Stärkung individueller Angebote gefordert
Die Gruppe dringt in einem ergänzenden Antrag daher auf eine Stärkung individueller Angebote etwa auch zur Schuldner- oder Suchtberatung, wie der FDP-Abgeordnete Benjamin Strasser sagte. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Die Richter hatten vor zwei Jahren ein seit 2015 bestehendes Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe gekippt, da es das Recht des Einzelnen auf selbstbestimmtes Sterben verletzte (NJW 2020, 905). Dabei hat "geschäftsmäßig" nach Auffassung der Verfassungsrichter nichts mit Geld zu tun, sondern bedeutet "auf Wiederholung angelegt". Das Urteil stößt eine Tür für organisierte Angebote auf – aber auch mit Regulierungsmöglichkeit wie Beratungspflichten oder Wartefristen.
Ausnahmeregelung für Volljährige angedacht
Laut dem neuen Entwurf der Abgeordnetengruppe soll "zum Schutz der Freiverantwortlichkeit der Entscheidung zu Selbsttötung" die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung grundsätzlich unter Strafe gestellt werden – aber mit einer Ausnahmeregelung für Volljährige: Um die freie Entscheidung ohne inneren und äußeren Druck festzustellen, sollen in der Regel zwei Untersuchungen durch einen Facharzt oder eine Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie im Abstand von drei Monaten und eine umfassende ergebnisoffene Beratung vorgegeben werden.
Zwei Initiativen bereits in letzter Wahlperiode
Der Gruppe gehören auch die Abgeordneten Kirsten Kappert-Gonther (Grüne), Ansgar Heveling (CDU) und Kathrin Vogler (Linke) an. Vor einem Jahr – noch in der vorigen Wahlperiode – waren zwei Initiativen zu dem Thema vorgestellt worden. Eine Gruppe aus Abgeordneten von FDP, SPD und Linken hatte einen Gesetzentwurf vorgestellt, der Betroffenen Zugang zu Medikamenten zur Selbsttötung eröffnen soll – aber mit Schutzkonzepten und Beratung. Eine eigene Initiative haben auch die Grünen-Parlamentarierinnen Renate Künast und Katja Keul vorgelegt.