Kündigungen vor Sixt-Betriebsratswahl waren rechtmäßig

Im Konflikt um die Gründung von Betriebsräten in Sixt-Niederlassungen hat der Autovermieter einen Etappensieg errungen. Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main wies die Kündigungsschutzklagen von zwei Mitarbeitenden ab, die laut der Gewerkschaft Verdi an der Station Flughafen Frankfurt am Main einen Betriebsrat hatten gründen wollen. Durch die unzulässige Gewährung von Upgrades und Rabatten hätten sie sich in erheblichem Maße arbeitsvertragswidrig verhalten, so das Gericht.

Kein Zusammenhang der Kündigungen mit angestrebter Betriebsratswahl 

Die Kläger, ein Mann und eine Frau, waren den Vorwürfen während der Verhandlung nicht entgegengetreten und hatten stattdessen angebliche Formfehler in der Klageerwiderung gerügt. Einen Zusammenhang der Kündigungen mit der angestrebten Betriebsratswahl erkannte das Gericht nicht. Verdi war bereits vor einigen Wochen mit dem Versuch gescheitert, vom ArbG einen Wahlvorstand bei der Flughafenstation einsetzen zu lassen unter anderem mit den beiden Personen, um die es in der nun verkündeten Entscheidung ging. Die Kündigungsschutzklage eines dritten Beteiligten soll im Mai verhandelt werden.

Kündigungsschutzklagen in Düsseldorf dagegen erfolgreich

Ganz anders verliefen hingegen die Prozesse in Düsseldorf, wo das ArbG den Kündigungsschutzklagen von drei Mitarbeiterinnen stattgegeben hat. Verdi sprach von einer "Klatsche für Sixt" und stellte Strafanzeige wegen "Behinderung der Betriebsratswahl". Das Unternehmen hat hingegen erklärt, dass es allein die Entscheidung der Belegschaft sei, ob sie einen Betriebsrat möchte.

ArbG Frankfurt a. M., Urteil vom 17.03.2022

Redaktion beck-aktuell, 18. März 2022 (dpa).