VW-Betriebsratswahl 2022 bleibt gültig

Die jüngste Betriebsratswahl bei Volkswagen in Wolfsburg war doch nicht ungültig und muss nicht wiederholt werden. Das LAG Hannover widersprach der Vorinstanz, die Verstöße gegen das vorgeschriebene Wahlverfahren noch bejaht hatte.

Geklagt hatten insgesamt neun Kandidaten unterlegener Listen. Sie hatten moniert, dass der Vorrang der Urnenwahl vor der Briefwahl missachtet worden sei. Denn der Wahlvorstand habe für alle im Homeoffice oder in Kurzarbeit befindlichen Arbeitnehmer Briefwahl angeordnet. Hinzu komme, dass viele Wahlberechtigte die Briefwahlunterlagen verspätet erhalten hätten und die Briefwahlrückläufer nicht hinreichend gegen Entwendung und vor Manipulation geschützt worden seien. Zudem soll die Wahlwerbung der nicht von der IG Metall aufgestellten Listen behindert worden sein.

Rechtsbeschwerde zugelassen

Während das Arbeitsgericht Braunschweig noch den Klägern Recht gegeben und die Betriebsratswahl für ungültig erklärt hatte, entschied nun das Landesarbeitsgericht, dass keine Verstöße vorlagen. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Wegen grundsätzlicher Bedeutung der entscheidungserheblichen Rechtsfragen hat das LAG die Rechtsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht zugelassen.

Zufrieden mit der Entscheidung zeigte sich der Betriebsrat von VW. "Wir begrüßen die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts", sagte ein Betriebsratssprecher. "Das bestärkt uns in der Überzeugung, dass die Feststellungen der ersten Instanz aus Braunschweig fehlerhaft und vorschnell erfolgt waren. Diese Kritik am Ablauf der Wahl ist nun ausgeräumt."

LAG Niedersachsen, Beschluss vom 30.08.2023 - 13 TaBV 46/22

Redaktion beck-aktuell, 31. August 2023 (ergänzt durch Material der dpa).