Bundesnetzagentur legt Rechtsbeschwerde gegen Aufhebung der Eigenkapitalzinssätze ein

Die Bundesnetzagentur hat am 25.04.2018 Rechtsbeschwerde gegen einen Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf eingelegt, nach dem die Eigenkapitalzinssätze für Strom- und Gasnetze anzuheben sind. "Die von uns festgelegten Zinssätze stellen aus meiner Sicht eine auskömmliche Grundlage für Investitionen in die Energieinfrastruktur dar", betonte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Ermittlung der Marktrisikoprämie strittig

Das OLG hatte mit dem Beschluss vom 22.03.2018 die von der Bundesnetzagentur für die 2018 beginnende dritte Regulierungsperiode Gas und die 2019 beginnende dritte Regulierungsperiode Strom festgelegten Eigenkapitalzinssätze für Strom- und Gasnetze aufgehoben und der Behörde aufgegeben, diese Zinssätze anzuheben. Das Gericht habe ihrer Vorgehensweise bei der Festlegung der Zinssätze in vielen Punkten zugestimmt, so die Bundesnetzagentur. Anders als sie habe es aber die Höhe der sogenannten Marktrisikoprämie bewertet, die in den Eigenkapitalzinssatz einfließt.

BGH soll Vorgehensweise überprüfen

Bei der Festlegung der Eigenkapitalzinssätze sei nicht nur das Interesse der Netzbetreiber an einer möglichst hohen Verzinsung zu berücksichtigen, sondern auch die Ziele einer möglichst sicheren, preisgünstigen, verbraucherfreundlichen, effizienten und umweltverträglichen Energieversorgung, erläutert die Bundesnetzagentur. Ob das OLG Düsseldorf diese Abwägung rechtlich korrekt vorgenommen hat, möchte die Bundesnetzagentur nun durch den Bundesgerichtshof überprüfen lassen. Sie sieht ihr bewährtes fachliches Vorgehen zur Bestimmung eines angemessenen Zinssatzes und damit auch das Ergebnis als unverändert sachgerecht an.

Redaktion beck-aktuell, 25. April 2018.

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