Montag, 24.7.2023
Verschuldete Freiberufler: Bezüge vom Versorgungswerk sind pfändbar – auch rückwirkend

Die Versorgungsbezüge von Kammerangehörigen – hier einem Architekten – können genauso wie Arbeitseinkommen gepfändet werden. Der BGH entwickelt seine Rechtsprechung weiter und entschied, dass die Pfändung für die Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft das Recht umfasst, einen Leistungsantrag auch rückwirkend zu stellen. Selbst wenn der Schuldner, der die Regelaltersgrenze schon weit überschritten hat, den Leistungsantrag nicht stellt, kann das sein Gläubiger tun. Dem Architekten verbleibt nur noch das pfändungsfreie Einkommen.

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Mittwoch, 1.3.2023
Kein Freibetrag für nicht gezahlten Unterhalt

Der Bundesgerichtshof hat seine Rechtsprechung zu der Frage geändert, ob ein Schuldner in der Zwangsvollstreckung den gesetzlich geschuldeten Unterhalt oder nur den tatsächlich erfüllten Unterhaltsbetrag als Pfändungsfreibetrag geltend machen kann. In Zukunft soll sich der Unterhaltsverpflichtete gegenüber einem Unterhaltsgläubiger nur noch auf die an den anderen gleich- oder vorrangigen Gläubiger gezahlten Summen berufen können. Erfülle er seine Pflichten nur teilweise oder gar nicht, komme ihm dieser Umstand nicht länger zugute. Der BGH will damit erreichen, dass der Unterhaltsgläubiger seine Ansprüche im größtmöglichen Umfang realisieren kann. 

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Donnerstag, 25.8.2022
Keine Pfändung von Corona-Prämien
Prämien, die Arbeitgeber Beschäftigten zum Ausgleich für Belastungen durch die Corona-Pandemie zahlen, können nicht gepfändet werden, wenn diese insolvent werden. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. Wenn sie freiwillig gewährt werden und im Rahmen des Üblichen bleiben, handelt es sich dem Urteil zufolge um eine Erschwerniszulage, die nach § 850a Nr. 3 ZPO vor Gläubigern geschützt ist. Mehr lesen
Donnerstag, 14.10.2021
Kein Kuckuck auf Beiträge zur Direktversicherung
Beiträge eines Arbeitgebers für eine Direktversicherung zur betrieblichen Altersversorgung können nicht gepfändet werden. Das hat das Bundesarbeitsgericht am heutigen Donnerstag entschieden. Das gelte selbst dann, wenn die Vereinbarung zur Entgeltumwandlung erst dann getroffen wird, nachdem die Beschäftigte bereits wegen ihrer Schulden einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erhalten hat. Mehr lesen
Freitag, 13.8.2021
Unpfändbarkeit der Zustimmung zu einem möglichen Vertragsangebot

Die Möglichkeit, ein künftiges Angebot des Arbeitgebers anzunehmen, eine Pension auf eine Kapitalabfindung umzustellen, ist als bloße rechtsgeschäftliche Handlungsmöglichkeit nicht pfändbar. Ein dennoch erlassener Pfändungs- und Überweisungsbeschluss ist laut Bundesgerichtshof aufzuheben. Für die gerichtliche Zuständigkeit einer Kammer reiche es aus, wenn ein Einzelrichter das Verfahren per aktenkundigem Beschluss vor ihrer Entscheidung auf diese übertrage.

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Donnerstag, 8.4.2021
Corona-Hilfe darf nicht wegen alter Schulden gepfändet werden

Selbstständige und Kleinstunternehmer müssen mit dem Geld aus der Corona-Soforthilfe keine alten Schulden begleichen. Die Mittel seien zweckgebunden und daher nicht pfändbar, entschied der Bundesgerichtshof. Sie dienten der Abmilderung einer finanziellen Notlage. Gläubiger haben also keinen Zugriff.

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Montag, 15.2.2021
Versorgungsausgleich bei gepfändeten Anrechten durch interne Teilung

Im Versorgungsausgleich können gepfändete und zur Einziehung überwiesene Versorgungsanrechte durch interne Teilung ausgeglichen werden. Das Anrecht wird dabei regelmäßig mit den sich aus dem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss ergebenden Beschränkungen übertragen. Dies bekräftigt der Bundesgerichtshof in einer aktuellen Entscheidung.

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Dienstag, 19.5.2020
Corona-Soforthilfe nicht pfändbar

Eine Kontenpfändung des Finanzamts, die auch Beträge der Corona-Soforthilfe umfasst, ist rechtswidrig. Die Corona-Soforthilfe erfolge ausschließlich zur Milderung der finanziellen Notlage durch die COVID-19-Pandemie und diene nicht der Befriedigung von Gläubigeransprüchen, entschied das Finanzgericht Münster am 13.05.2020. Es gab damit dem Eilantrag eines Soloselbstständigen statt.

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