Die Entscheidung des BVerwG zur Einkesselung von Demonstranten am Rande eines AfD-Parteitags widerspricht der bisherigen Ansicht der Verwaltungsgerichte. Dabei stärkt der Senat friedliche Blockade-Versammlungen wie jene der "Klimakleber", meint Jakob Hohnerlein.
Mehr lesenDemonstrationsteilnehmende dürfen sich auch nicht aus Angst vor Repressalien politischer Gegner vermummen. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden und einen Freispruch des Landgerichts aufgehoben. Das Auftreten vermummter Personen indiziere und provoziere die Bereitschaft zur Gewalt und zur Begehung von Straftaten, so das Gericht. Eine Einschränkung des Vermummungsverbots in Fällen des Selbstschutzes sei daher abzulehnen.
Mehr lesenEine kleine Versammlung am Deutsch-Russischen Museum Berlin-Karlshorst anlässlich des 77. Jahrestag des Endes des Zweiten Weltkrieges darf keine ukrainischen Flaggen zeigen und keine ukrainischen Marsch- und Militärlieder spielen. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gestern entschieden und damit eine anderslautende Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin vom selben Tag geändert und eine entsprechende Allgemeinverfügung der Polizei bestätigt.
Mehr lesenGestern durften in Köln die Teilnehmer eines Autokorsos zur "Erinnerung an die Opfer des Krieges. Antidiskriminierung." das St. Georgsband und die St. Georgsfahne zeigen. Das Verwaltungsgericht Köln hatte das von der Polizei erteilte Verbot zuvor mit Eilbeschluss vom 06.05.2022 gekippt. Aus der Verwendung dieser Symbole könne nicht ohne Weiteres auf eine Billigung des russischen Angriffskrieg auf die Ukraine geschlossen werden.
Mehr lesenIn der Hamburger Innenstadt durfte am vergangenen Samstag nicht gegen Corona-Maßnahmen demonstriert werden. Am 28.01.2022 lehnte das Verwaltungsgericht Hamburg einen Eilantrag gegen die Untersagung der geplanten Versammlung mit dem Titel "Gegen die Maskenpflicht und sonstige Corona-Eindämmungsmaßnahmen. Für Selbstbestimmung, Meinungs- und Redefreiheit sowie Demokratie" ab. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte den Beschluss am gleichen Tag.
Mehr lesenDie Stadt Karlsruhe darf die sogenannten "Corona-Spaziergänge" vorübergehend verbieten. Dies hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe mit einem am Mittwoch bekannt gegebenen Beschluss klargestellt und einen Antrag gegen die bis zum 31.01.2022 geltende versammlungsrechtliche Allgemeinverfügung abgelehnt. Die Veranstalter der unangemeldeten "Spaziergänge" würden bewusst das Anmeldeerfordernis und damit verbundene Auflagen umgehen.
Mehr lesenEin für Mitte Juli im Landkreis Vechta geplantes "Camp für Agrarwende 2021" steht unter dem Schutz des Versammlungsrechts. Dies hat das Verwaltungsgericht Oldenburg in einem Eilverfahren entschieden und damit einem Feststellungsbescheid des Landkreises widersprochen. Das Camp diene nicht nur der Unterbringung und der Kommunikation der Teilnehmer. Vielmehr seien die Zelte in der Gesamtschau als Teil der Proteste im Sinne einer Dauermahnwache anzusehen.
Mehr lesenDie für kommenden Samstag geplante Fahrrad-Demonstration auf der Autobahn 39 darf nicht stattfinden. Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat am Dienstag in einem Eilverfahren entschieden, dass das Verbot der Veranstaltung unter dem Thema "Für das Klima und die Verkehrswende keine neuen Autobahnen, keine A 39" rechtens ist. Autobahnen dürften grundsätzlich nur durch Kraftfahrzeuge genutzt werden, heißt es unter anderem in der Begründung.
Mehr lesenDas Verbot, den Mund-Nasen-Schutz bei einer Versammlung mit anderen Accessoires, wie etwa Sonnenbrille oder Kopfbedeckung, zu kombinieren, ist rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden. Zwar gelte auch bei Anordnung einer Maskenpflicht das versammlungsrechtliche Vermummungsverbot. Ein Verstoß setze aber voraus, dass die Verhüllung des Gesichts gerade in der Absicht erfolge, die eigene Identität zu verschleiern.
Mehr lesenEine für den 06.06.2020 von einem NPD-Mitglied angemeldete Versammlung in Worms darf unter Auflagen durchgeführt werden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz mit Beschluss vom 04.06.2020. Nach der gegenwärtig geltenden Achten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz könnten Versammlungen unter freiem Himmel unter Auflagen, insbesondere zum Abstandsgebot, zugelassen werden, soweit dies im Einzelfall aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar sei. Dies sei hier der Fall.
Mehr lesenDas Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 16.05.2020 einen Eilantrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für eine Demonstration mit bis zu 975 Teilnehmern im brandenburgischen Fürstenwalde abgelehnt. Denn bei einer solch hohen Teilnehmerzahl sei zu befürchten, dass die infektionsschutzrechtlich gebotenen Mindestabstände unterschritten würden. Das Interesse des Antragstellers müsse hinter dem Gesundheitsschutz zurücktreten.
Mehr lesenDie Stadt Köln darf die Teilnahme an der am Abend des 08.05.2020 stattfindenden Versammlung anlässlich des Kriegsendes ("Künstlerischer kreativer Akt für Demokratie und das deutsche Grundgesetz") nicht aus Gründen des Infektionsschutzes davon abhängig machen, dass die Teilnehmer sich namentlich in eine Teilnehmerliste eintragen. Das hat das Verwaltungsgericht Köln am 07.05.2020 per Eilbeschluss entschieden.
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