Bundesgesundheitsministerium plant vorerst keinen eigenen Sterbehilfe-Vorstoß

In der Debatte um Neuregelungen zur Sterbehilfe in Deutschland will das Bundesgesundheitsministerium vorerst keinen eigenen Vorschlag vorlegen. Dies sei bislang nicht geplant, sagte ein Sprecher am 15.02.2021 in Berlin. Das Ressort hatte nach einem wegweisenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts Stellungnahmen eingeholt und auch einen "Arbeitsentwurf" erstellt, um auf Diskussionen vorbereitet zu sein. Es sei aber sehr zu begrüßen, dass es nun fraktionsübergreifende Vorschläge im Bundestag dazu gebe.

Zwei Gesetzinitiativen im Umlauf

Eine Gruppe aus Abgeordneten von SPD, FDP und Linken hatte einen Gesetzentwurf vorgelegt, der Betroffenen Zugang zu Medikamenten zur Selbsttötung eröffnen soll – aber mit Schutzkonzepten und Beratung. Die FDP-Abgeordnete Katrin Helling-Plahr sagte, sie hoffe, dass Minister Jens Spahn (CDU) seinen Entwurf in der Schublade lasse. Eine eigene Initiative haben auch die Grünen-Parlamentarierinnen Renate Künast und Katja Keul vorgelegt.

Ethische Debatten fraktionsübergreifend geführt

"Dass ethische Debatten fraktionsübergreifend im Parlament geführt werden, ist bewährte Tradition." Wieso Spahn sein Ministerium, das momentan genug zu tun haben müsste, einen Entwurf ausarbeiten lasse, bleibe sein Geheimnis. Die Initiativen im Bundestag streben eine Parlamentsdebatte ohne Fraktionsvorgaben und Neuregelungen noch vor der Wahl im Herbst an.

Verbot geschäftsmäßiger Sterbehilfe gekippt

Das BVerfG hatte Anfang 2020 ein seit 2015 bestehendes Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe gekippt, da es das Recht des Einzelnen auf selbst bestimmtes Sterben verletzte (NJW 2020, 905). "Geschäftsmäßig" hat dabei nichts mit Geld zu tun, sondern bedeutet "auf Wiederholung angelegt". Das Urteil stößt eine Tür für organisierte Angebote auf – mit Regelungsmöglichkeiten wie Beratungspflichten und Wartefristen.

Redaktion beck-aktuell, 16. Februar 2021 (dpa).