Pflegekräfte haben auch dann Anspruch auf die Corona-Prämie nach § 150a SGB XI, wenn die hierfür erforderliche Arbeitsleistung von mindestens drei Monaten nicht zusammenhängend erbracht wurde. Dies hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg mit Urteil vom 24.03.2022 entschieden. Es reiche aus, wenn die einzelnen Tätigkeitszeiträume im Bemessungszeitraum zusammengerechnet drei Monate ergeben.
Mehr lesenDie tariflichen Corona-Prämien im Bereich des regionalen Nahverkehrs für die Jahre 2020 und 2021 sind kein unpfändbares Arbeitseinkommen und können unter Beachtung der Pfändungsfreigrenzen gepfändet werden. Dies hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg mit Urteil vom 23.02.2022 entschieden, aber die Revision zum Bundesarbeitsgericht zugelassen.
Mehr lesenStreitigkeiten über die Höhe der staatlichen Corona-Prämie, die von einer Pflegeeinrichtung an ihre Arbeitnehmer auszuzahlen ist, müssen von den Sozialgerichten entschieden werden. Das Bundesarbeitsgericht befand, dass es um öffentlich-rechtliche Ansprüche geht – nämlich um eine Sonderleistung aus den Mitteln der sozialen Pflegeversicherung.
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