Dienstag, 8.11.2022
EU-Kommission verliert vor EuGH in Steuerstreit um Fiat

Die EU-Kommission hat nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs zu Unrecht entschieden, dass ein Fiat-Tochterunternehmen in Luxemburg Steuern nachzahlen muss. Eine unerlaubte staatliche Beihilfe liege nicht vor. Der Kommissionsbeschluss sei daher nichtig. Die EU-Wettbewerbshüter hatten 2015 entschieden, dass das Fiat-Tochterunternehmen unerlaubte Steuervorteile genossen hatte. Luxemburg sollte die von Fiat gesparten Steuern - bis zu 30 Millionen Euro - zurückfordern.

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Montag, 14.3.2022
EU-Kommission genehmigt Umstrukturierungshilfe für Flughafen Friedrichshafen

Die Bundesrepublik Deutschland darf den Flughafen Friedrichshafen mit einer Umstrukturierungshilfe von 17,5 Millionen Euro unterstützen. Das hat die Europäische Kommission am Freitag im Rahmen der EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Die Maßnahme soll es dem Regionalflughafen ermöglichen, seinen Umstrukturierungsplan zu finanzieren und so seine langfristige Rentabilität wiederherzustellen.

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Mittwoch, 29.9.2021
Tuifly und Ryanair scheitern mit Klage gegen Millionen-Rückzahlungen

Die Fluggesellschaften Tuifly und Ryanair haben im Streit mit der EU-Kommission um Rückzahlung staatlicher Unterstützung in Millionenhöhe einen Dämpfer erhalten. Das Gericht der Europäischen Union wies am Mittwoch Klagen gegen eine Entscheidung aus Brüssel ab. Darin hatte die Kommission 2016 festgestellt, dass Tuifly und Ryanair am Flughafen Klagenfurt unzulässige staatliche Beihilfen erhalten haben, die Österreich von ihnen zurückfordern muss.

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Mittwoch, 19.5.2021
Gericht kippt Beihilfe-Genehmigung für Flughafen Frankfurt-Hahn

Das Gericht der Europäischen Union hat am Mittwoch die Genehmigung einer millionenschweren Beihilfe des Landes Rheinland-Pfalz für den Flughafen Frankfurt-Hahn gekippt. Die EU-Kommission habe nicht ausreichend geprüft, ob die öffentliche Zuwendung mit den Regeln für den Binnenmarkt vereinbar ist. Die Brüsseler Behörde hatte dem Land Rheinland-Pfalz im Jahr 2017 erlaubt, im Zeitraum von 2017 bis 2021 Betriebsverluste von bis zu 25,3 Millionen Euro zu decken.

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Montag, 8.3.2021
Kosten für Fahrten zu ambulanter Operation nur bedingt beihilfefähig

Nach der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) sind Aufwendungen für Fahrten anlässlich einer ambulanten Operation im Krankenhaus oder in der Arztpraxis einschließlich der Vor- und Nachbehandlung nur dann beihilfefähig, wenn eine ärztliche Verordnung bescheinigt, dass die Beförderung (und nicht nur die Behandlung) aus medizinischen Gründen notwendig ist. Laut Bundesverwaltungsgericht gilt dies auch, wenn für die Fahrten ein privates Kraftfahrzeug benutzt wird.

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Freitag, 15.1.2021
Verurteilung eines Kokain-Verpackers

Der Bundesgerichtshof hat eine Verurteilung wegen Beihilfe zum bandenmäßigen Kokainhandel aufgehoben, weil sie keine ausreichenden Feststellungen zur Haupttat – dem Drogenhandel – enthielt. Die Strafbarkeit wegen einer Beihilfetat könne nur in Bezug auf eine konkrete Haupttat beurteilt werden. Ansonsten bleibe es –  isoliert betrachtet – bei einer Verurteilung wegen Besitz und Abgabe der Drogen.

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Montag, 29.6.2020
Off-Label-Use von Kontrazeptiva kann beihilfefähig sein

Kontrazeptiva, die nur zur Empfängnisverhütung arzneimittelrechtlich zugelassen sind, können nach der Sächsischen Beihilfeverordnung auch dann beihilfefähig sein, wenn sie aus Anlass einer Krankheit verordnet werden. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 26.06.2020 entschieden. Allerdings müsse der therapeutische Nutzen erwiesen sein.

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Donnerstag, 7.5.2020
Generalanwalt: Staatliche Beihilfen für britisches AKW Hinkley Point C unionsrechtskonform

Nach Ansicht des Generalanwalts beim Europäischen Gerichtshofs Gerard Hogan sollte der EuGH Österreichs Rechtsmittel im Rechtsstreit über staatliche Beihilfen des Vereinigten Königreichs für das Atomkraftwerk Hinkley Point C zurückweisen. Das Gericht der Europäischen Union habe zu Recht die Genehmigung der Beihilfen bestätigt und die Klage gegen den Beschluss der Kommission abgewiesen (Schlussanträge vom 07.05.2020, Az.: C-594/18).

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