Der Umgang mit dem eigenen Kind nach Trennung oder Scheidung darf nicht an Zahlungen an den früheren Partner geknüpft und dadurch erzwungen werden. Der BGH bezeichnete ein solches Vorgehen als sittenwidrig und hob eine Entscheidung der Vorinstanz auf.
Mehr lesenFür einen gerichtlich gebilligten Zwischenvergleich in einer Kindschaftssache kann eine Einigungsgebühr nach dem RVG fällig werden. Dies gilt auch, wenn Umgangskontakte nur für einen gewissen Zeitraum vorläufig geregelt werden, stellte der Bundesgerichtshof klar.
Mehr lesenEine Umgangsregelung enthält nicht konkludent das Verbot, zu anderen Zeiten keinen Kontakt zum Kind aufzunehmen. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden und sich gegen die Ansicht des Kammergerichts gestellt. Die Rechtsbeschwerde wurde wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen.
Mehr lesenTrennt sich ein Paar, besteht ein Anspruch auf Umgang mit dem während der Partnerschaft gemeinsam angeschafften, nach der Trennung beim Ex-Partner verbliebenen Hund. Dies hat das Landgericht Frankenthal rechtskräftig entschieden. Das LG verurteilte einen Mann nach der Trennung von seinem Partner dazu, in eine "Verwaltungs- und Benutzungsregelung" für den gemeinsam erworbenen Hund einzuwilligen. Dabei erachtete es ein "Wechselmodell" für angemessen.
Mehr lesenDie Neue Richtervereinigung fordert anlässlich des von der Expertengruppe des Europarats zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (GREVIO) vorgelegten Evaluationsberichts zum Stand der Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland Reformen im Familienrecht. Konkret seien Änderungen beim Umgangsrecht erforderlich, um Kinder besser zu schützen.
Mehr lesenSoll in einer Kindschaftssache ein vereinbartes Wechselmodell abgeändert werden, kann dies grundsätzlich nur in einem Umgangsrechtsverfahren erreicht werden. Laut Bundesgerichtshof unterliegen Sorge- und Umgangsrecht verfahrensrechtlich der eigenständigen Behandlung. Die im jeweiligen Verfahren erlassene Entscheidung habe keine übergreifende Bindungswirkung.
Mehr lesenEin umgangs-, aber nicht sorgeberechtigter Vater hat kein Recht zur Teilnahme an der Einschulungsfeier seines Kindes, wenn im Fall eines Aufeinandertreffens beider Elternteile der Austausch von Feindseligkeiten mit schlimmstenfalls traumatischen Folgen für das Kind ernsthaft zu befürchten ist. Dies stellt das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken klar. Der Beschluss ist rechtskräftig.
Mehr lesenDer Beschluss eines Familiengerichts, wonach der Mutter nur begleiteter Umgang mit ihrem Kind in den Räumen des Jugendamts gewährt wird, verpflichtet die Behörde nicht. Dieser Titel berechtigt dem Bundesgerichtshof zufolge niemanden, das Amt gegen seinen Willen zur Mitwirkung zu zwingen. Vielmehr könne die Mutter beim Verwaltungsgericht die Verpflichtung des Jugendamts zur Teilnahme oder beim Familiengericht die Gewährung unbegleiteten Umgangs fordern.
Mehr lesenEin funktionierendes Umgangsmodell, das dem konstant geäußerten Willen der Kinder entspricht, ist nicht zugunsten eines Wechselmodells bei mangelnder Kommunikations-Kooperationsbereitschaft abzuändern. Die hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden. Ein den Kindern "aufgedrängter" Umgang könne als Belastung empfunden werden und deren Verhältnis zum umgangsberechtigten Elternteil negativ beeinflussen.
Mehr lesenDem leiblichen Vater eines Kindes kann auch dann ein Umgangsrecht zustehen, wenn das durch seine private Samenspende gezeugte Kind mit seiner Einwilligung von der eingetragenen Lebenspartnerin der Mutter adoptiert worden ist. Entscheidend ist laut Bundesgerichtshof, ob ein ernsthaftes Interesse am Kind besteht und inwiefern der Umgang dem Kindeswohl dient.
Mehr lesenDer Umgang der Großeltern mit ihrem Enkelkind ist zu versagen, wenn das Verhältnis der Großeltern zu einem Elternteil so zerrüttet ist, dass das Kind in einen Loyalitätskonflikt geraten und der elterliche Erziehungsvorrang missachtet werden würde. Dies hat das Oberlandesgericht Braunschweig entschieden und damit eine Entscheidung des Familiengerichts bestätigt.
Mehr lesenDass eine Mutter in Russland ihre Kinder wegen ihrer Geschlechtstransition nicht mehr sehen durfte, verstößt dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zufolge gegen ihre Rechte. Die russische Entscheidung habe auf der Geschlechtsidentität der Frau basiert und sei somit eindeutig tendenziös gewesen, hieß es in einer Mitteilung des Straßburger Gerichtshofs vom 06.07.2021. Die besondere Lage der Familie sei nicht berücksichtigt worden. Zudem sollte einem Elternteil nur im Extremfall das Kontaktrecht entzogen werden.
Mehr lesenEine Verzögerung in einem Umgangsverfahren führt nicht "automatisch" dazu, dass die Entschädigungspauschale zu erhöhen ist. Vielmehr ist es laut Bundesgerichtshof erforderlich, dass die "Umstände des Einzelfalls" den Pauschalsatz als unbillig erscheinen lassen. Verzögere sich ein Kleinkinder betreffendes Verfahren mit Fragen des Sorge- und Umgangsrechts um 37 Monate, könne dies eine Erhöhung rechtfertigen.
Mehr lesenEiner Lebenspartnerin steht nach der Trennung einer lesbischen Beziehung ein Umgangsrecht mit den während der Lebenspartnerschaft geborenen Kindern auch gegen den Willen der Kindesmutter zu, wenn sie als Bezugsperson anzusehen ist und der Umgang dem Kindeswohl dient. Dies hat das Oberlandesgericht Braunschweig mit Beschluss vom 05.10.2020 entschieden.
Mehr lesenEin familiengerichtlich geregelter Umgang des Kindes mit dem anderen Elternteil darf ohne rechtfertigende Änderungsentscheidung des Familiengerichts nicht unter Hinweis auf die Kontaktbeschränkungen wegen der Verbreitung des Corona-Virus verweigert werden. Gegen einen Elternteil, der den Umgang gleichwohl nicht gewährt, kann ein Ordnungsgeld verhängt werden, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am 08.07.2020.
Mehr lesenDie Corona-Pandemie führt grundsätzlich nicht dazu, dass dem nicht betreuenden Elternteil der Umgang mit seinem Kind verweigert werden kann. Etwas anderes gelte nur dann, so das Oberlandesgericht Braunschweig in einem Beschluss, wenn der Kontakt aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht möglich ist, etwa im Falle einer Quarantäne, einer Ausgangssperre oder der nachweislichen Infektion des umgangsberechtigten Elternteils.
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