Nach Ansicht des Generalanwalts beim Europäischen Gerichtshofs Gerard Hogan sollte der EuGH Österreichs Rechtsmittel im Rechtsstreit über staatliche Beihilfen des Vereinigten Königreichs für das Atomkraftwerk Hinkley Point C zurückweisen. Das Gericht der Europäischen Union habe zu Recht die Genehmigung der Beihilfen bestätigt und die Klage gegen den Beschluss der Kommission abgewiesen (Schlussanträge vom 07.05.2020, Az.: C-594/18).
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