Ein Rechtsanwalt kann auf die erste Fristverlängerung nur dann vertrauen, wenn er Gründe liefert. Tut er dies nicht, hilft es ihm laut BGH auch nicht, dass eine Rückfrage des Gerichts versehentlich nicht an ihn geschickt wurde – schließlich hätte er nachfragen können.
Mehr lesenStimmt der Gegner zu, darf sich ein Anwalt in der Regel darauf verlassen, dass auch dem dritten Verlängerungsantrag stattgegeben werden wird. Der BGH hat entschieden, dass dies auch dann gilt, wenn das Gericht bei der zweiten Verlängerung schon gewarnt hatte, diese werde "letztmalig" bewilligt.
Mehr lesenKündigt ein Rechtsanwalt dem Gericht an, dass die Berufungsbegründungsfrist wohl verlängert werden müsse, muss er diesen Verlängerungsantrag konkret auch stellen. Der Bundesgerichtshof lehnte ein Wiedereinsetzungsgesuch nach Ablauf der Frist ab, weil der Anwalt durch einen rechtzeitigen Antrag die Wiedereinsetzung hätte entbehrlich machen können. Die bloße Ankündigung könne auch nicht als konkreter Antrag verstanden werden.
Mehr lesenEin nach Dienstschluss am Tag des Fristablaufs per besonderem elektronischen Anwaltspostfach (beA) übermittelter Fristverlängerungsantrag ist noch rechtzeitig gestellt. Berücksichtigt ein Gericht diesen nicht, kann darin laut Bundesverfassungsgericht ein Gehörsverstoß liegen. Verzögerungen der gerichtsinternen Weiterleitung könnten nicht zulasten der Partei gehen.
Mehr lesenWer für die Berufungsbegründung länger braucht, dem kann das Gericht die Frist zur Einreichung der Schrift bis zu einem Monat ohne Einwilligung des Gegners bewilligen. Dabei hält es der Bundesgerichtshof für unwichtig, ob die Partei die Monatsfrist mit einem Mal oder in mehreren Anträgen hintereinander ausschöpft.
Mehr lesenWer nachweist, dass der Gegner in eine weitere Fristverlängerung der Berufungsbegründung eingewilligt hat, kann regelmäßig darauf vertrauen, dass dem Verlängerungsantrag stattgegeben wird. Der Bundesgerichtshof hob eine anderslautende Entscheidung auf, weil das Gericht nicht bedacht hatte, dass der Gesetzgeber extra diese vereinfachte Verlängerungsmöglichkeit eingerichtet hatte.
Mehr lesenDas dürfte für viele Eigentümer eine gute Nachricht sein: Sie bekommen mehr Zeit, die Erklärung zur Grundsteuer abzugeben. Die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung soll bundesweit einmalig von Ende Oktober bis Ende Januar 2023 verlängert werden. Das haben die Finanzminister der Länder entschieden. Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU) erklärte, mit der Verlängerung würden die Bürger, die Wirtschaft sowie die Steuerberater deutlich entlastet.
Mehr lesenNach zahlreichen Beschwerden von Eigentümern und Steuerberatern denkt Bundesfinanzminister Christian Lindner über eine Verlängerung der Abgabefrist für die Feststellungserklärung für die Grundsteuer nach. Als Reaktion auf Kritik einer Bürgerin beim Tag der offenen Tür der Bundesregierung sagte der FDP-Chef am Samstag im Finanzministerium: "Ich mache mir auch Sorgen, wie das gegenwärtig abläuft. [...] Möglicherweise muss man da sich vorbehalten, noch einmal an den Fristen etwas zu machen."
Mehr lesenWer beantragt, die Berufungsbegründungsfrist das erste Mal zu verlängern, kann nur dann auf Stattgabe dieses Antrags hoffen, wenn er begründet, warum die Frist nicht eingehalten werden kann. Der Bundesgerichtshof nimmt an, dass das Berufungsgericht ohne diese Angabe von Gründen davon ausgehen darf, dass der Rechtsstreit verzögert werden soll. Ein anschließender Wiedereinsetzungsantrag könne den Mangel nicht heilen, weil die Institute Verlängerungs- und Wiedereinsetzungsantrag nicht zur Disposition der Parteien stehen.
Mehr lesenEine Gehörsverletzung ist gegeben, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass die gerichtliche Entscheidung bei Berücksichtigung des übergegangenen Vorbringens anders ausgefallen wäre. Für die Einschätzung ist laut Bundesgerichtshof auf den Prüfungsmaßstab des betroffenen Gerichts zurückzugreifen. Die Bundesrichter wiesen darauf hin, dass es keine "stillschweigende" Fristverlängerung gibt.
Mehr lesenBeantragt ein Anwalt in einer Familiensache eine Verlängerung der Beschwerdebegründungsfrist über einen Monat hinaus ohne die erforderliche Zustimmung des Gegners, beruht das anschließende Säumnis auf seinem Verschulden. Bei unvollständigen Anträgen besteht laut Bundesgerichtshof grundsätzlich keine gerichtliche Hinweispflicht. Über deren Voraussetzungen müsse sich ein Jurist eigenverantwortlich informieren.
Mehr lesenAn den erstmaligen Antrag, eine Berufungsbegründungsfrist zu verlängern, dürfen keine überzogenen Anforderungen gestellt werden. Dieser muss laut Bundesgerichtshof begründet werden, aber der Hinweis auf Arbeitsüberlastung oder ähnliche Hindernisse genügt in der Regel. Auch wenn aus Parallelverfahren eine abweichende Spruchpraxis des Gerichts bekannt sei, dürfe der Anwalt auf eine gesetzmäßige Entscheidung vertrauen.
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