Entgegen der Rechtsprechung des BAG hat das LAG Düsseldorf den Streitwert nicht erhöht, obwohl neben dem Anfechtungsantrag noch ein Nichtigkeitsantrag hinsichtlich einer Betriebsratswahl gestellt wurde. Die Unwirksamkeit der Wahl werde sowieso auch unter dem Gesichtspunkt der Nichtigkeit geprüft.
Mehr lesenDie jüngste Betriebsratswahl bei Volkswagen in Wolfsburg war doch nicht ungültig und muss nicht wiederholt werden. Das LAG Hannover widersprach der Vorinstanz, die Verstöße gegen das vorgeschriebene Wahlverfahren noch bejaht hatte.
Mehr lesenDas Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat in einem Eilverfahren den Antrag einer Fluggesellschaft auf vorläufige Untersagung wahlvorbereitender Maßnahmen für eine geplante Betriebsratswahl am BER zurückgewiesen. Eine mögliche Anfechtbarkeit der beabsichtigten Wahl genüge für deren Untersagung nicht, betonte das Gericht.
Mehr lesenWurde kein ordnungsgemäßer Wahlvorstand zur Einleitung der Wahl gebildet, so darf eine geplante Betriebsratswahl nicht stattfinden. Dies hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschieden und eine für den 19.10.2022 für das "Warehouse Schöneberg" geplante Betriebsratswahl untersagt. Damit war der Eilantrag der Betreiberin des "Warehouse Schöneberg", einem Unternehmen des Lieferdienstes "Gorillas", erfolgreich.
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Ein Filialleiter, der ohne Billigung der Geschäftsleitung keine selbstständigen Personalentscheidungen vornehmen darf, ist kein leitender Angestellter und insofern zum Betriebsrat wahlberechtigt. Maßgebend ist laut Bundesarbeitsgericht die hinreichende "unternehmerische" Bedeutung der zugewiesenen Personalführungsbefugnis. Beziehe sich diese lediglich auf fünf Arbeitnehmer, könne davon nicht ohne Weiteres ausgegangen werden.
Mehr lesenEin Eilantrag auf Aufnahme von 24 Beschäftigten in die Wählerliste der Betriebsratswahl bei Takeaway Express Berlin (Lieferando) ist auch vor dem Landesarbeitsgericht Berlin gescheitert. Selbst im Fall einer Aufnahme in die Liste wäre eine erfolgreiche Wahlanfechtung nicht mit Sicherheit ausgeschlossen, sodass es am erforderlichen Verfügungsgrund fehle und die Überprüfung im Rahmen der Wahlanfechtung erfolgen müsse, so das Gericht.
Mehr lesenDas Arbeitsgericht Braunschweig hat nach Beschwerden mehrerer VW-Beschäftigter Mängel im Ablauf der letzten Betriebsratswahl im Stammwerk Wolfsburg festgestellt und diese daher für unwirksam erklärt. Nach Angaben eines Gerichtssprechers hatten insgesamt neun Antragsteller unter anderem den Umgang mit der Briefwahl moniert. Der Betriebsrat zeigte sich von der Entscheidung überrascht und kündigte an, den Streit in nächster Instanz vor dem Landesarbeitsgericht weiterzuführen.
Mehr lesenIm Konflikt um die Gründung von Betriebsräten in Sixt-Niederlassungen hat der Autovermieter einen Etappensieg errungen. Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main wies die Kündigungsschutzklagen von zwei Mitarbeitenden ab, die laut der Gewerkschaft Verdi an der Station Flughafen Frankfurt am Main einen Betriebsrat hatten gründen wollen. Durch die unzulässige Gewährung von Upgrades und Rabatten hätten sie sich in erheblichem Maße arbeitsvertragswidrig verhalten, so das Gericht.
Mehr lesenDie Betriebsratswahl der Volkswagen AG im Frühjahr 2018 am Standort Hannover-Stöcken war unwirksam. Dies hat das Bundesarbeitsgericht am Mittwoch bestätigt. Der Wahlvorstand hatte auch für Arbeitnehmer die schriftliche Stimmabgabe beschlossen, deren Betriebsstätten unmittelbar an das Werksgelände angrenzen. Laut BAG ist ein solcher Beschluss nur für räumlich weit vom Hauptbetrieb entfernte Betriebsteile und Kleinstbetriebe möglich.
Mehr lesenAm 15.01.1972 trat das geänderte Betriebsverfassungsgesetz in Kraft. "Mehr Demokratie wagen" lautete die Devise für die Bundesrepublik Deutschland – auch in den Betrieben. Die Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wurden grundlegend gestärkt. Die Betriebsräte wurden deutlich ausgebaut und erhielten mehr Mitbestimmungsrechte. Wir nehmen das Jubiläum zum Anlass für eine Bilanz und werfen einen Blick auf die anstehende Betriebsratswahl.
Mehr lesenDie bereits begonnene Betriebsratswahl bei dem Fahrradlieferdienst “Gorillas“ kann fortgesetzt werden. Vorliegend würden die Voraussetzungen für einen Abbruch der Betriebsratswahl nicht vorliegen, entschied das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg in der Beschwerdeinstanz. "Gorillas" könne aber nach der Wahl das Wahlanfechtungsverfahren bemühen.
Mehr lesenDie Mitarbeiter des Fahrradlieferdienstes Gorillas dürfen einen Betriebsrat wählen. Dies hat das Arbeitsgericht Berlin mit einem am Mittwoch ergangenen Beschluss entschieden und den Antrag der Arbeitgeberin auf Abbruch der Betriebsratswahl zurückgewiesen. Der Abbruch einer Betriebsratswahl durch Erlass einer einstweiligen Verfügung sei nur ausnahmsweise möglich, wenn ganz erhebliche Fehler feststellbar seien, die zur Nichtigkeit der Betriebsratswahl führen würden, heißt es in der Begründung des Gerichts.
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