Am Verwaltungsgericht in Schleswig wird seit Montag über eine Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen das Kraftfahrt-Bundesamt verhandelt. In dem Fall geht es um sogenannte Thermofenster in Dieselversionen des VW Golf, die 2008 und 2009 typgenehmigt wurden. Diese Software zur temperaturabhängigen Abgasrückführung verringert die Reinigung der Abgase bei niedrigeren Temperaturen, so dass die Autos bei kaltem Wetter mehr Schadstoffe ausstoßen.
Mehr lesenAnerkannte Umweltvereinigungen müssen eine EG-Typgenehmigung für Fahrzeuge, die mit möglicherweise verbotenen "Abschalteinrichtungen" ausgestattet sind, vor Gericht anfechten können. Das entschied heute der Europäische Gerichtshof und stellte mit Blick auf "Thermofenster" nochmals fest, dass eine Software für Dieselfahrzeuge, die die Wirkung des Emissionskontrollsystems bei üblichen Temperaturen und während des überwiegenden Teils des Jahres verringert, eine solche unzulässige Abschalteinrichtung darstellt.
Mehr lesenEine Software für Dieselfahrzeuge, welche die Wirkung des Emissionskontrollsystems bei üblichen Temperaturen und während des überwiegenden Teils des Jahres verringert, stellt eine unzulässige Abschalteinrichtung dar. Nach drei Urteilen des Europäischen Gerichtshofes begründet ein solches Thermofenster eine nicht geringfügige Vertragswidrigkeit des Fahrzeuges mit der Folge, dass die Auflösung des Vertrags über den Fahrzeugkauf nicht grundsätzlich ausgeschlossen ist.
Mehr lesenNach Ansicht des Generalanwalts beim Europäischen Gerichtshof Athanasios Rantos müssen Erwerber eines Fahrzeugs mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung einen Ersatzanspruch gegen den Fahrzeughersteller haben. Anders als der Bundesgerichtshof ist er der Ansicht, dass die Unionsregelung über die EG-Typgenehmigung die Interessen eines individuellen Erwerbers eines Fahrzeugs schützt. Im Ausgangsfall geht es um einen Mercedes mit einem "Thermofenster".
Mehr lesenDie Deutsche Umwelthilfe hat im Kampf gegen möglicherweise verbotene Abschalteinrichtungen in Autos einen Etappensieg erzielt. Der zuständige Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof, Athanasios Rantos, argumentierte am Donnerstag in seinen Schlussanträgen, eine anerkannte Umweltorganisation dürfe eine Verwaltungsentscheidung gerichtlich anfechten, die möglicherweise gegen das Verbot von Abschalteinrichtungen verstößt.
Mehr lesenEin Automobilhersteller haftet nicht, wenn er das Fahrzeug im Zuge eines Software-Updates erneut mit einer möglicherweise unzulässigen Abschalteinrichtung ("Thermofenster") versieht. Laut Bundesgerichtshof relativiert die umfassende Aufklärung der Öffentlichkeit 2015 das bisherige verwerfliche Verhalten derart, dass der Vorwurf der Sittenwidrigkeit gegenüber späteren Käufern nicht mehr gerechtfertigt ist. Kenntnisse vom "Dieselskandal" im Allgemeinen seien nicht entscheidend - vielmehr, dass die Manipulationssoftware entfernt worden sei.
Mehr lesenSelbst wenn es sich bei sogenannten Thermofenstern in Dieselautos um eine unzulässige Abschalteinrichtung handelt, ist der Einsatz der Technik nicht gleich als besonders verwerflich einzustufen. Der Bundesgerichtshof bekräftigte, dass die reine Verwendung des Thermofensters in Daimler-Fahrzeugen nicht ausreicht. Etwas anderes gelte, wenn dem Hersteller nachgewiesen werden könne, dass er die Behörden bewusst hinters Licht habe führen wollen. Dafür hätten konkret aber keine Anhaltspunkte vorgelegen.
Mehr lesenDie "Thermofenster"-Problematik führt nicht dazu, dass die Daimler AG Käufern von betroffenen Mercedes-Benz-Pkw Schadenersatz leisten muss. Dies hat der Bundesgerichtshof in vier Fällen entschieden und damit die klageabweisenden Entscheidungen der Vorinstanzen jeweils bestätigt. Zur Begründung verwies er unter anderem auf die unsichere Rechtslage hinsichtlich der Frage, ob Thermofenster zulässig oder unzulässig seien.
Mehr lesenDer Bundesgerichtshof hat sich erneut zur Thematik des sogenannten "Thermofensters" geäußert: Der Einbau des Thermofensters stelle keine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung dar, die einen Schadensersatzanspruch begründe. Das Berufungsgericht habe jedoch konkreten Sachvortrag des Klägers zu einer der weiteren behaupteten Abschalteinrichtungen nicht ausreichend beachtet. Daher hob der BGH das Urteil auf und verwies die Sache zurück.
Mehr lesenTausende Autobesitzer fordern wegen des sogenannten Thermofensters in vielen Mercedes-Dieseln Schadenersatz von Daimler – ihre Erfolgsaussichten dürften aber eher gering sein. Das zeigte sich am Dienstag in der ersten Verhandlung des Bundesgerichtshofs (Az.: VI ZR 128/20) über eine solche Klage. Der Einsatz der Technik allein sei nicht als sittenwidrig einzustufen, sagte der Vorsitzende Richter Stephan Seiters nach Vorberatungen seines Senats.
Mehr lesenDer VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat einen für Montag, den 22.02.2021 angesetzten Termin zur mündlichen Verhandlung aufgehoben, da der klagende Fahrzeugkäufer die Revision zurückgenommen habe. In der Verhandlung sollte es um möglichen Schadensersatz aufgrund des sogenannten "Thermofensters" gehen, das in dem Software-Update enthalten sein soll, das VW nach dem Abgasskandal an seine Kunden auslieferte.
Mehr lesenDer Bundesgerichtshof hat entschieden, dass das Inverkehrbringen eines in der Motorsteuerung installierten "Thermofensters" für sich genommen nicht als sittenwidrige Handlung einzustufen ist. Etwas anderes gelte nur, wenn die Umstände ein verwerfliches Handeln erkennen lassen. Im konkreten Fall hat das Gericht der Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers gleichwohl wegen der Verletzung rechtlichen Gehörs durch die Vorinstanz stattgegeben.
Mehr lesenEine höchstrichterliche Entscheidung über mögliche Schadenersatz-Ansprüche von Diesel-Käufern gegen Daimler verzögert sich. Eine für den 27.10.2020 angesetzte Verhandlung zum "Thermofenster" sagte der Bundesgerichtshof am 12.10.2020 ab. Der klagende Autokäufer habe seine Revision zurückgenommen, hieß es zur Begründung. Gleichzeitig kündigte der BGH für den 14.12.2020 eine neue Verhandlung in einem vergleichbaren Fall an.
Mehr lesenDer Europäische Gerichtshof soll unter anderem über die Zulässigkeit des sogenannten Thermofensters entscheiden. Angerufen hat ihn das Landgericht Stuttgart, das in einem Rechtsschutzversicherungsfall über die Deckungszusage für ein Dieselverfahren gegen die BMW AG entscheiden muss.
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