Sachverständige und Abgeordnete haben gestern lang und intensiv in einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses über eine mögliche Neuregelung des assistierten Suizids und der Sterbebegleitung debattiert. Grundlage der Anhörung waren drei fraktionsübergreifende Gesetzentwürfe von Abgeordnetengruppen in Reaktion auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2020. Dieses hatte das 2015 beschlossene Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe in § 217 StGB für verfassungswidrig und nichtig erklärt.
Mehr lesenDer Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Belgien im Zusammenhang mit einem Sterbehilfe-Verfahren verurteilt. Das Gericht urteilte nicht über das Recht auf Sterbehilfe, sondern über das anschließende Prüfverfahren in einem konkreten Fall, wie die Richter am Dienstag in Straßburg mitteilten. Es ging um eine Frau, die 40 Jahre lang an einer chronischen Depression und einer schweren Persönlichkeitsstörung litt und sterben wollte.
Mehr lesenErnst und emotional haben die Abgeordneten des Bundestags eine Neuregelung der Sterbehilfe debattiert. In erster Lesung wurden am Freitag drei fraktionsübergreifende Entwürfe in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Diese sollen nun in den Bundestagsausschüssen weiter beraten werden. Mehrere Abgeordnete setzten sich für einen Gruppenantrag ein, mit dem die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung grundsätzlich unter Strafe gestellt werden soll.
Mehr lesenEine Gruppe von 68 Abgeordneten um Katrin Helling-Plahr (FDP) aus den Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grüne, FDP und Die Linke hat einen weiteren Gesetzentwurf zur Suizidhilfe (BT-Drs. 20/2332) vorgelegt. Dieser soll "das Recht auf einen selbstbestimmten Tod legislativ absichern und klarstellen, dass die Hilfe zur Selbsttötung straffrei möglich ist". Der vom Bundesverfassungsgericht dargebotene Normierungsspielraum solle genutzt werden.
Mehr lesenIn der Debatte um die Sterbehilfe in Deutschland bringt eine fraktionsübergreifende Abgeordnetengruppe im Bundestag einen Vorstoß für Neuregelungen außerhalb des Strafrechts erneut ein. Die Initiative soll das Recht auf einen selbstbestimmten Tod legislativ absichern und klarstellen, dass die Hilfe zur Selbsttötung straffrei möglich ist.
Mehr lesenEine weitere fraktionsübergreifende Abgeordnetengruppe im Bundestag hat eine Initiative für Neuregelungen zur Sterbehilfe gestartet. "Wir wollen den assistierten Suizid ermöglichen, aber wir wollen ihn nicht fördern", sagte der SPD-Politiker Lars Castellucci am Donnerstag bei der Vorstellung eines Gesetzentwurfs in Berlin. Wenn der Zugang dazu leichter wäre als zu palliativer Versorgung, fürsorgender Pflege oder Psychotherapie entstünde eine gefährliche Schieflage.
Mehr lesenIn Österreich können schwer kranke Menschen vom neuen Jahr an Zugang zu tödlichen Medikamenten erhalten. Das Parlament in Wien beschloss am Donnerstagabend mit großer Mehrheit gesetzliche Regeln für die Beihilfe zum Suizid. Die Möglichkeit einer Sterbeverfügung - ähnlich einer Patientenverfügung - steht allerdings nur Menschen offen, die dauerhaft schwer krank sind, und unheilbar Kranken. Aktive Sterbehilfe bleibt verboten.
Mehr lesenEin ehemaliger Arzt des Universitätsklinikums Essen ist am 03.11.2021 wegen Totschlags zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Die Richter am Essener Landgericht sind überzeugt, dass der Mediziner einem Covid-19-Patienten aus Holland im November 2020 eine tödliche Dosis Kaliumchlorid verabreicht hat, um sein Leiden zu beenden. Der 45 Jahre alte Arzt hatte das im Prozess bestritten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Mehr lesenIn Österreich hat sich die Regierung auf eine gesetzliche Neuregelung der Sterbehilfe geeinigt. Wer Beihilfe zum Suizid in Anspruch nehmen will, kann ab 2022 eine Sterbeverfügung treffen – ähnlich der Patientenverfügung, wie mehrere Ministerien am Samstag berichteten. Der Zugang ist auf dauerhaft Schwerkranke oder unheilbar Kranke beschränkt. Ausgeschlossen sind Minderjährige. In Apotheken wird ein letales Präparat erhältlich sein.
Mehr lesenDer Deutsche Ärztetag hat das strikte Verbot der Suizidhilfe aus der Berufsordnung für Mediziner gestrichen. Er reagierte damit auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26.02.2020 zum assistierten Suizid, wie die Bundesärztekammer am 05.05.2021 mitteilte. Hilfe zur Selbsttötung sei trotzdem keine Aufgabe der Ärzteschaft, betonte die Kammervertretung.
Mehr lesenGut ein Jahr nach dem Sterbehilfe-Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat der Bundestag Anlauf für eine Neuregelung der Sterbehilfe genommen. In einer betont sachlich geführten Orientierungsdebatte diskutierten die Abgeordneten am 22.04.2021 kontrovers, welche Konsequenzen der Gesetzgeber aus dem Urteil ziehen soll. Das Parlament stehe vor einer "schweren Entscheidung" sagte der frühere Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU).
Mehr lesenIn der Debatte um Neuregelungen zur Sterbehilfe in Deutschland will das Bundesgesundheitsministerium vorerst keinen eigenen Vorschlag vorlegen. Dies sei bislang nicht geplant, sagte ein Sprecher am 15.02.2021 in Berlin. Das Ressort hatte nach einem wegweisenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts Stellungnahmen eingeholt und auch einen "Arbeitsentwurf" erstellt, um auf Diskussionen vorbereitet zu sein. Es sei aber sehr zu begrüßen, dass es nun fraktionsübergreifende Vorschläge im Bundestag dazu gebe.
Mehr lesenKnapp ein Jahr nach einem wegweisenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts kommen aus dem Bundestag zwei Vorstöße für neue gesetzliche Regelungen zur Sterbehilfe in Deutschland. Eine Gruppe aus Abgeordneten von SPD, FDP und Linken hält es für wichtig, den Zugang zu entsprechenden Medikamenten zu ermöglichen, was aber mit Schutzkonzepten zu flankieren sei. Auch aus den Reihen der Grünen gibt es ein Papier.
Mehr lesenDer Österreichische Verfassungsgerichtshof hat den Weg für Sterbehilfe frei gemacht. Am 11.12.2020 erklärte er das Verbot der Hilfeleistung zum Suizid im österreichischen Strafgesetzbuch für verfassungswidrig. Es verstoße gegen das Recht auf Selbstbestimmung, das auch das Recht auf ein menschenwürdiges Sterben umfasse. Denn es verbiete die Hilfeleistung zur Selbsttötung ohne jede Ausnahme.
Mehr lesenSieben Monate nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die Tür für organisierte Sterbehilfe-Angebote aufgestoßen hat, will die Bundesärztekammer das Berufsrecht entsprechend anpassen. "Die Berufsordnung kann so nicht bleiben", sagte ihr Präsident Klaus Reinhardt dem "Spiegel". Die Ärztekammer könne nach dem Urteil keine Norm aufrechterhalten, die dem Arzt jede Form von Unterstützung untersage.
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