Wer im Anschluss an eine Impfung gegen Schweinegrippe im Jahr 2009 an Narkolepsie, auch Schlafkrankheit genannt, erkrankt ist, kann Anspruch auf Versorgung nach dem Infektionsschutzgesetz haben. Dies hat das Sozialgericht Koblenz mit Urteil vom 05.04.2018 entschieden und der Klägerin im zugrundeliegenden Fall eine Versorgungsrente zugesprochen (Az.: 4 VJ 4/15).
Diagnose erst Jahre später
Im Jahr 2009 wurde weltweit vor den Folgen der Schweinegrippe gewarnt und die Bevölkerung aufgefordert, sich impfen zu lassen. Die seinerzeit zwölfjährige Klägerin unterzog sich deshalb ebenfalls einer Influenzaimpfung. Einige Monate nach der Impfung traten bei ihr Müdigkeit und weitere Symptome auf, die erst einige Jahre später als erste Anzeichen einer Narkolepsieerkrankung erkannt wurden. Der Antrag auf Versorgung nach dem Infektionsschutzgesetz wurde durch die zuständige Behörde abgelehnt.
Weitere Fälle bekannt
In dem stattgebenden Urteil stützte sich das Gericht zum einen auf das Gutachten eines medizinischen Sachverständigen und zum anderen darauf, dass europaweit zahlreiche Fälle mit einem Zusammenhang der Impfung und Narkolepsie dokumentiert sind und zu Entschädigungsansprüchen geführt haben.
SG Koblenz, Urteil vom 05.04.2018 - 4 VJ 4/15
Redaktion beck-aktuell, 25. April 2018.
Weiterführende Links
Aus der Datenbank beck-online
LSG Sachsen-Anhalt, Anerkennung eines Guillain-Barré-Syndroms nach der sog. Schweinegrippenimpfung als Impfschaden im Rahmen der Kann-Versorgung, MedR 2018, 108
Aus dem Nachrichtenarchiv
SG Mainz, Kinderkrankenschwester kann Erkrankung nach Schweinegrippeimpfung als Arbeitsunfall geltend machen, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 23.04.2013, becklink 1026129