Freitag, 13.8.2021
Unpfändbarkeit der Zustimmung zu einem möglichen Vertragsangebot

Die Möglichkeit, ein künftiges Angebot des Arbeitgebers anzunehmen, eine Pension auf eine Kapitalabfindung umzustellen, ist als bloße rechtsgeschäftliche Handlungsmöglichkeit nicht pfändbar. Ein dennoch erlassener Pfändungs- und Überweisungsbeschluss ist laut Bundesgerichtshof aufzuheben. Für die gerichtliche Zuständigkeit einer Kammer reiche es aus, wenn ein Einzelrichter das Verfahren per aktenkundigem Beschluss vor ihrer Entscheidung auf diese übertrage.

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