Gericht gibt grünes Licht für Betriebsratswahl bei Fahrradlieferdienst

Die Mitarbeiter des Fahrradlieferdienstes Gorillas dürfen einen Betriebsrat wählen. Dies hat das Arbeitsgericht Berlin mit einem am Mittwoch ergangenen Beschluss entschieden und den Antrag der Arbeitgeberin auf Abbruch der Betriebsratswahl zurückgewiesen. Der Abbruch einer Betriebsratswahl durch Erlass einer einstweiligen Verfügung sei nur ausnahmsweise möglich, wenn ganz erhebliche Fehler feststellbar seien, die zur Nichtigkeit der Betriebsratswahl führen würden, heißt es in der Begründung des Gerichts.

Keine hinreichenden Anhaltspunkte für Nichtigkeit

Andernfalls sei nicht im einstweiligen Rechtsschutzverfahren, sondern in einem möglichen Anfechtungsverfahren nach Durchführung der Wahl festzustellen, ob die Wahl aufgrund solcher Fehler unwirksam sei, so das Gericht weiter. Dies gelte auch im Hinblick auf die gesetzliche Wertentscheidung für eine Bildung von Betriebsräten. Aufgrund der hier von Arbeitgeberseite vorgetragenen Fehler gebe es keine hinreichenden Anhaltspunkte für eine Nichtigkeit. Insbesondere habe die Arbeitgeberin zu der betrieblichen Organisation selbst nicht hinreichend vorgetragen.

Gericht verweist auf Anfechtungsverfahren

Die Frage, ob der Wahlvorstand den zutreffenden Betriebsbegriff zugrunde gelegt oder ob es hier erhebliche Änderungen in den betrieblichen Strukturen gegeben habe, sei dann im Anfechtungsverfahren zu prüfen. Auch geltend gemachte mögliche Fehler bei der Bildung des Wahlvorstandes und den Wahlaushängen reichten für die Feststellung einer Nichtigkeit nicht aus.

Redaktion beck-aktuell, 17. November 2021.