In Österreich hat sich die Regierung auf eine gesetzliche Neuregelung der Sterbehilfe geeinigt. Wer Beihilfe zum Suizid in Anspruch nehmen will, kann ab 2022 eine Sterbeverfügung treffen – ähnlich der Patientenverfügung, wie mehrere Ministerien am Samstag berichteten. Der Zugang ist auf dauerhaft Schwerkranke oder unheilbar Kranke beschränkt. Ausgeschlossen sind Minderjährige. In Apotheken wird ein letales Präparat erhältlich sein.
Hintergrund: Aufhebung des Verbots des assistierten Suizids
Die Regelung ist notwendig geworden, weil der Verfassungsgerichtshof das Verbot des assistierten Suizids in Österreich mit Ende 2021 aufgehoben hat – nicht allerdings das Verbot der aktiven Sterbehilfe. Vor einer Sterbeverfügung müssen zwei Ärztinnen oder Ärzte den Patienten aufklären. Dann ist der Sterbewillige berechtigt, ein tödliches Präparat in einer Apotheke abzuholen. In der Verfügung kann auch eine Person bestimmt werden, die dieses Mittel für den Betroffenen abholt. Das Präparat muss selbstständig zugeführt werden. Vor Ausstellen einer Verfügung muss eine Frist von zwölf Wochen eingehalten werden. Ziel ist die Überwindung akuter Krisenphasen. Sollten Kranke nur eine sehr geringe Zeit zu leben haben, verkürzt sich die Frist auf zwei Wochen.
Redaktion beck-aktuell, 25. Oktober 2021 (dpa).
Weiterführende Links
Aus der Datenbank beck-online
BVerfG, Verfassungswidrigkeit des Verbots der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung, BeckRS 2020, 2216
Kreß, Sterbehilfe: Die Sicht der Theologie, ihre Prämissen und ihre Schwierigkeiten, MedR 2018, 790
Schöpfer, Überlegungen zum Verbot des assistierten Suizids in Österreich aus ethischer und menschenrechtlicher Sicht, NLMR 2016, 309
Fischer/Gerhardt, Sterbehilfe ist keine Art von "Gnadentod" für Todgeweihte, ZRP 2015, 219
Aus dem Nachrichtenarchiv
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