Die Deutsche Umwelthilfe hat im Kampf gegen möglicherweise verbotene Abschalteinrichtungen in Autos einen Etappensieg erzielt. Der zuständige Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof, Athanasios Rantos, argumentierte am Donnerstag in seinen Schlussanträgen, eine anerkannte Umweltorganisation dürfe eine Verwaltungsentscheidung gerichtlich anfechten, die möglicherweise gegen das Verbot von Abschalteinrichtungen verstößt.
VG hatte an Klagebefugnis der DUH gezweifelt
Hintergrund ist ein Streit vor dem Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht. Die DUH geht dort gegen eine Entscheidung des Kraftfahrtbundesamts vor, das für VW-Autos sogenannte Thermofenster genehmigte. Das Verwaltungsgericht hatte angezweifelt, dass die DUH klagebefugt ist, da sie durch die Entscheidung nicht in ihren Rechten verletzt worden sei. Thermofenster sind eine Software, die bei bestimmten Außentemperaturen erhöhte Schadstoffemissionen zulassen. Autohersteller argumentieren, dies sei notwendig, um den Motor zu schützen. Umweltorganisationen sehen darin hingegen ein Instrument, das dabei hilft, die Schadstoffemissionen von Autos unter Testbedingungen kleiner erscheinen zu lassen, als sie es im realen Straßenverkehr tatsächlich sind.
EuGH, Schlussanträge vom 03.03.2022 - C-873/19
Redaktion beck-aktuell, 3. März 2022 (dpa).
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Zum Thema im Internet
Die Schlussanträge des EuGH-Generalanwalts finden Sie auf den Seiten der europäischen Justiz.
Aus der Datenbank beck-online
VG Schleswig, Minderung, Beteiligung, Umweltverträglichkeitsprüfung, Verbraucherschutz, Verpflichtungsklage, Übereinkommen, BeckRS 2019, 29226
Aus dem Nachrichtenarchiv
VG Schleswig fragt EuGH: DUH für Klage gegen KBA-Freigabebescheide bei "Skandal-Dieseln" aus EU-Recht klagebefugt?,
Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 26.11.2019,
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