt falsch be­rech­net wur­den. Wie die "Süd­deut­sche Zei­tung" (SZ) am 11.08.2017 be­rich­te­te, hat sie nun beim Land­ge­richt Mün­chen Klage ein­ge­reicht. Dem­nach sol­len mehr als 1.000 ihrer Ver­trä­ge im Le­bens­ver­si­che­rungs- und im Sach­be­reich falsch oder gar nicht ver­bucht und so auch nicht kor­rekt für die Al­ters­ver­sor­gung her­an­ge­zo­gen wor­den sein.

Sys­tem­feh­ler oder Ein­zel­fall?

Die Klä­ge­rin geht von einem Sys­tem­feh­ler aus, der auch viele ihrer Kol­le­gen be­tref­fe. Soll­te sie mit ihrer Klage Er­folg haben, könn­te eine Kla­ge­wel­le der Al­li­anz-Ver­tre­ter gegen die Ver­si­che­rung fol­gen. Die "SZ" geht mit Bezug auf mit dem Fall ver­trau­te Krei­se von Nach­for­de­run­gen in drei­stel­li­ger Mil­lio­nen­hö­he aus. Die Al­li­anz spricht al­ler­dings von einem Ein­zel­fall, bei dem Feh­ler ge­macht und kor­ri­giert wor­den seien. "Wir haben auch ge­prüft, ob es all­ge­mei­ne Feh­ler gab, also sol­che im Sys­tem. Dafür gab es keine An­halts­punk­te", teil­te die Ver­si­che­rung mit. Spe­ku­la­tio­nen über die Höhe der Nach­for­de­run­gen hät­ten daher "keine Sub­stanz".

Kor­rek­tur erst nach wie­der­hol­ten Hin­wei­sen auf Feh­ler

Die Klä­ge­rin stell­te laut "SZ" 2008 erst­mals Un­re­gel­mä­ßig­kei­ten bei der Be­rech­nung ihrer Rente fest. Erst nach­dem die Frau wie­der­holt auf Feh­ler hin­ge­wie­sen hatte, habe die Al­li­anz ihre An­sprü­che nach­träg­lich kor­ri­giert. Da­durch habe sich der Ren­ten­an­spruch um meh­re­re hun­dert Euro mo­nat­lich er­höht. We­ni­ge Mo­na­te spä­ter seien aber wie­der neue Feh­ler auf­ge­fal­len.

Redaktion beck-aktuell, 14. August 2017 (dpa).

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