Dritte BGH-Verhandlung zu Diesel-Klagen gegen Daimler abgesagt

Eine höchstrichterliche Entscheidung über mögliche Schadenersatz-Ansprüche von Diesel-Käufern gegen Daimler kommt vorerst wieder nicht zustande. Der Bundesgerichtshof sagte am Donnerstag zum dritten Mal eine bereits angesetzte Verhandlung ab. Zur Begründung hieß es erneut, dass der klagende Autokäufer seine Revision zurückgenommen habe. Am 09.03.2021 hätte verhandelt werden sollen. 

BGH kündigt keine neue Verhandlung an

Daimler betonte, dass es auch in dem nun abgesagten dritten Fall keinen Vergleich gegeben oder der Autobauer irgendwie anders auf die Rücknahme der Revision hingewirkt habe. "Wir hätten eine Entscheidung durch den BGH begrüßt", sagte ein Sprecher. Anders als bei den beiden vorangegangenen Absagen im Oktober und im Dezember kündigte der BGH diesmal keine neue Verhandlung in einem vergleichbaren Fall an.

Streit um Thermofenster

Tausende Besitzer eines Mercedes-Diesel werfen Daimler wegen des sogenannten Thermofensters, das die Abgasreinigung bei geringen Außentemperaturen reduziert, die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung vor. Der Autobauer hält die Technik für zulässig. Der Bundesgerichtshof hatte sich im Januar erstmals in einem Beschluss zum Thermofenster bei Daimler geäußert. Entwicklung und Einsatz der Technik allein begründeten noch keinen Schadenersatzanspruch wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung, stellten sie darin fest. Das gelte selbst dann, wenn die Technik tatsächlich als unzulässig einzustufen sei. Sittenwidrigkeit sei nur dann gegeben, wenn weitere Umstände hinzukämen, die das Verhalten der handelnden Personen als besonders verwerflich erscheinen ließen.

Sache zurück beim OLG Köln

Da die BGH-Richter den konkreten Fall aber an das Oberlandesgericht Köln zurückverwiesen haben, ist die Frage weiterhin nicht endgültig entschieden. Nach Ansicht von Daimler hat der Beschluss trotzdem Leitcharakter für viele Tausend Verfahren in Deutschland. Eine für Anfang der Woche geplante Verhandlung zum Software-Update in VW-Dieseln, in der es auch um das Thermofenster hätte gehen sollen, hatte der BGH ebenfalls abgesagt. Auch dort hatte der klagende Autokäufer seine Revision zurückgezogen.

Redaktion beck-aktuell, 26. Februar 2021 (dpa).