Geschlechtsumwandlung kein Grund für Kontaktverbot mit Kindern
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Dass eine Mutter in Russland ihre Kinder wegen ihrer Geschlechtstransition nicht mehr sehen durfte, verstößt dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zufolge gegen ihre Rechte. Die russische Entscheidung habe auf der Geschlechtsidentität der Frau basiert und sei somit eindeutig tendenziös gewesen, hieß es in einer Mitteilung des Straßburger Gerichtshofs vom 06.07.2021. Die besondere Lage der Familie sei nicht berücksichtigt worden. Zudem sollte einem Elternteil nur im Extremfall das Kontaktrecht entzogen werden.

Transfrau in Russland Umgang mit Kindern verweigert

Die russischen Behörden angerufen hatte die ehemalige Partnerin der Frau. Gemeinsam hatten sie zwei Kinder bekommen und sich einige Jahre später getrennt. Nach der Geschlechtstransition lehnte die ehemalige Partnerin die Besuche der Frau bei den Kindern als schädlich ab. Ein russisches Gericht gab ihrem Ersuchen statt, die elterlichen Rechte der anderen Mutter wurden eingeschränkt.

Recht auf Achtung des Familienlebens und Diskriminierungsverbot verletzt

Der Straßburger Gerichtshof sah hierin einen Verstoß gegen das Recht auf Achtung des Familienlebens sowie das Diskriminierungsverbot. Russland muss der Frau nun 9.800 Euro Entschädigung zahlen.

EGMR, Urteil vom 06.07.2021 - 47220/19

Redaktion beck-aktuell, 6. Juli 2021 (dpa).