FG Nürnberg, Urteil vom 5.12.2017, 2 K 844/17 (Revision zugelassen)
Mithilfe einer verbindlichen Auskunft lassen sich die steuerlichen Folgen eines noch nicht verwirklichten Sachverhalts frühzeitig mit den Finanzbehörden abklären. Damit eine verbindliche Auskunft erteilt werden kann, muss der zugrunde liegende Sachverhalt jedoch hinreichend konkretisiert werden. Hierzu hat das Finanzgericht (FG) Nürnberg nun weitere Hinweise geliefert.