Kommission: Abwendung negativer Folgen für Bürger der Bodenseeregion
Gewährt wird die Beihilfe in Form direkter Zuschüsse (11,3 Millionen Euro) und der Abschreibung von Darlehen und den damit verbundenen Zinsen (6,2 Millionen Euro). Zuvor wurde die Maßnahme nach Art. 107 Abs. 3c AEUV und insbesondere in Bezug auf die Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten geprüft. Dabei kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass die Beihilfe negative Folgen für Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger in der Bodenseeregion abwenden werde. Entsprechende Folgen könnten sich aus einer möglichen Insolvenz des Flughafens Friedrichshafen ergeben. Diese bietet als einziger Flughafen in der Region Zubringerflüge zu internationalen Drehkreuzen wie dem Frankfurter Flughafen an.
Beihilfe verhältnismäßig – Mögliche Wettbewerbsverzerrungen begrenzt
Zudem kam die Kommission zu dem Schluss, dass die Beihilfe verhältnismäßig sei, da der Flughafen Friedrichshafen und seine Investoren mehr als 50% der erwarteten Umstrukturierungskosten tragen würden. Die geplante Maßnahme enthalte auch Vorkehrungen zur Begrenzung möglicher Wettbewerbsverzerrungen – insbesondere mit Blick auf den Flughafen Memmingen, der dasselbe Einzugsgebiet bediene. Zu den Schutzmaßnahmen gehörten unter anderem das Einfrieren der Flughafenkapazität und die Einschränkung des Betriebs bestimmter Strecken während des Umstrukturierungszeitraums.