Polizei verbot Ukraine-Krieg billigende Symbole
Die Antragstellerin hatte für gestern eine Versammlung in Form eines Autokorsos angemeldet, der am Fühlinger See starten, durch das Kölner Stadtgebiet führen und beim Gremberger Wäldchen enden sollte. Die Versammlung stand unter dem Motto “Erinnerung an die Opfer des Krieges. Antidiskriminierung.“. Das Polizeipräsidium Köln erließ mehrere Auflagen. So wurde unter anderem das öffentliche Zeigen des „Z“-Zeichens, des “V“-Zeichens, des St. Georgsbands, der St. Georgsfahne sowie sonstiger Symbole, die den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine billigen, untersagt. Mit ihrem Eilantrag wandte sich die Antragsgegnerin (allein) gegen das Verbot, das St. Georgsband und die St. Georgsfahne zu zeigen.
VG: St. Georgsband und -fahne für Russen auch Symbole des Kriegsgedenkens am 9. Mai
Das VG hat dem Eilantrag stattgegeben. Es spreche Überwiegendes für die Rechtswidrigkeit der angefochtenen Auflage. Die Verwendung des St. Georgsbands und der St. Georgsfahne seien in Deutschland nicht verboten. Auch sei zweifelhaft, ob sie den Straftatbestand der Billigung eines Angriffskrieges erfüllten. Anders als die Symbole “V“ und “Z“ hätten das St. Georgsband und die St. Georgsfahne keinen ausschließlichen und unmittelbaren Bezug zum russischen Angriffskrieg auf die Ukraine. Zwar werde das St. Georgsband seit dem russischen Einmarsch in die Ukraine dort auch allgemein als Ausdruck der Unterstützung für Präsident Putin verstanden. Daneben habe es aber auch eine historische Bedeutung als militärische Auszeichnung und als Symbol des Kriegsgedenkens am 9. Mai.
Verwendung daher nicht ohne Weiteres Billigung des Angriffskriegs
Unter Berücksichtigung des zeitlichen Kontextes und des Mottos der geplanten Versammlung könne daher von einer Verwendung dieser Symbole nicht ohne Weiteres auf eine Billigung des Angriffskriegs geschlossen werden. Ebenso wenig könne gegenwärtig davon ausgegangen werden, dass sich das St. Georgsband und die St. Georgsfahne als Ersatz für die “V“- und “Z“-Zeichen durchgesetzt hätten. Im Übrigen sei keine Gefährdung des öffentlichen Friedens erkennbar. Die Symbole seien in Deutschland noch weitgehend unbekannt.