Gericht kippt Beihilfe-Genehmigung für Flughafen Frankfurt-Hahn

Das Gericht der Europäischen Union hat am Mittwoch die Genehmigung einer millionenschweren Beihilfe des Landes Rheinland-Pfalz für den Flughafen Frankfurt-Hahn gekippt. Die EU-Kommission habe nicht ausreichend geprüft, ob die öffentliche Zuwendung mit den Regeln für den Binnenmarkt vereinbar ist. Die Brüsseler Behörde hatte dem Land Rheinland-Pfalz im Jahr 2017 erlaubt, im Zeitraum von 2017 bis 2021 Betriebsverluste von bis zu 25,3 Millionen Euro zu decken.

Lufthansa klagte gegen Unterstützung

Die Lufthansa, die den Flughafen nicht nutzt, sah die Unterstützung als wettbewerbsverzerrend an und hatte deswegen beim EuG Klage erhoben.

Lage in wirtschaftlich eher schwachem Rhein-Hunsrück-Kreis berücksichtigt

Die EU-Kommission kann gegen das Urteil noch Einspruch bei Europäischen Gerichtshof erheben. Sie hatte 2017 zu ihrer Entscheidung erklärt, dass gemäß den Luftverkehrsleitlinien Betriebsverluste von kleineren Regionalflughäfen bis 2024 unter bestimmten Voraussetzungen mit öffentlichen Mitteln gedeckt werden dürfen. Die Kommission berücksichtigte nach eigenen Angaben auch, dass der Flughafen Frankfurt-Hahn im wirtschaftlich eher schwachen Rhein-Hunsrück-Kreis liegt und für die örtliche Wirtschaft wichtig ist.

11.000 Arbeitsplätze in der Region betroffen

Den rheinland-pfälzischen Behörden zufolge hingen rund 11.000 Arbeitsplätze in der Region von dem Flughafen ab, erklärte die Kommission damals. Darüber hinaus gebe es im Umkreis von 100 Kilometern beziehungsweise einer Stunde Fahrzeit keine weiteren Flughäfen. Der Airport Frankfurt-Hahn wird unter anderem vom Billigflieger Ryanair genutzt.

EuG, Urteil vom 19.05.2021 - T-218/18

Redaktion beck-aktuell, 19. Mai 2021 (dpa).