St. Georgsband und -fahne durften auf Versammlung gezeigt werden

Gestern durften in Köln die Teilnehmer eines Autokorsos zur "Erinnerung an die Opfer des Krieges. Antidiskriminierung." das St. Georgsband und die St. Georgsfahne zeigen. Das Verwaltungsgericht Köln hatte das von der Polizei erteilte Verbot zuvor mit Eilbeschluss vom 06.05.2022 gekippt. Aus der Verwendung dieser Symbole könne nicht ohne Weiteres auf eine Billigung des russischen Angriffskrieg auf die Ukraine geschlossen werden.

Polizei verbot Ukraine-Krieg billigende Symbole

Die Antragstellerin hatte für gestern eine Versammlung in Form eines Autokorsos angemeldet, der am Fühlinger See starten, durch das Kölner Stadtgebiet führen und beim Gremberger Wäldchen enden sollte. Die Versammlung stand unter dem Motto “Erinnerung an die Opfer des Krieges. Antidiskriminierung.“. Das Polizeipräsidium Köln erließ mehrere Auflagen. So wurde unter anderem das öffentliche Zeigen des „Z“-Zeichens, des “V“-Zeichens, des St. Georgsbands, der St. Georgsfahne sowie sonstiger Symbole, die den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine billigen, untersagt. Mit ihrem Eilantrag wandte sich die Antragsgegnerin (allein) gegen das Verbot, das St. Georgsband und die St. Georgsfahne zu zeigen.

VG: St. Georgsband und -fahne für Russen auch Symbole des Kriegsgedenkens am 9. Mai

Das VG hat dem Eilantrag stattgegeben. Es spreche Überwiegendes für die Rechtswidrigkeit der angefochtenen Auflage. Die Verwendung des St. Georgsbands und der St. Georgsfahne seien in Deutschland nicht verboten. Auch sei zweifelhaft, ob sie den Straftatbestand der Billigung eines Angriffskrieges erfüllten. Anders als die Symbole “V“ und “Z“ hätten das St. Georgsband und die St. Georgsfahne keinen ausschließlichen und unmittelbaren Bezug zum russischen Angriffskrieg auf die Ukraine. Zwar werde das St. Georgsband seit dem russischen Einmarsch in die Ukraine dort auch allgemein als Ausdruck der Unterstützung für Präsident Putin verstanden. Daneben habe es aber auch eine historische Bedeutung als militärische Auszeichnung und als Symbol des Kriegsgedenkens am 9. Mai.

Verwendung daher nicht ohne Weiteres Billigung des Angriffskriegs

Unter Berücksichtigung des zeitlichen Kontextes und des Mottos der geplanten Versammlung könne daher von einer Verwendung dieser Symbole nicht ohne Weiteres auf eine Billigung des Angriffskriegs geschlossen werden. Ebenso wenig könne gegenwärtig davon ausgegangen werden, dass sich das St. Georgsband und die St. Georgsfahne als Ersatz für die “V“- und “Z“-Zeichen durchgesetzt hätten. Im Übrigen sei keine Gefährdung des öffentlichen Friedens erkennbar. Die Symbole seien in Deutschland noch weitgehend unbekannt.

VG Köln, Beschluss vom 06.05.2022 - 20 L 771/22

Redaktion beck-aktuell, 9. Mai 2022.