Tod eines Covid-Pa­ti­en­ten: Arzt aus Essen ver­ur­teilt

Ein ehe­ma­li­ger Arzt des Uni­ver­si­täts­kli­ni­kums Essen ist am 03.11.2021 wegen Tot­schlags zu drei­ein­halb Jah­ren Haft ver­ur­teilt wor­den. Die Rich­ter am Es­se­ner Land­ge­richt sind über­zeugt, dass der Me­di­zi­ner einem Covid-19-Pa­ti­en­ten aus Hol­land im No­vem­ber 2020 eine töd­li­che Dosis Ka­li­um­chlo­rid ver­ab­reicht hat, um sein Lei­den zu be­en­den. Der 45 Jahre alte Arzt hatte das im Pro­zess be­strit­ten. Das Ur­teil ist nicht rechts­kräf­tig.

An­ge­klag­ter: “Wir konn­ten nichts mehr ma­chen“

“Wir konn­ten nichts mehr ma­chen“, sagte der An­ge­klag­te den Rich­tern. Des­halb seien die le­bens­er­hal­ten­den Ge­rä­te in Ab­stim­mung mit den An­ge­hö­ri­gen ab­ge­stellt wor­den. Dar­auf­hin sei der 47 Jahre alte Pa­ti­ent ge­stor­ben. Me­di­ka­men­te seien nur ge­ge­ben wor­den, um den Ster­be­vor­gang ab­zu­mil­dern. Das sahen die Rich­ter je­doch an­ders. “Sie haben die An­ge­hö­ri­gen an­ge­lo­gen, in dem Sie ihnen ge­sagt haben, dass der Ster­be­pro­zess un­mit­tel­bar be­vor­steht“, sagte Rich­ter Jörg Schmitt bei der Ur­teils­be­grün­dung an die Adres­se des An­ge­klag­ten. Ober­staats­an­wäl­tin Bir­git Jür­gens hatte in ihrem Plä­doy­er von ak­ti­ver Ster­be­hil­fe ge­spro­chen. Das sei straf­bar. Für sie stehe fest, dass der An­ge­klag­te Lei­den ver­kür­zen woll­te. “Wahr­schein­lich, weil er über­for­dert war.“

Kran­ken­pfle­ger schlug Alarm

Ein Kran­ken­pfle­ger hatte da­mals Alarm ge­schla­gen. Bei einer Be­fra­gung im Kli­ni­kum hatte der An­ge­klag­te die Gabe einer Über­do­sis Ka­li­um­chlo­rid laut Ur­teil auch zu­ge­ge­ben. “Sie haben Ihren Kol­le­gen ge­sagt, dass Sie das Leid des Pa­ti­en­ten be­en­den woll­ten“, so Schmitt. Die Ver­tei­di­gung hatte auf Frei­spruch plä­diert.

Redaktion beck-aktuell, 4. November 2021 (dpa).

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