Beratungsangebot und Rechtssicherheit für Ärzte
Initiatoren sind neben Katrin Helling-Plahr (FDP) die Abgeordneten Otto Fricke (FDP), Petra Sitte (Linke) und Helge Lindh (SPD). Vorgesehen ist konkret, dass ein breites Beratungsangebot gesichert wird. Ärzte sollen Arzneimittel zum Zweck der Selbsttötung dann verschreiben dürfen, wenn sie “von der Dauerhaftigkeit und inneren Festigkeit des Sterbewunsches“ überzeugt sind. Seit der Beratung müssten in der Regel mindestens zehn Tage vergangen sein.
Vorschläge wurden vor der Bundestagswahl schon einmal vorgestellt
Im Kern waren die Vorschläge schon vor der Bundestagswahl vorgestellt worden. Sie sollen nun in der neuen Wahlperiode erneut eingebracht werden. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Es hatte vor zwei Jahren ein seit 2015 bestehendes Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe gekippt, da es das Recht des Einzelnen auf selbstbestimmtes Sterben verletze. Dabei hat “geschäftsmäßig“ nichts mit Geld zu tun, sondern bedeutet “auf Wiederholung angelegt“. Das Urteil stößt eine Tür für organisierte Angebote auf - aber auch mit Regulierungsmöglichkeit wie Beratungspflichten oder Wartefristen.
Gegenentwurf anderer Abgeordnetengruppe bereits im Januar eingebracht
Im Januar hatte eine andere fraktionsübergreifende Abgeordnetengruppe einen Entwurf vorgestellt. Demnach soll die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung grundsätzlich unter Strafe gestellt werden - aber mit einer Ausnahme für Volljährige: Um die freie Entscheidung ohne inneren und äußeren Druck festzustellen, sollen in der Regel zwei Untersuchungen durch einen Facharzt oder eine Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie im Abstand von drei Monaten und eine umfassende ergebnisoffene Beratung vorgegeben werden.