Angeklagter: “Wir konnten nichts mehr machen“
“Wir konnten nichts mehr machen“, sagte der Angeklagte den Richtern. Deshalb seien die lebenserhaltenden Geräte in Abstimmung mit den Angehörigen abgestellt worden. Daraufhin sei der 47 Jahre alte Patient gestorben. Medikamente seien nur gegeben worden, um den Sterbevorgang abzumildern. Das sahen die Richter jedoch anders. “Sie haben die Angehörigen angelogen, in dem Sie ihnen gesagt haben, dass der Sterbeprozess unmittelbar bevorsteht“, sagte Richter Jörg Schmitt bei der Urteilsbegründung an die Adresse des Angeklagten. Oberstaatsanwältin Birgit Jürgens hatte in ihrem Plädoyer von aktiver Sterbehilfe gesprochen. Das sei strafbar. Für sie stehe fest, dass der Angeklagte Leiden verkürzen wollte. “Wahrscheinlich, weil er überfordert war.“
Krankenpfleger schlug Alarm
Ein Krankenpfleger hatte damals Alarm geschlagen. Bei einer Befragung im Klinikum hatte der Angeklagte die Gabe einer Überdosis Kaliumchlorid laut Urteil auch zugegeben. “Sie haben Ihren Kollegen gesagt, dass Sie das Leid des Patienten beenden wollten“, so Schmitt. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert.