Das Finanzgericht Hamburg hat im Anschluss an seine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht zur Frage der Verfassungswidrigkeit der Verlustabzugsbeschränkung gemäß § 8c Satz 2 KStG a.F. (jetzt: § 8c Abs. 1 Satz 2 KStG) nun auch vorläufigen Rechtsschutz gewährt. Es räumte dem Interesse des Steuerpflichtigen an einer Vollziehungsaussetzung den Vorrang ein, weil in Anbetracht der BVerfG-Entscheidung zu § 8c Satz 1 KStG a.F. (jetzt: § 8c Abs. 1 Satz 1 KStG) anzunehmen sei, dass das BVerfG die vorgelegte Vorschrift rückwirkend für nichtig erklären wird (Beschluss vom 11.04.2018, Az.: 2 V 20/18).
Mehr lesenDen Mitgliedern einer vorgeblich aus Syrien stammenden Familie ist zu Recht die ihnen zuvor zuerkannte Flüchtlingseigenschaft wieder aberkannt worden. Dies hat das Verwaltungsgericht Münster mit Urteil vom 05.04.2018 entschieden und die Klage der Familie abgewiesen. Die Herkunftsangaben seien falsch gewesen, wie die Unkenntnis der Kläger über ihr angebliches syrisches Heimatdorf und fehlende Arabischkenntnisse belegt hätten (Az.: 8 K 1648/16.A).
Mehr lesenIn seiner Rede auf der Mitgliederversammlung der Hanseatischen Reachtsanwaltskammer am 23.04.2018 hat Justizsenator Till Steffen (Grüne) dem scheidenden Vorsitzenden Otmar Kury für mehr als zehn Jahre unerschrockene und standfeste Arbeit in der Kammer gedankt und dabei die große Bedeutung der Anwälte im deutschen Rechtsstaat betont. "Recht muss für alle da sein, für Groß und Klein, in allen Winkeln, für alle bezahlbar und nachvollziehbar", so Steffen.
Mehr lesenDie Entschlüsselung, Öffnung und Sichtung von Dateien auf einem Datenträger der Verfassten Studierendenschaft der Albert-Ludwig-Universität Freiburg, der in einem Vereinsverbotsverfahren vom Landeskriminalamt beschlagnahmt worden war, ist zulässig. Insbesondere seien diese Maßnahmen verhältnismäßig und mit Grundrechten vereinbar, entschied das Verwaltungsgericht Freiburg (Beschluss vom 06.04.2018, Az.: 4 K 9673/17, nicht rechtskräftig).
Mehr lesenGG Art. 103 I; ZPO § 522 II, § 538
1. Art. 103 I GG gebietet es, dass das Gericht den Ablauf gesetzlicher oder von ihm zur Äußerung gesetzter Fristen abzuwarten hat. Wenn das Gericht ein innerhalb einer solchen Frist erfolgtes Vorbringen bei seiner Entscheidung unberücksichtigt lässt, schränkt es das rechtliche Gehör in einer vom Gesetz nicht mehr gedeckten Weise ein und verstößt gegen Art. 103 I GG.
2. Die Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör kann auch in einem solchen Fall aber nur Erfolg haben, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Berücksichtigung des fristgerecht eingegangenen Vorbringens das Gericht zu einer anderen Beurteilung des Sachverhalts oder in einem wesentlichen Punkt zu einer anderen Würdigung veranlasst oder im Ganzen zu einer anderen, ihm günstigeren Entscheidung geführt hätte. (Leitsätze des Bearbeiters)
BVerfG, Beschluss vom 07.02.2018 - 2 BvR 549/17, BeckRS 2018, 1782
Mehr lesenDer Bund soll nach dem Willen des Bundesrates die finanzielle Verantwortung für den Umgang mit sogenannten Rüstungsaltlasten des Zweiten Weltkrieges übernehmen. Die sieht ein Entwurf der Länderkammer (BT-Drs. 19/1718) für ein "Rüstungsaltlastenfinanzierungsgesetz (RüstAltFG)“ vor. Die aktuelle Staatspraxis reicht nach Ansicht des Bundesrates nicht aus, wie die Bundestagspressestelle am 24.04.2018 mitteilte.
Mehr lesenIm Dauerstreit über die zu dreckige Luft in deutschen Städten zögert die Europäische Kommission eine mögliche Klage noch etwas hinaus. Anders als angekündigt kommt die Entscheidung nicht mehr im April, sondern frühestens im Mai 2018, wie die Deutsche Presse-Agentur am 24.04.2018 aus der Brüsseler Behörde erfuhr. Für die Bundesregierung bedeutet dies eine weitere kleine Schonfrist, für Dieselbesitzer und Autohändler aber vor allem Unsicherheit.
Mehr lesenDie bayerische Staatsregierung hat den Weg für die Begrenzung der Amtszeit der Ministerpräsidenten auf zehn Jahre geebnet. "Wir setzen damit ein fundamentales Signal für mehr Demokratie, für Begrenzung von Macht“, sagte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am 24.04.2018 nach der Kabinettssitzung. Söder hofft auf Vorbildwirkung für die restliche Republik. Der Gesetzentwurf sieht einen Volksentscheid für den Tag der Landtagswahl am 14.10.2018 vor und muss vorher noch von der CSU-Mehrheit im Landtag verabschiedet werden.
Mehr lesenDie Beschwerde des Landes Baden-Württemberg gegen die Androhung eines Zwangsgelds durch das Verwaltungsgericht Stuttgart wegen der Nichtumsetzung verkehrsbeschränkender Maßnahmen im Zusammenhang mit der zu hohen Stickoxidbelastung ist erfolglos geblieben. Dies hat der Verwaltungsgerichtshof des Landes in Mannheim mit Beschluss vom 24.04.2018 entschieden (Az.: 10 S 421/18).
Mehr lesenDas Gericht der Europäischen Union hat mit Urteil vom 24.04.2018 entschieden, dass ein und dieselbe Person nicht zugleich die Stelle des Vorsitzenden des Verwaltungsrats und des "verantwortlichen Geschäftsleiters" in beaufsichtigten Kreditinstituten innehaben kann. Der Begriff "verantwortlicher Geschäftsleiter" beziehe sich auf die Mitglieder der Geschäftsleitung, eine Funktion, die nicht mit einer Aufsichtsfunktion kumuliert werden dürfe (Az.: T-133/16 bis T-136/16).
Mehr lesenDie Ablehnung von Anträgen auf alternierende Telearbeit unterliegt nach dem rheinland-pfälzischen Landespersonalvertretungsgesetz (LPersVG ) nicht der Mitbestimmung. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz mit Beschluss vom 04.04.2018 entschieden. (Az.: 5 A 10062/18).
Mehr lesenStPO §§ 257c II, 349 II, § 421, 430, 442; StGB §§ 73, 73a, 73c; EMRK Art. 6 I 1
1. Die umfassende Neuregelung der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung lässt den Rechtscharakter der Maßnahme unberührt; somit gehört auch die Einziehung von Taterträgen nach §§ 73 bis 73c StGB nF nicht zu den einer Verständigung zugänglichen Rechtsfolgen gemäß § 257c II StPO.
2. Als Verständigungsgegenstand kommt allenfalls eine Verfahrensbeschränkung nach §§ 442, 430 StPO aF oder nunmehr nach der Regelung des § 421 StPO nF in Betracht. (Leitsätze der Verfasserin)
BGH, Beschluss vom 06.02.2018 - 5 StR 600/17, BeckRS 2018, 2974
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