Im Rahmen des seit 2014 geltenden neuen Reisekostenrechts sind Fahrtkosten zwischen dem Wohnort und der "ersten Tätigkeitsstätte" im Sinne von § 9 Abs. 4 EStG (neuer gesetzlicher Begriff) auf die sogenannte Entfernungspauschale (0,30 Euro pro Entfernungskilometer) begrenzt. In diesem Zusammenhang hat das Finanzgericht Niedersachsen in einem jetzt veröffentlichten Urteil vom 30.11.2016 entschieden, dass der Betrieb des Entleihers keine erste Tätigkeitsstätte des Leiharbeitnehmers darstellt und damit Leiharbeitnehmer weiterhin die Fahrkosten nach den günstigeren Dienstreisekostengrundsätzen (0,30 Euro pro gefahrenen Kilometer) geltend machen können. Die Revision zum Bundesfinanzhof wurde zugelassen (Az.: 9 K 130/16).
Mehr lesenEin Schlepper ist in Österreich zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht St. Pölten verurteilte am 16.01.2017 den 40-jährigen, der im August 2015 mit seinem Transporter und 36 Flüchtlingen an Bord auf der Autobahn in Österreich verunglückt war. Bei dem Unfall wurden mehrere Menschen schwer verletzt.
Mehr lesenDie Einnahme von Amphetamin und Methamphetamin kann die außerordentliche Kündigung eines Berufskraftfahrers auch dann rechtfertigen, wenn nicht feststeht, dass die Fahrtüchtigkeit bei von ihm durchgeführten Fahrten konkret beeinträchtigt war.
BAG, Urteil vom 20.10.2016 - 6 AZR 471/15 (LAG Nürnberg), BeckRS 2016, 74469
Mehr lesenDas Finanzgericht Münster bezweifelt, dass die gewerbesteuerliche Kürzungsvorschrift für Beteiligungserträge, die aus dem Ausland stammen (§ 9 Nr. 7 GewStG, "internationales Schachtelprivileg") mit der Kapitalverkehrsfreiheit vereinbar ist, da die Kürzung des Gewerbeertrags um Gewinne aus Anteilen an ausländischen Kapitalgesellschaften an schärfere Voraussetzungen geknüpft werde als bei inländischen Kapitalgesellschaften. Es hat deshalb mit Beschluss vom 20.09.2016 den Europäischen Gerichtshof im Vorabentscheidungsverfahren angerufen (Az.: 9 K 3911/13 F).
Mehr lesenKommunen dürfen die Bereitstellung von öffentlichen Flächen für Zirkusse nicht auf solche Betriebe beschränken, die keine Wildtiere mit sich führen ("Wildtierverbot"). Dies hat das Verwaltungsgericht Hannover mit Eilbeschluss vom 12.01.2017 entschieden. Die Regelung eines Wildtierverbots in Zirkussen sei allein Sache des Bundesgesetzgebers. Im Tierschutzgesetz werde aber lediglich eine behördliche Erlaubnis gefordert (Az.: 1 B 7215/16).
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